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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2368-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Rundschreiben vom 13.02.2019 wurden die neuen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII veröffentlicht (Anlage 1). Diese werden in Bayern als feste Bezugsgröße für die Pflegegeldfestsetzung angesehen. Als Umsetzungszeitpunkt wird der 01.07.2019 empfohlen, da zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung des Kindergeldes greift.

 

Das Jugendamt der Stadt Bamberg gewährt auf Grundlage des Jugendhilfeausschussbeschlusses VO/2016/0191-51 vom 12.05.2016 seit dem 01.07.2016 bis aktuell folgende monatlichen Pflegegeldpauschalen:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

0 –6. Lebensjahr

240,00 € x 2 = 480,00 €

300,00 €

780,00 €

7.- 12. Lebensjahr

289,00 € x 2 = 578,00 €

300,00 €

878,00 €

ab 13. Lebensjahr

355,00 € x 2 = 710,00 €

300,00 €

1.010,00 €

 

Die Empfehlungen sehen ab dem 01.07.2019 nachfolgende monatliche Pflegegeldzahlungen vor:

 

Altersstufe

Unterhaltsbedarf

Erziehungsbeitrag

Pflegepauschale

Erhöhung

0 –6. Lebensjahr

252,00 € x 2 = 504,00 €

350,00 €

854,00 €

+ 74,00 €

7.- 12. Lebensjahr

304,00 € x 2 = 608,00 €

350,00 €

958,00 €

+ 80,00 €

ab 13. Lebensjahr

374,00 € x 2 = 748,00 €

350,00 €

1.098,00 €

+ 88,00 €

 

 

Zum Stichtag 01.04.2019 wurde vom Stadtjugendamt Bamberg für insgesamt 44 Pflegekinder Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII geleistet. Hiervon waren 38 Pflegekinder bei Familien in der Stadt Bamberg, sowie 6 Pflegekinder bei Familien außerhalb der Stadt Bamberg untergebracht. Die Höhe der Pflegegeldpauschale richtet sich dabei stets nach den Richtlinien für die Vollzeitpflege am Wohnort der Pflegeeltern.

 

Damit ergeben sich entsprechend einer von der Verwaltung vorgenommenen Hochrechnung bei den aktuellen Fällen geschätzte Brutto-Mehrkosten in Höhe von insgesamt ca. 23.310,00 € im Kalenderjahr 2019 bzw. ca. 46.620,00 € pro vollem Kalenderjahr (Anlage 2).

 

Die höheren Mehrkosten im Vergleich zu früheren Anpassungen ergeben sich daraus, dass die Erhöhung des Pflegegeldes in der Stadt Bamberg letztmalig zum 01.07.2016 erfolgte. Insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung des notwendigen Unterhalts der Pflegekinder, welcher sich in den letzten drei Jahren entsprechend dem Mindestunterhalt stetig erhöht hat, sowie unter gleichzeitiger Anerkennung der Erziehungsleistung der Pflegeeltern wird aus Sicht der Verwaltung die Umsetzung der Empfehlungen zur Pflegegelderhöhung im Jahr 2019 vollumfänglich befürwortet. Die Anpassung zum Stichtag 01.07.2019 bietet sich aufgrund der zeitgleichen Kindergelderhöhung an, um größeren Verwaltungsaufwand zu vermeiden.

 

Die Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle 45560.76010 (Ausgaben für Pflegekinder) können dabei über die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel gedeckt werden, sodass voraussichtlich keine zusätzliche Mittelbereitstellung benötigt wird.

 

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie – neben dem Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in einem Familienverband – auch weitaus kostengünstiger ist als eine vergleichbare Heimunterbringung. Bei den voraussichtlichen Mehrkosten handelt es sich maximal um die Kosten, die eine zusätzliche Unterbringung eines jungen Menschen in einer stationären Einrichtung pro Kalenderjahr verursachen würde.

 

Zudem sind aktuell in 16 der 38 Jugendhilfefälle andere Jugendämter zur Kostenerstattung gemäß § 89a SGB VIII gegenüber der Stadt Bamberg verpflichtet. Selbst wenn der Eingang der Erstattungsbeträge nicht immer im selben Haushaltsjahr erfolgt, werden damit die Mehrkosten in über einem Drittel der Fälle durch die Kostenerstattungen wieder ausgeglichen.

 

Im Zuge der Änderung zum 01.07.2019 soll auch eine inhaltliche Überarbeitung der Richtlinien erfolgen, wobei diese an einigen Stellen redaktionell angepasst wurden. Ein Entwurf der geänderten Pflegegeldrichtlinien ist beigefügt (Anlage 3). Die Änderungen sind dabei jeweils mit Rotschrift gekennzeichnet.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Von den Ausführungen wurde Kenntnis genommen.

 

  1. Die Richtlinien der Stadt Bamberg für die Vollzeitpflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII werden zum 01.07.2019 in der von der Verwaltung des Stadtjugendamtes als Entwurf beigefügten Fassung beschlossen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 23.310,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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