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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2369-20

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Zur Feststellung der Budgetergebnisse 2018 und der anschließenden Mittelbereitstellung in 2019 für die budgetierten Fachbereiche (Dienststellen und städtische Schulen) wird von der Verwaltung Folgendes vorgetragen:

 

Grundsätzliches

Rechtsgrundlage für die Budgetierung/dezentrale Mittelverantwortung bildet Nummer 5 der Allge­meinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg (AFB). Hinsichtlich der Handhabung der Budgetergebnisse gilt speziell Nummer 5.5 der AFB. Danach soll bei Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen, die auf organisatorische Änderungen oder neue Wege („Managementleistungen“) zurückzuführen sind, das jeweilige Amt bzw. Sachgebiet im laufenden oder im folgenden Haus­haltsjahr partizipieren. Dazu soll der jeweilige Fachbereich bzw. das Amt zusätzlich zum Budget­ansatz noch 50% des eingesparten bzw. zusätzlich eingenommenen Betrags erhalten. Im Fall einer Budgetüberschreitung sind die übersteigenden Beträge dem jeweiligen Fachbereich bzw. Amt dagegen voll anzulasten, d.h. das Budget wird sich um diesen Betrag verringern.

 

Dienststellen

Im Haushaltsjahr 2018 haben das E.T.A.-Hoffmann-Theater, die städtische Musikschule, das Garten­amt und der Tourismus & Kongress Service ihr Budget überschritten.

Dienststelle

Überschreitung

Negativer

Vortrag zu 100%

Relative Abweichung zum Gesamtbudget

E.T.A.-Hoffmann-Theater

23.859,57 €

-23.859 €

0,77 %

Städtische Musikschule

34.492,09 €

-34.492 €

2,89 %

Gartenamt

87.449,90 €

-87.449 €

2,39 %

Tourismus & Kongress Service

20.019,21 €

-20.019 €

2,78 %

 

Insgesamt:          165.820,77         - 165.819         1,51 %

 

Davon ausgehend sind die Budgets dieser Dienststellen im Haushaltsjahr 2019 in Höhe der Über­schreitung zu kürzen.

 

Bei den restlichen Dienststellen sind jeweils Einsparungen zu verzeichnen, d.h. die Budgets wurden gar nicht vollständig ausgeschöpft.

 

Hier wird folgender Übertrag vorgeschlagen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

zu 50%

Staatliche Schulämter Stadt und Landkreis

5.605,08

2.803

Historisches Museum

7.705,55 €

3.853 €

Konzert- & Kongresshalle

6.370,35

3.185

 

 

 

Insgesamt:                             19.680,98 €              9.841

 

Bei der Städtischen Volkshochschule ergibt sich eine Unterschreitung des Budgets von 162.538,59 €. Hier wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

Für die Instandsetzung der Sicherheitsbeleuchtung werden 32.502 € übertragen, die aus dem Budget­überschuss 2017 stammen. Von den restlichen Unterschreitungen werden 50 % übertragen (65.018 €). Diese sind für die Sanierung der Lehrküchen zu verwenden.

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 1 entnommen werden.

 

Städtische Schulen

 

Die Budgets der weiterführenden Schulen sowie der Grund- und Hauptschulen weisen größtenteils Einsparungen auf.

 

Es wird vorgeschlagen, aufgrund der Geringfügigkeit der Beträge bei den Schulen 100% des das Budget unterschreitenden Betrags ins Haushaltsjahr 2019 übertragen werden.

 

Im Einzelnen:

 

Dienststelle

Unterschreitung

Übertrag

Weiterführende Schulen

26.944,48

26.943

Grund- und Hauptschulen

1.024,81

1.008

 

Insgesamt:                            27.969,29             27.951

 

Die Einzelheiten und Erläuterungen können der Anlage 2 entnommen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.      Beschlussantrag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.
  2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

a)      Im Haushaltsjahr 2019 werden für die budgetierten Fachbereiche aufgrund der Rechnungs­ergebnisse 2018 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 135.349 € gemäß den Anlagen 1 und 2 wie im Sitzungsvortrag vorgeschlagen zur Verwendung für aufgabenbedingte Ausgaben bereitgestellt bzw. der Rücklage zugeführt. Die Deckung erfolgt durch Ausgabe­einsparungen bei den Dienststellen mit einem negativen Budgetvortrag.

b)      Die Verwaltung wird mit dem Vollzug beauftragt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
 

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 135.349, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von r die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

Personalkosten:                Sachkosten:

 

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Anlagen

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