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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2405-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Die Generalsanierung des Kindergartens mit Erweiterung um eine Krippengruppe (12 Plätze) wurde vom Finanzsenat und Stadtrat bereits beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung von Oberfranken gestellt. Aufgrund der notwendigen Planungen für einen Ausweichcontainer sowie Änderungen in der Flächenzuordnung zwischen Neubau und Bestand durch die Regierung von Oberfranken ist eine nochmalige Behandlung der Förderung erforderlich.

Hierdurch errechnet sich für die Maßnahme eine geänderte staatliche und damit auch städtische Beteiligung.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

 

In diesem Fall kommen 2 verschiedene Förderprogramme zum Tragen. Die Berechnung gestaltet sich daher etwas komplexer und ist in die Förderung der Anteile bestehende Plätze – neue Plätze sowie Umbaukosten und Neubaukosten aufzuteilen:

 

 

 

 

  1. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 2.089.574,00  werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt 656.231,00 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

1.       Dem Bauträger der Maßnahme, der Filialkirchenstiftung St. Urban wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Generalsanierung ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100% bei den Kosten der Generalsanierung und mit 100% bei den neuen Krippenplätzen, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.089.574,00

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für den neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Generalsanierung.

2.         Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 2.089.574,00 €, für die Deckung in Form einer Verpflichtungs-ermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: kindbezogene Förderung mit ca. 200.000,00 € je

Abrechnungsjahr

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es handelt sich um die Umsetzung einer Maßnahme im Rahmen der KITA-Offensive (s. Stadtratsbeschluss vom 13.12.2016). Insoweit bestehen keine Einwände gegen die Umsetzung der Maßnahme.

 

 

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