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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2407-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

Mit der Entscheidung hinsichtlich der Trassenfrage wurde in der Stadtratssitzung am 06.03.2018 ein Zielkatalog mit verschiedenen Forderungen der Stadt Bamberg (Anlage 1) in Verbindung mit dem weiteren Verfahren zum viergleisigen Bahnausbau durch das Stadtgebiet Bamberg beschlossen. Mitte 2018 hat die DB Netz AG das Büro Obermeyer Planen+Beraten GmbH mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Fortsetzung des ruhenden Planfeststellungsverfahrens beauftragt. Dabei steht aktuell die endgültige Festlegung der Streckengeometrie und -gradiente zum „Umbau Knoten Bamberg“ im Fokus. Weiterhin läuft seit Frühjahr 2019 die Erarbeitung diverser Fachplanungen im Auftrag der DB. Dazu soll zu folgenden Themen ein Überblick zum aktuellen Sachstand – aus Sicht der Stadt Bamberg – vorgestellt werden: 

 

-       Lärmschutz (Lärm- und Erschütterungsschutz, Gestaltungswettbewerb Lärmschutzwände)

-       Erwerbsgartenbau "Nordflur"

-       Bauablauf, Baustellenlogistik, Verkehrsabwicklung während der Bauzeit

-       Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

-       Vorgezogenen Baumaßnahmen – Bahnsteigverlängerung und Elektronisches Stellwerk

-       Städtebauliche Entwicklungen entlang der Bahnstrecke

-       Kommunikation – Ausblick (Maßnahmen der Stadt Bamberg und der DB Netz AG)

 

Ergänzend zum Bericht der Verwaltung wird seitens der Vorhabenträgerin DB Netz AG in einem mündlichen Vortrag der gegenwärtige Arbeits- und Planungsstand vorgestellt.

 

In der Stadtratsvollsitzung am 26.06.2019 werden Herr Mike Flügel (DB Netz AG, Leiter Stakeholder-Management Großprojekt VDE 8) und Herr Matthias Klein, Obermeyer Planen+Beraten GmbH/ARGE Knoten Bamberg) anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

 

 

  1. Lärmschutz

 

Ziele und Forderungen der Stadt Bamberg (Anlage 1):

 

b) Lärmschutz:

Für die schalltechnische Beurteilung und Festlegung der aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahmen sind unter Zugrundelegung der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) die Prognosezahlen 2030 anzuwenden. Die maximale Lärmschutzwandhöhe von 3,50 m außen und 4,50 m innen darf nicht überschritten werden (bezogen jeweils auf die Schienenoberkante). Der vom Stadtrat in der Sitzung vom 17.01.2017 beschlossene Rahmenplan „Lärmschutz und Gestaltungsanforderungen“ ist dem Gestaltungswettbewerb für die Ausgestaltung des baulichen Lärmschutzes zugrunde zu legen. Im Wettbewerb sind ausdrücklich auch Bauarten erwünscht für die aktuell noch keine Bauartzulassung vorliegt. Bei allen Maßnahmen zur Gestaltung der Lärmschutzwände ist der Gestaltungsbeirat zu beteiligen. Der Rahmenplan „Lärmschutzwandhöhen“, vorgestellt in der Sondervollsitzung am 06.03.2018 ist dem weiteren Planungsprozess zugrunde zu legen. Für den Stadtteil Gereuth ist ein vorgezogener Lärmschutz anzustreben.

 

Anmerkung: Fortschreibung „Rahmenplan Lärmschutz und Gestaltungsanforderung“ v. 17.01.2017 bzw. 20.03.2018  (Anlage 2) und „Zielplan Lärmschutzwandhöhen“ v. 07.03.2018 sind Bestandteil der Sitzungsvorlage

 

2.1          Lärm- und Erschütterungsschutz

 

Durch die Vorhabenträgerin DB Netz AG sind als Teil der vorzulegenden Planfeststellungsunterlagen die Schall- und Erschütterungsimmissionen in Verbindung mit der Ausbauplanung zu untersuchen. U.a. laufen derzeit die, durch die DB Netz beauftragten lärmschutztechnischen Berechnungen durch das Büro Möhler + Partner (Bamberg). Grundlage hierzu ist die Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990), da Bamberg als „Altfall“ betrachtet wird.

 

Nachfolgend werden die bereits in früheren Sitzungen vorgestellten, grundlegenden Informationen zum Thema „Lärmschutz“ nochmals kurz zusammengefasst. So wurde u.a. in der Stadtratssitzung am 08.02.2018 das Ergebnis der vergleichenden schallschutztechnischen Untersuchung durch das Büro Möhler + Partner, Bamberg aufgezeigt. Gegenstand der von der Verwaltung beauftragten Studie waren die grundsätzlichen Zusammenhänge und die Untersuchungsergebnisse bei wahlweiser Anwendung der Berechnungsvorschrift Schall 03 (1990) und Schall 03 (2015).

 

Die wesentlichen Aussagen zum Ergebnis:

 

-       Die aktualisierten Zugzahlen im Prognosehorizont 2030 führen gegenüber dem Prognosehorizont 2025 zu einer Reduzierung der Schallemissionen um mehr als 3 dB(A) in der Nacht.

-       Die für beide Rechenverfahren durchgeführten Variantenuntersuchungen hatten zum Ergebnis, dass sich in den meisten Abschnitten keine Unterschiede in der Variantenuntersuchung bei den beiden Rechenverfahren ergaben. Unterschiede in der Variantenuntersuchung zeigen sich bei vorgelagerter Riegelbebauung (z. B. Brennerstraße, Theresienstraße).

-       Bei beiden Rechenvorschriften wird im Prognosehorizont 2030 die Anzahl von verbleibenden Schutzfällen gegenüber dem ursprünglichen Konzept aus der Planfeststellung (3m/4m/3m) deutlich reduziert.

-       Eine mögliche Reduzierung der Schallschutzwandhöhe um 0,5 m führt zu Pegelerhöhungen um +2 dB(A). Diese Pegelerhöhungen werden jedoch durch die geringeren Schallemissionen aufgrund aktualisierter Zugzahlen im Prognosehorizont 2030 verlässlich kompensiert, weshalb insofern gegenüber dem Prognosehorizont 2025 auch weniger Schutzfälle verbleiben würden.

-       Bei beiden Rechenverfahren werden jedoch Möglichkeiten zur Abwägung der Belange des Schallschutzes (aktiv/passiv) mit anderen Belangen, wie öffentlicher Belange (z. B. Stadtbild, Sicherheitsbedürfnis von Menschen etc.) oder privater Belange notwendig, um stadtverträgliche Schallschutzwandhöhen zu gewährleisten.

 


Bundesverkehrswegeplan BVWP 2030

 

Eine maßgebliche Größe zur Festlegung der Belastungssituation und dem erforderlichen aktiven und passiven Schallschutz sind neben der Gebietseinstufung und der Entfernung zwischen Emissionsort und der zu schützenden Anwohner die Zugzahlen. Grundlage hierzu ist der Bundesverkehrswegeplan BVWP 2030. Mittlerweile liegen  die – überarbeiteten – offiziellen Zugzahlen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für den Prognosehorizont 2030 vor. Die wesentliche Feststellung dabei: Die Zunahme – insbesondere im „lauten“ Schienengüterverkehr ist nochmals geringer als in allen vorausgegangenen Prognosen.

 

Veröffentlichung

DB Netz 12/2018

DB Netz
11/2016

1993

Autor

BMVI

DB N

BMVI

BMVI

DB N

BMVI

Schienengüterzüge pro Tag
(beide Richtungen)

Prognose

2030

2030

VBplus-Netz

2030

Planfall

Prognose

2025

Zielnetz

IST 2015

Prognose 2010

Querschnitt v/n Nürnberg

100

103

139

252

65

300

Querschnitt v/n Schweinfurt

  34

53

 

 

 

  74

Querschnitt v/n Lichtenfels

  86

65

 

 

 

234

Querschnitt
„Höflein“

  20

 

 

 

 

  22

 

2.2          Gestaltungswettbewerb Lärmschutzwände

 

Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen – Oberste Landesplanungsbehörde – hat bereits in der Landesplanerische Beurteilung vom 30.07.1993 verschiedene Maßgaben zum Thema „Lärmschutz, Städtebau und Denkmalpflege“ festgelegt. So ist zum Schutz in den Siedlungsgebieten ein detailliertes Lärmschutzkonzept zu erstellen und dem Planfeststellungsverfahren zugrunde zu legen. Der erforderliche Lärmschutz ist demnach vorrangig durch aktive Lärmschutzmaßnahme am Verkehrsweg und/oder betriebstechnischen Anlagen herbeizuführen. Dabei sind gemäß Ziff. 1.2.1.3 „Art und Umfang der aktiven Lärmschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und der berührten Belange, vor allem städtebaulicher Gesichtspunkte, mit den Kommunen abzustimmen“.

 

Zum Thema „Städtebau und Denkmalpflege wird unter Ziff. 1.6.2 festgelegt: „Die Barrierewirkungen und die Auswirkungen auf Sichtbeziehungen und das Ortsbild durch die Schienentrasse selbst, durch Lärmschutzmaßnahmen und durch erforderliche Straßenbaumaßnahmen sind so gering wie möglich zu halten.“

 

Weiterhin wird unter Ziff. 1.6.3 festgelegt: „Die erforderlichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Siedlungsbereichen sind durch geeignete Gestaltung in das Orts- und Landschaftsbild  einzupassen.“

 

Diese Maßgaben aus dem Planfeststellungsverfahren bilden nach wie vor den Ausgangspunkt und die Grundlage für die Verpflichtung des Bundes, in städtebauliche Qualität, Gestaltung und Minimierung von Barrierewirkung investieren zu müssen.

 

Zum Handlungsfeld „Gestaltungswettbewerb Lärmschutzwände“ fand am 22.02.2019 ein erstes vertiefendes Abstimmungsgespräch auf Basis einer DB Netz-Vorlage zur Klärung von Verfahrensfragen und der Rahmenbedingungen statt. Weitere Abstimmungsgespräche sind erforderlich, wobei insbesondere Verfahren, Rahmenbedingungen (Wettbewerbsart, Auslobungstext mit Anforderungen an die Teilnehmer, geeignete Büros zur Wettbewerbsabwicklung, …) und insbesondere zur Verbindlichkeit des Ergebnisses noch zu klären sind. Die Abwicklung des Gestaltungswettbewerbes erfolgt außerhalb des Planfeststellungsverfahrens  voraussichtlich im Herbst 2019 (Dauer etwa 10 bis 12 Monate). Eine Beteiligung von Stadtrat und Stadtgestaltungsbeirat ist vorgesehen.


Zwischenfazit:

 

Vorgesehen ist ein Realisierungswettbewerb zur freien Gestaltung der Außenwände mit Kostenübernahme durch den Bund. Bislang will der Bund sein finanzielles Engagement bei Materialien (250,00 Euro/m2 und 200,00 Euro/lfd. m). Begrünung (150,00 Euro/lfd. m) und Farbkonzeptallerdings in einer Höhe von ca. 2 Mio. Euro deckeln. Den ggf. erforderlichen Mehraufwand hätte nach Vorstellungen der Bundesrepublik Deutschland die Stadt Bamberg zu tragen. Hierzu sind weitere Verhandlungen zu führen und erforderlichenfalls vielfältige Kommunikationswege zu aktivieren.

 

Die vorgenannten Handlungsfelder werden in den regelmäßigen Arbeitsgesprächen behandelt. Eine erneute Berichterstattung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

 

  1. Erwerbsgartenbau „Nordflur“

 

Ziele und Forderungen der Stadt Bamberg (Anlage 1):

 

e) Erwerbsgartenbau:

Die Inanspruchnahme von Erwerbsgärtnerflächen in der Nordflur ist auf das notwendigste zu minimieren. Während der Baumaßnahmen sind Ausgleichsflächen für die Erwerbsgärtner zur Verfügung zu stellen.

 

Im weiteren Verfahren ist die DB Netz aufgefordert, folgende Themenfelder zu berücksichtigen:

-       Beweissicherung und Zustandsbewertung

-       Ausgleichs-/Ersatzflächen

-       Bau- und anlagenbedingtes Grundwassermanagement insbesondere im Zusammenhang mit „Mittiger Ausfädelung“

 

Zwischenfazit:

 

Zum gegenwärtigen Planungsstand können zu den vorgenannten Themen keine neuen Erkenntnisse mitgeteilt werden. Die genannten Handlungsfelder werden in den regelmäßigen Arbeitsgesprächen behandelt. Eine erneute Berichterstattung wird zu gegebener Zeit zugesagt.

 

Weitere Aspekte:

 

Im Zuge der Eisenbahnkreuzungsthematik ist inzwischen deutlich geworden, dass die DB die SÜ Kronacher Straße neu errichten wird. Hierbei ist eine Behelfsbrücke für die Bauzeit vorgesehen. Diese kann realistisch betrachtet nur in der Gärtnerflur stehen. Vor diesem Hintergrund ist im Beteiligungsverfahren „Unterführungen und Straßenbrücken“ deutlich geworden, dass alle Beteiligten einerseits eine Behelfsbrücke wollen, andererseits aber der Eingriff in Erwerbsgartenbauflächen weitestgehend zu beschränken ist.

 

Im Zuge der Eisenbahnkreuzungsthematik steht zudem noch die Entscheidungsfindung bezüglich der BÜ „Anrufschranke“ am nordöstlichen Ende des Gleisdreiecks aus. Genau diejenige Variante mit dem größten praktischen Nutzen für den Erwerbsgartenbau (Unterführung mit Befahrbarkeit für landwirtschaftliche Betriebsfahrzeuge) bedeutet zugleich den größten Flächenumgriff in die Erwerbsgartenbauflächen.

 

Zwischenfazit:

 

Die Themen Eisenbahnquerungen und Erwerbsgartenbau müssen weiterhin betrachtet und im Zuge der Arbeitsgespräche behandelt werden.

 


  1. Bauablauf, Baustellenlogistik, Verkehrsabwicklung während der Bauzeit

 

Ziele und Forderungen der Stadt Bamberg (Anlage 1):

 

h) Bauabwicklung:

Während der gesamten Baumaßnahmen sind ausreichende Verkehrsverbindungen zwischen Bamberg-Ost und der Innenstadt sicherzustellen: In jeder Bauphase sind die Unterführungen so zu organisieren, dass weiterhin bahnquerende Verbindungen möglich sind. Es wird ein umfassender Einsatz von mobilen Schallschutzelementen sichergestellt. Vor Beginn der Baumaßnahmen wird ein Beweissicherungsverfahren für sämtliche Anlieger durchgeführt.

Weitere Themen sind etwa die Minimierung der bauzeitlichen Belastungen, Ausnutzung aller denkbaren Maßnahmen zur Verkürzung der Bauzeit und die Entwicklung von geeigneten Umleitungskonzepten. Im Planungsdialog zwischen DB Netz AG und der Stadtverwaltung sind dazu alle planungsrelevanten Detailfragen zu klären sowie ein stadtverträgliches Bauphasenkonzept vorzulegen.

 

Zwischenfazit:

 

Zum Bauablauf liegen seitens der DB Netz noch keine belastbaren und prüffähigen Aussagen vor. Vorgesehen ist, dass die Baumaßnahmen im Süden beginnen. Entscheidend für den Umfang der Baumaßnahmen außerhalb der reinen Kreuzungsbauwerke (Unterführungen und Brücken) ist laut DB Netz auch das „Verlangen“ der Stadt. Die geforderten lichten Weiten und Höhen sind – verbunden mit den bahneigenen Festsetzungen zur Strecken- und Brückengeometrie sowie zum Spurplan generell – maßgeblich für die planerische Definition des Eingriffes in den vorhandenen Straßenbestand.

 

Der Umfang der Anpassungs- und Baumaßnahmen am Straßenbestand (so auch erforderliche Leitungsverlegungen) wird Einfluss haben auf die Fragestellung, wie lange die Arbeiten am jeweiligen Kreuzungspunkt dauern werden. Die konkreten Sperrzeiten für Bahnquerungen können erst nach den laufenden Planungen zu Streckenverlauf und -geometrie abschließend untersucht und beurteilt werden. Erst darauf aufbauend werden dann durch die Bahn-Planer Ablauf- und Verkehrskonzepte erstellt und mit der Verwaltung – und darauf folgend auch mit der Stadtgesellschaft – im Detail abgesprochen (inklusiv der benötigten Baustelleneinrichtungsflächen und des Baustellenverkehrs).

 

 

  1. Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

Die erforderlichen „Naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ sind durch die Vorhabenträgerin DB Netz AG als Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen vorzulegen. Zur Annäherung an diesen Themenkomplex fand am 14.02.2019 ein erstes Abstimmungsgespräch zwischen Vertretern der DB Netz und des beauftragten Planungsbüros WGF Landschaft (Nürnberg) sowie der Stadtverwaltung statt.

 

Im Rahmen des 1994 eingeleiteten Planfeststellungsverfahrens wurden zur Maßnahmenplanung der landschaftspflegerischen Begleitplanung Ausgleichsflächen im Eigentum der Stadt Bamberg beplant. Der damalige Flächenbedarf für ökologische Ausgleichsmaßnahmen lag bei 32 Hektar. Auf diesen Flächen gilt seit den 1990er Jahren eine Veränderungssperre nach Planfeststellungsrecht. Aufgrund des langen, seit der Auswahl dieser Flächen verstrichenen Zeitraumes haben sich die jeweiligen Einzelflächen in ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit möglicherweise inzwischen verändert. Deshalb wurde durch das Büro WGF im Auftrag der DB Netz eine aktuelle Analyse der Machbarkeit und Sinnhaftigkeit der 1996 angedachten Maßnahmen erarbeitet. Das Ergebnis wurde der Stadtverwaltung vorgestellt.

 

Maßnahmen, die sich fachlich weiterhin als sinnvoll darstellen, liegen überwiegend im Hauptsmoorwald und in der Südflur im Bereich der Verlegung der Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Bamberg. Dabei waren zum damaligen Zeitpunkt auch wasserbauliche Maßnahmen im Bereich des Wasserschutzgebietes vorgesehen. Diese sind jedoch inzwischen nicht mehr zulässig. Folglich sind diese Ideen für Ausgleichsmaßnahmen nicht weiter zu verfolgen.

Im Bereich dieser Maßnahmen wäre alternativ zum Beispiel ein Waldumbau denkbar (in Abstimmung mit Stadtforst). Weitere trassennahe Ausgleichsflächen über gestalterische Maßnahmen hinaus ergeben sich durch Restflächen.

 

Ziel der DB Netz ist es, nur einen Teil des Kompensationsbedarfs trassennah, z.B. angelehnt an die Ideen von 1996 abzudecken. Ein Großteil des Ausgleiches soll trassenferner über die Flächenbereitstellung von Ökokontoanbietern erfolgen. Hierfür sind die Bundesforsten mit Flächen im Raum Bamberg ins Auge gefasst. Verhandlungen zwischen der DB Netz und den Bundesforsten haben begonnen.

 

Die Stadt Bamberg befindet sich hier in einem Spannungsfeld:

 

Einerseits strebt die Stadt gerade auch im besiedelten Stadtgebiet ökologisch wertvolle Flächen, naturnahe Räume, Rückzugsräume für seltene Arten, Artenvielfalt und Biotopverbundsysteme an. Dies spricht dafür, Ausgleichsflächen des Vorhabens im Gemeindegebiet Bamberg nachzuweisen. Andererseits ist das Gemeindegebiet räumlich sehr eng begrenzt und Bamberg stößt ohnehin schon bei den Themen Wohnen und Gewerbe immer wieder an die Grenzen der Entwicklungsmöglichkeiten. Dies spricht dafür, Ausgleichsflächen des Vorhabens eingriffsfern, außerhalb des Bamberger Gemeindegebietes nachzuweisen.

 

Die richtige Kombination von Maßnahmen muss daher noch gefunden werden.

 

Bei einem weiteren Ortstermin am 13.05.2019 wurde vereinbart, dass neben dem naturschutzfachlichen Ausgleich ggf. ein waldrechtlicher Ausgleich und ein Bannwald-Ersatz zu leisten sein wird.

 

Zwischenfazit:

 

Die genannten Handlungsfelder werden in den regelmäßigen Arbeitsgesprächen behandelt. Eine erneute Berichterstattung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

 

  1. Vorgezogene Baumaßnahmen

 

Mit Schreiben vom 26.03.2019 hat die ARGE Knoten Bamberg die Stadt Bamberg um Stellungnahme zum vorgesehenen Antrag auf Erteilung einer planrechtlichen Zulassungsentscheidung in Verbindung mit vorgezogenen Maßnahmen zum Umbau des Eisenbahnknotens Bamberg gebeten.

 

Hintergrund: Im Rahmen des viergleisigen Bahnausbaus durch das Stadtgebiet Bamberg ist seitens der DB Netz AG in einem ersten Schritt die Errichtung einer Bahnsteigverlängerung um je 30 Meter (Nr. 2 Gleis 6 Höhe Atrium und Nr. 3 Gleis 3 Höhe EÜ Zollnerstraße) und der Neubau eines Modulgebäudes für ein elektronisches Stellwerk (Nr. 4 ESTW-A mit Grundrissfläche ca. 9 Meter x 21 Meter) auf Flächen der DB AG vorgesehen. Die Arbeiten für die Verlängerung der Bahnsteigkanten 3 und 6 um jeweils 30 Meter erfolgen im Herbst 2021, damit der zum Fahrplanwechsel 12/2021 entsprechend 405 Meter lange Bahnsteigkanten für die neue ICE-Zuggeneration zur Verfügung stehen. Dazu ist das Benehmen mit den betroffenen Trägern öffentlicher Belange herzustellen, um beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Nürnberg, einen Antrag auf Erteilung einer planrechtlichen Zulassungsentscheidung zu stellen.

 


Lageplan: Bahnsteigverlängeruing am Gleis 3 und 6 und ESTW-A Bamberg Modulgebäude

Lageplan – Auszüge

Nr. 2: Bahnsteigverlängerung Gleis 6

Nr. 3: Bahnsteigverlängerung Gleis 3

Nr. 4: Neubau Elektronisches Stellwerk ESTW an der Ecke Zollnerunterführung/Brennerstraße

 

Die offiziellen Stellungnahmen der Stadt und der Stadtwerke zu diesen vorgezogenen Maßnahmen sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

 

  1. Städtebauliche Entwicklungen entlang der Bahnstrecke

 

Folgende städtebauliche Entwicklungen sind hinsichtlich der Wechselwirkungen mit dem DB Netz-Projekt „Umbau Knoten Bamberg“ zu beachten.

-       Ulanenpark: Schallschutzbebauung

-       Gereuth/Kornstraße (ehem. „Eberth-Gelände“): Schallschutzbebauung

-       ecoSquare (Brennerstraße, Annastraße, Starkenfeldstraße): erforderliche Anpassungen in Verbindung mit veränderten Höhen und Neigungsverhältnissen der Starkenfeldstraße

-       Neues Atrium: bauzeitliche Abstimmungen

-       Coburger Straße

  • Flächenzugewinn durch Verschieben der Bahntrasse nach Osten und Umnutzung (Ersatz für Kleingärten oder Gewerbeflächen): Nutzungsüberlegungen zu frei werdende Flächen
  • Verschiebung der Straße auf Höhe Friedhof nach Westen: mögliche Erweiterungsfläche „Jüdischer Friedhof“

-       Strickerstraße (ehem. Güterhalle): Nutzungsüberlegungen zu frei werdende Flächen

 

Zwischenfazit:

 

Die genannten Handlungsfelder werden in den regelmäßigen Arbeitsgesprächen behandelt.

 

Interessante städtebauliche Entwicklungspotenziale ergeben sich in den Bereichen östlich der Coburger Straße sowie der Strickerstraße. Die Stadtverwaltung empfiehlt, dass die Stadt hier frühzeitig und umfassend ihr Interesse am Grunderwerb einbringt. Eine erneute Berichterstattung erfolgt zu gegebener Zeit.

 

 

  1. Kommunikation – Ausblick

 

Erklärte Zielsetzung der Verwaltung wie der Vorhabenträgerin DB Netz ist – auch unabhängig voneinander – die kontinuierliche Information der Stadtgesellschaft über das Projekt und den fortlaufenden Planungs- und Umsetzungsstand.

 

Wie verschiedene Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten effektiv genutzt werden können, ist am Beispiel des Bürgerdialoges der Stadt zum Thema „Unterführungen und Straßenbrücken“ ersichtlich (s. Sitzungsvorlage Bahnausbau am 29.05.2019). Ein ähnliches, auf die konkrete Fragestellung abgestimmtes Vorgehen ist auch im weiteren Planungsverlauf vorgesehen. Die Stadt Bamberg wird hierbei weiterhin auf vielfältige Formate setzen. Als ständige bzw. nächste Schritte sind vorgesehen:

 

-       www.stadt.bamberg.de/bahnausbau

-       15.09.2019: Bamberg on tour … Bahnausbau

-       21.09.2019: Teilnahme am „Mobilitätstag“

 

Hinsichtlich der geplanten Kommunikationsmaßnahmen der DB Netz wird auf den mündlichen Vortrag in der Sitzung am 26.06.2019 verwiesen. Bestandteile der Kommunikationsstrategie sind nach Angaben der DB:

 

-       www.knoten.bamberg.de

-       Info-Stele (Standort Bürgerrathaus)

-       Infozentrum (Standort Brennerstraße/Zollnerunterführung)

-       Juli 2019: Infoveranstaltung für politische Mandatsträger

-       Sept. 2019: DB N-Bürgerdialog

-       21.09.2019: Teilnahme am „Mobilitätstag“

 

 


  1. „Umbau Knoten Bamberg“
    Einordnung in das Gesamtprojekt „VDE 8.1 Ausbaustrecke Nürnberg-Ebensfeld“

 

Der Planfeststellungsabschnitt PFA 22 Bamberg („Umbau Knoten Bamberg“) ist bekanntermaßen den Abschluss der viergleisigen Ausbaustrecke zwischen Nürnberg und Ebensfeld. Zur zeitlichen Einordnung der benachbarten Planfeststellungsabschnitte folgende Anmerkungen:

 

Baurecht für die DB Netz AG gibt es bereits für den nördlich angrenzenden Streckenabschnitt PFA 23/24 von Breitengüßbach bis Hallstadt. Bis Ende 2021 soll der Ausbau bis zur nördlichen Stadtgrenze Bambergs fertiggestellt sein. Die Baumaßnahme erstreckt sich dabei auch auf etwa 250 Meter auf das Stadtgebiet Bamberg. Wo der Übergang der Viergleisigkeit auf den Bestand erfolgt ist derzeit der Verwaltung nicht bekannt.

 

Im diesem Zusammenhang ist auch eine Baumaßnahme der Autobahndirektion Nordbayern zu sehen. Dabei ist zwischen den Anschlussstellen AS 16 Bamberg und AS 15 Hallstadt im Verlauf der Autobahn A 70 eine Trassenanhebung auf 1,6 Kilometer Länge vorgesehen. Im Zuge der DB-Ausbauplanung soll dabei unter anderem die Autobahnbrücke über die Bahn erneuert werden. Verbunden damit werden auch die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen gegenüber der Stadt Hallstadt angepasst werden. Die Autobahndirektion geht nach ersten Informationen von einem Baubeginn 2012 aus.

 

Im Süden steht aktuell der Planfeststellungsbeschluss und damit das Baurecht für den PFA 21 Altendorf-Hirschaid-Strullendorf noch aus. Hier ist die DB Netz AG bislang noch von einer Bauzeit zwischen 2019 und 2024 ausgegangen. Dies wird sich augenscheinlich so nicht halten lassen.

 

 

 

  1. Allgemeine Erläuterungen zum Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens

 

Die DB Netz will in den nächsten Monaten sämtliche erforderliche Unterlagen für den Planfeststellungsantrag bzw. zur Fortführung des Planfeststellungsverfahrens erstellen. Die wesentlichen Bestandteile hierbei sind:

 

-       Erläuterungsbericht und Bauwerksverzeichnis

-       Gesamtübersichtsplan

-       Lage- und Höhenplänen

-       Grunderwerbspläne

-       Straßen und Wege (z.B. Anpassungen, Anschlüsse, Verlegungen mit Höhenplänen)

-       Querschnitte Bahntrasse (Regel- und Streckenquerschnitte)

-       Ingenieurbauwerke (z.B. Bauwerkspläne zu EÜ und SÜ, Neubau Überwerfungsbauwerk Nordflur, Neubau von Stützwänden und Böschungssicherungen)

-       Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) mit Erläuterungsbericht und Konfliktschwerpunkte

-       Landschaftspflegerische Begleitplanung mit Erläuterungsbericht, Bestandsplänen und Übersichtskarten Schutzgüter (z.B. Biotope, Flora, Fauna) – Bestand, Bewertung und Konflikte sowie Maßnahmenpläne

-       Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

-       FFH- Verträglichkeitsstudie (Flora-Fauna-Habitat-) mit Erläuterungsbericht, Übersichtskarten, Maßnahmen zur Schadensbegrenzung

-       Schall- und erschütterungstechnische Untersuchung mit Erläuterungsbericht und Lageplänen zum Schallschutz, Messberichten zur erschütterungstechnischen Untersuchung, Aussagen zum bauzeitlichen Lärm- und Erschütterungsschutz

-       Baugrund, Geologie, Hydrogeologie mit Erläuterungsbericht und Hinweisen zu wasserrechtlichen Tatbeständen sowie Übersichtslagepläne Wasserschutzgebiete, Hydrologie, Grundwassernutzung

-       Entwässerung mit Erläuterungsbericht und hydrotechnischen Berechnungen

-       Baustelleneinrichtungsflächen und Transportwege mit Übersichtslageplänen

 


Der Antrag wird beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eingereicht (lt. DB Netz vorgesehen für Anfang 2020). Beginn des eigentlichen Verfahrens ist nach erfolgreicher Vollständigkeitsprüfung.

 

Anhörungsbehörde ist die Regierung von Oberfranken. Diese organisiert das sogenannte Anhörungsverfahren, welches den Kern des Planfeststellungsverfahrens darstellt. Im Anhörungsverfahren werden die öffentlichen und privaten Belange, die durch das beantragte Vorhaben berührt werden, ermittelt, bewertet und gegeneinander abgewogen. Das Anhörungsverfahren ist Vorbereitung und Voraussetzung für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch das EBA.

 

Der Ablauf des Anhörungsverfahrens ist in Anlage 4 zusammengefasst. Dazu ergänzend folgender Hinweis: Das1993 eingeleitete Planfeststellungsverfahren hatte bis Oktober 1998 bereits die dargestellten Phasen 1 bis 8 des Anhörungsverfahrens durchlaufen, bevor es vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Bundesregierung eingestellt worden ist.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt (Planfeststellungsbehörde) schließt durch Erlass des Planfeststellungsbeschlusses das Planfeststellungsverfahren ab. Er stellt das Baurecht für die DB Netz AG dar, die dann – nach Erlangung der Rechtskraft des Planfeststellungsbeschlusses – mit dem Bau des Vorhabens beginnen kann.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag


II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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