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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2413-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

1. Verhandlungen mit der BImA:

 

Wie zuletzt in der Sitzung des Konversionssenates am 13.02.2019 berichtet, werden die Gespräche und Verhandlungen mit den Vertreterinnen und Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur Vorbereitung des Erwerbs der Fläche durch die Stadt Bamberg weiter fortgeführt.

 

Im Rahmen eines Gespräches des Herrn Oberbürgermeisters mit dem Vorstandsmitglied der BImA, Herrn Paul Johannes Fietz, am 16.04.2019 in Bamberg wurde auch der Erwerb des Golfplatzgeländes durch die Stadt Bamberg erörtert. Seitens der BImA wurde mitgeteilt, dass die Ermittlung des Kaufpreises auf Basis der Bewertung der Fläche nach sogenannten „Öko-Punkten“ erfolgen wird. Ein entsprechend ermittelter Wert wird durch die BImA noch schriftlich mitgeteilt werden. Eine Verständigung hierüber ist aus Sicht der Verwaltung aber sicher möglich.  

 

 

2. Erschließung und Autarkstellung:

 

Erörtert werden derzeit insbesondere Fragen um die künftige Erschließungssituation des gesamten Areals und insbesondere des Bereichs des Golfclubs Hauptsmoorwald Bamberg e. V. (Clubhaus) sowie die Frage der Autarkstellung. Wie bei anderen Liegenschaften auch, fordert die BImA eine Autarkstellung der Liegenschaft. Dies ist im Bereich der Abwasserbeseitigung nicht ohne weiteres möglich, da allein für die Anbindung des Clubhauses des Golfclubs sowie eines Betriebsgebäudes aus wirtschaftlichen Gründen keine eigene Leitung errichtet werden kann und eine Kleinkläranlage - insbesondere im Winterhalbjahr - biologisch nicht einwandfrei funktioniert. Dieser Punkt wird daher noch intensiv zwischen den Parteien abgestimmt.

 

 


3. Abgabe einer Zweckerklärung durch die Stadt Bamberg:

 

Erforderlich zur Ausübung der sogenannten Erstzugriffsoption ist die Abgabe einer sogenannten Zweckerklärung durch die Stadt Bamberg. Dieser Sitzungsvorlage liegt ein entsprechender Lageplan als Anlage für eine schriftliche Zweckerklärung bei. Im Rahmen der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge, ist im Hinblick auf den Erwerb des Golfplatzgeländes insbesondere auf den Zweckcharakter des Gebietes für die Naherholung, insbesondere für den Bereich der Gartenstadt, abzustellen. Die Ausübung des Golfsports selbst, ist unter dem Gesichtspunkt der Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge nach dem Regime der Bayerischen Verfassung und der Bayerischen Gemeindeordnung dagegen nicht im Vordergrund zu sehen. Dementsprechend soll die Zweckerklärung an die BImA, insbesondere auf die Nutzung des Gebietes für Naherholungssuchende und daneben auch auf die Ausübung des Golfsports im Sinne einer Einrichtung des Breitensports, abgestellt werden. Bei einem entsprechenden positiven Votum des Konversionssenates wird die Verwaltung eine entsprechende schriftliche Erklärung gegenüber der BImA abgeben.

 

 

4. Weiteres Vorgehen:

 

Zunächst müssen die Rahmenbedingungen und Inhalte eines Kaufvertrages mit BImA endgültig abgestimmt werden. Ziel der Stadt ist es, bis zum 30.06.2019 einen abgestimmten Kaufvertrag notariell beurkunden zu können.

 

Die wesentlichen Kaufvertragsinhalte werden dem Finanzsenat zur Genehmigung vorgelegt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat beauftragt die Verwaltung mit der Abgabe folgender Zweckerklärung zum Erwerb der Fläche des Golfplatz-Areals an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben:

 

„Die Stadt Bamberg erklärt, dass sie den Kaufgegenstand zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach der Bayerischen Verfassung, des Naturschutzrechtes sowie der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, namentlich als kommunale Einrichtung der Naherholung, insbesondere zur lokalen Versorgung der benachbarten Wohngebiete (Gartenstadt), gemäß Art. 11, 83, 141 Abs. 3 BV, Art. 26 i.V.m. Art. 37 BayNatSchG und Art. 7, 57 GO, benötigt. Die Nutzung von Teilen der Fläche zur Ausübung des Golfsportes soll daneben weiterhin möglich sein. Das Gelände soll auch weiterhin – zumindest aus dem Bereich der Gartenstadt im Westen sowie der Memmelsdorfer Straße im Norden - frei zugänglich sein.“

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 


Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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