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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2417-R3

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Stadtrat der Stadt Bamberg hat bereits im September 2018 eine „Digitale Agenda“ beraten, die von dem im Mai 2018 neu eingerichteten Referat für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung vorgelegt wurde. Nun bietet sich durch das Förderprogramm „Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, das über die KfW ausgeschrieben wurde, die Möglichkeit, die Entwicklung einer digitalen Strategie für die gesamte Stadt Bamberg voranzutreiben und – im Falle einer Förderung des Projekts – wesentliche Investitionen für den gesamten städtischen Raum bis zum Jahr 2026 umzusetzen.

 

Gefördert werden sollen mit diesem Programm integrierte Smart-City-Strategien und Investitionen zur Umsetzung, um für die Kommunen auf regionaler, gesamtstädtischer und Quartiers-Ebene beispielhafte Lösungen für zentrale Herausforderungen des technologischen Wandels zu finden. Ziel ist es, neue (digitale) Technologien in den Dienst der Menschen zu stellen und dabei lebenswerte Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und zu erhalten.

 

Insgesamt stehen in der ersten Runde des Programms 150 Mio. Euro an Fördermitteln zur Verfügung, die auf 10 Modellprojekte bundesweit verteilt werden sollen. Die Förderhöhe pro gefördertem Modellprojekt beträgt dabei in der Regel 65 % der förderfähigen Kosten. Soweit die Kommunalaufsicht – wie im Fall von Bamberg erfolgt – die besonders schwierige Haushaltslage der Stadt bestätigt, erhöht sich der Zuschuss sogar auf 90 % bei einem reduzierten Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten. So stellt das Förderprogramm für Bamberg angesichts der enormen Herausforderungen der digitalen Transformation eine große Chance zur Bewältigung der damit verbundenen finanziellen Belastungen dar.

 

Von daher hat die Verwaltung trotz der extrem knappen Fristen - die Veröffentlichung des Online-Formulars erfolgte  erst am 06. Mai 2019, der Antragsschluss war bereits am 17. Mai 2019 - den Förderaufruf zum Anlass genommen, ein geeignetes Projektpaket zu schnüren, das den hohen Anforderungen an ein Modellprojekt Smart Cities genügt. Voraussetzung hierfür war, dass die Stadt Bamberg bei der Umsetzung ihrer eigenen Digitalen Agenda bereits einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgt. Dabei wird „Smart City“ nicht bloß als sektorales Projekt für einzelne Bereiche verstanden. Vielmehr sollen die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund konnte die die Verwaltung in Zusammenarbeit  mit den Stadtwerken Bamberg und dem Digitalen Gründerzentrum folgendes Maßnahmenpaket als Grundlage für einen Antrag zusammenstellen (Kurzfassung):

 

1) Digitale Bürgerbeteiligung

 

Die Bürgerschaft noch stärker an Entscheidungen beteiligen: Mit der BürgerApp (Vorbild: Freiburg) können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner Bambergs ab 16 Jahren zu ausgewählten Themen einbringen. Sie soll bereits in der Phase der Strategie-Entwicklung beschafft und intensiv zur Diskussion mit den Bürger/innen über Digitale Weiterentwicklungen genutzt werden.

 

2) Ein LoRaWan für Bamberg und intelligente GIS-Nutzung

 

Digitale Entwicklung braucht auch Infrastruktur. Für die Zukunft des “Internets der Dinge“ (IoT) ist vor allem ein wirklich öffentliches Long Range Funknetz in der Stadt notwendig. Es überträgt Messdaten aller Art: z. B. volle Müllbehälter, durstige Bäume, belegte Parkplätze. Dafür soll ein Konsortium eine Reihe von Anwendungen entwickeln (Stadtwerke: Glasfaser; Digitales Gründerzentrum: Geschäftsmodelle; Universität: Sensortechnik/Informatik). Verbunden damit ist die intelligente Online-Nutzung von georeferenzierten GIS-Daten aller Beteiligten Institutionen.

 

3) Smarte Mobilität

 

a) Eine Mobilitätsapp für Bamberg...

...verbindet ÖPNV, Carsharing, On-Demand-Services, Bikesharing, Elektroladeinfrastruktur, Parkhausnutzungen und E-Scooter-Sharing mit einem effizienten Routingsystem und Echtzeitdaten, auch in Randlagen der Stadt.

 

b) Ein mobiles Parkplatz Routing...

...ermöglicht gezielte Steuerung von Parksuchverkehr durch Informationen über freie oberirdische Parkplätze oder Parkhäuser in Echtzeit

 

c) Ein volldigitales Verkehrs- und Parkleitsystem...

...besteht aus den Modulen Echtzeit-Mobilitätsinformation, Modales Echtzeitrouting, Intermodale Routenplanung, Ticketing, Buchen, Reservieren und Reiseüberwachung, so dass verschiedene Verkehrsoptionen direkt verglichen, gebucht und online abgewickelt werden

 

4) Digitaler Bürgerservice

 

a) Immer mehr Dienste der Stadt sollen online angeboten werden (verbindliche Forderung des E-Government-Gesetzes und auch des Online-Zugangs-Gesetzes OZG). Dazu soll u. a. ein Formularserver beschafft und die Prozesse medienbruchfrei umgestaltet werden.

 

b) Ein Chat-Bot dient für alle Websites (Verwaltung, Stadtwerke, Stadtbau, Sozialstiftung, VHS, Pflegeportal, Kitaportal, Wohnen) zunächst als Wegfinder zu vorhandenen Informationen und Ansprechpartner/innen. Mit der Zeit lernt der Chatbot im „Gespräch“ mit den Bürger/innen immer weiter dazu und gibt Zug um Zug immer mehr Antworten selbst. Der Chatbot soll dabei natürlich zusätzlich zum weiterhin zentralen persönlichen Service der Stadtverwaltung für die Bürger/innen angeboten werden.

 

c) Die genannten Portale werden zu einem gemeinsamem Informations- und Servicenetz verbunden.

 

d) Schaffung einer gemeinsamen Plattform für ein integriertes, effizientes Gebäudemanagement (Stadt, Stadtbau, Stadtwerke)

 

e) Rollendes Bürgerbüro: Die Verwaltung kommt vor Ort – Behördenangelegenheiten können ohne Gang zum Amt erledigt werden. Zusätzlich werden Menschen hier auch in Sachen Online-Dienste an die Hand genommen z. B. bei der Erstanmeldung beim Online-Bürgerkonto.

 

Kostenplanung Strategiephase (01/2020-06/2021):

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Gesamt

Personal- und Sachkosten

0

860.700

397.850

 

 

 

 

 

1.258.550

Investitionen

 

 

170.000

 

 

 

 

 

170.000

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

1.428.550

 

Kostenplanung Umsetzungsphase (07/2021-06/2026)

 

Kostenart

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Gesamt

Personal- und Sachkosten

 

 

561.800

1.123.600

1.123.600

1.123.600

1.123.600

561.800

5.618.000

Investitionen

 

 

900.000

1.150.000

700.000

800.000

650.000

 

4.200.000

Gesamt

 

 

 

 

 

 

 

 

9.818.000

 

Das Gesamtprojekt weist laut Antrag förderfähige Gesamtkosten in Höhe von rd. 11,25 Mio. € aus, die sich über die  Projektlaufzeit von 6,5 Jahren verteilen. Davon entfallen auf Maßnahmen der Stadtwerke rd. 4,8 Mio €, die restlichen rd. 6,4 Mio. € betreffen die Stadt Bamberg selbst. Wie beschrieben, beschränkt sich der von den Projektpartnern Stadt und Stadtwerke gemeinsam zu tragende Eigenanteil auf voraussichtlich 10 % der förderfähigen Kosten, was einem Betrag von insgesamt  1,125 Mio. Euro entspricht. Davon würden 645 T€ auf die Stadt und 480 T€ auf die Stadtwerke Bamberg entfallen. Der tatsächliche Eigenanteil der Stadt Bamberg reduziert sich somit voraussichtlich auf lediglich etwa 6% der gesamten Projektkosten.

 

Hinzu kommt, dass die Maßnahmen des Projekts, die durch die Stadt Bamberg selbst umzusetzen wären, in wesentlichen Teilen auch ohne Bundesförderung rein aus Eigenmitteln des IT-Amtes und des Amtes für Bürgerbeteiligung umgesetzt werden müssen, z. B. aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Bayerischen E-Government Gesetzes. Durch die Förderung ergibt sich so die Möglichkeit einer beschleunigten und in der Qualität deutlich besseren Umsetzung sowohl von Pflichtaufgaben als auch von freiwilligen Leistungen der Stadt, und dies ohne Mehrbelastung des städtischen Haushalts.

 

Dies gilt insbesondere, weil auch die Kosten für bereits bestehende Stellen im Projekt zur Deckung des Eigenanteils eingesetzt werden können, soweit die Stelleninhaber anteilig oder in Gänze für das Projekt tätig sind.

 

Die Stadtwerke haben im Rahmen ihrer Strategieentwicklung insbesondere für den Bereich Mobilität bereits zahlreiche Maßnahmen vorausgedacht und im Aufsichtsrat zum Teil schon mehrmals vorgestellt. Bislang war eine Umsetzung aufgrund von geringer Personalkapazität und knapper Investitionsmittel noch nicht möglich. Die Förderung durch das BMI würde deshalb auch und gerade für die Stadtwerke zu einer Beschleunigung der Entwicklung hin zu einem modernen, intermodalen Verkehrsdienstleister ermöglichen.

 

Der Online-Antrag musste wie dargestellt aufgrund extrem kurzer Fristen bereits bis zum 17. Mai, also vor der heutigen Sitzung des Stadtrates, auf dem Portal der KfW hochgeladen werden. Um wirksam zu werden, bedarf der Online-Antrag aber eines formellen Beschlusses des Stadtrats, der dem Antrag dann im Nachgang beigefügt werden muss. Da ein entsprechender Beschluss des Stadtrates nur bis spätestens 24. Juni 2019 nachgereicht kann, ist eine Behandlung und Beschlussfassung in der heutigen Stadtratssitzung zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des eingereichten Antrages als Voraussetzung für einen Zuschlag im Förderprogramm.

 

Der Text des Beschlusses muss zwingend eine Reihe von inhaltlichen Vorgaben bis hin zu konkreten Formulierungen aus der Ausschreibung des Förderprogramms enthalten. Diese Formulierungen entsprechen aber – ebenso wie die zwingend zu beachtenden Leitlinien und Empfehlungen der „Smart Citiy Charta“ vollständig den Prinzipien der „Digitalen Agenda“ der Stadt Bamberg. Die „Smart City Charta“ mit dem Untertitel „Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten“ wurde nach einem Abstimmungsprozess mit über 70 Beteiligten aus Bund, Ländern und Kommunen durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) 2017 veröffentlicht und ist unter www.bbsr.bund.de zu finden.

 

Voraussichtlich im Juli wird die Jury des Fördermittelgebers über die eingegangenen Anträge entscheiden. Sollte die Stadt Bamberg einen Zuschlag erhalten, werden zeitnah darauf Vertreter der Stadt nach Berlin zur Besprechung des weiteren Vorgehens und Vorbereitung eines endgültigen Antrages für die Förderung eingeladen. Insofern hat der heute zu fassende Beschluss auch noch keine unmittelbaren Wirkungen auf den Haushalt der Stadt Bamberg. Dem Stadtrat wird dann nach Sommerpause - rechtzeitig vor der eigentlichen, formellen Antragsstellung – wieder berichtet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat begrüßt die durch die Verwaltung bereits erfolgte Online-Anmeldung des Modellprojekts "Smart City Bamberg" zum KfW-Wettbewerb "Modellprojekte Smart Cities: Stadtentwicklung und Digitalisierung". 

 

  1. Soweit das Projekt ausgesucht wird, wird die Verwaltung damit beauftragt, das Modellprojekt "Smart City Stadt Bamberg" gemeinsam mit der Bamberger Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren zu diskutieren und zu gestalten.

 

  1. Soweit das Projekt ausgesucht wird, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities zu verfolgen und darauf zu achten, dass "Smart City" nicht bloß als sektorales Projekt verstanden, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachtet werden.

 

  1. Diese Bewerbung erfolgt in Kenntnis des geforderten Eigenanteil an dem Projekt, der eingebracht wird, soweit das Projekt "Smart City Bamberg" im KfW-Wettbewerb Smart City zur Förderung ausgewählt wird.

 

  1. Soweit das Projekt  bei dem Bundesförderprogramm ausgewählt wird, wird die Verwaltung damit beauftragt, dieses mit der Bereitschaft zum modellhaften/ beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen umzusetzen.

 

  1. Soweit das Projekt ausgewählt wird, wird die Verwaltung beauftragt, das Projekt auf die Gesamtstadt Bamberg zu beziehen und auf den Nutzen der enthaltenen Maßnahmen für alle Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Stadt zu achten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

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