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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2423-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

Der viergleisige Bahnausbau durch Bamberg ist das größte Infrastrukturprojekt der jüngeren Geschichte der Welterbestadt. Der geplante „Umbau Knoten Bamberg“ durch die DB Netz AG bedeutet zwei zusätzliche Gleise östlich der bestehenden Gleisanlagen. Verbunden damit sind bis zu drei Meter hohe Lärmschutzwände (außen) sowie Eingriffe in Bausubstanz, Wasserschutzzonen und gärtnerische Nutzflächen. Der Ausbau bedeutet aber auch Gesundheitsschutz durch bestmöglichen Schallschutz sowie die Verbesserung der städtischen Verkehrsinfrastruktur.

 

Nach der Entscheidung hinsichtlich der Trassenfrage im März 2018 geht es nun darum, die DB-Planungen so zu begleiten, dass bestmögliche Lösungen im Interesse von Stadtgesellschaft, örtlicher Wirtschaft und Tourismus gefunden werden. Mitte 2018 hat die DB Netz AG das Büro Obermeyer Planen+Beraten GmbH mit der Entwurfs- und Genehmigungsplanung zur Fortsetzung des ruhenden Planfeststellungsverfahrens beauftragt. Die Planung erfolgt nach der derzeit modernsten Planungsmethodik BIM (Building Information Modelling), d.h. alle Planungsbestandteile werden modellbasiert in 3D erzeugt. Dabei steht aktuell die endgültige Festlegung der Streckengeometrie und -gradiente im Fokus der Planer. Die Gleishöhe hat maßgeblichen Einfluss auf Lärmschutzwandhöhen und insbesondere auf die bauliche Ausgestaltung der Bahnquerungen.

 

Aus den monatlichen Abstimmungsgesprächen zwischen DB und Stadt Bamberg ist hinsichtlich der weiteren Terminplanung aus Sicht der DB Netz Folgendes bekannt:

-       ab Frühjahr 2019: Erarbeitung diverser Fachplanungen, wie z.B. Lärmschutzmaßnahmen, Gestaltungswettbewerb Lärmschutzwände, Bauablauf, Baustellenlogistik und Baustellenverkehr, Verkehrskonzept während der Bauzeit (Umleitungen, Sperrungen), Bahnausbau und Erwerbsgartenbau „Nordflur“, vorgezogene Baumaßnahmen, ...

-       Ende Aug. 2019: Vorlage der Planänderungsunterlagen im Entwurf

-       Anfang 2020: Übergabe der Planungsunterlagen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zur Wiederaufnahme des Planfeststellungsverfahrens

 

Vor dem Hintergrund der genannten Zeitschiene der Bahn ist die Stadt, zur Wahrung ihrer Interessen in dem Verfahren, gehalten, in zeitlicher Anlehnung an die Planungen der Bahn, die städtischen Forderungen zu den einzelnen Kreuzungsbauwerken, der Bahn vorzulegen. Für das „Verlangen der Stadt Bamberg“ ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss erforderlich.

 

Aufgrund der Komplexität der Materie soll mit dieser Sitzungsvorlage über den aktuellen Stand sowie insbesondere über den Gegenstand des „städtischen Verlangens“ in Gestalt der vom Bahnausbau im Stadtgebiet betroffenen Kreuzungsbauwerke (Über- und Unterführungen) informiert werden. Diese Sitzungsvorlage enthält daher konkrete Vorschläge zur künftigen Geometrie (Höhe und Breite) und Spuraufteilung bestehender Bahnquerungen. Für zwei Eisenbahnkreuzungsbauwerke, nämlich die Eisenbahnüberführung (EÜ) Nürnberger/Geisfelder Straße und der Bahnübergang (BÜ) „Anrufschranke“ kann das Verlangen noch nicht abschließend formuliert werden. Es ist daher vorgesehen, das diesbezügliche Verlangen im Herbst 2019 zu beraten.

 

Diese Vorschläge werden zunächst in die Sitzung des Stadtrates am 29.05.2019 zur Kenntnisnahme eingebracht. Anschließend soll den Stadtratsfraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft Gelegenheit zur internen Diskussionen und Abstimmung gegeben werden. Falls gewünscht, können zur weiteren Vorbereitung und Vorberatung in den Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter des Baureferates in die Sitzungen der Fraktionen eingeladen werden. Vorgesehen ist die beschlussmäßige Behandlung des Verlangens der Stadt Bamberg gegenüber der Bahn in der Sitzung des Stadtrates am 26.06.2019.

 

Ebenfalls Gegenstand dieser Sitzungsvorlage ist die Behandlung von Anträgen aus dem Stadtrat:

-       Weitere Varianten für die Bahnunterführungen Moosstraße und Geisfelder Straße prüfen (Herr Stadtrat Pöhner vom 01.05.2019)

-       Beim Bahnausbau breitere Unterführungen für Radfahrer und Fußgänger schaffen (Herr Stadtrat Pöhner vom 08.04.2019)

 

 

  1. Kreuzungen VDE 8.1 mit Straßen – Verlangen der Stadt

Gerade am Beispiel der „Unterführungen“ zeigt sich die Herausforderung, aber auch die Chance dieser „Mammut-Infrastrukturmaßnahme Bahnausbau“: Mit Ausnahme Forchheimer Straße und Münchner Ring sind alle Unterführungen mehr als 100 Jahre alt und in einem entsprechenden baulichen Zustand. Sie stellen Barrieren dar und vor allem der Fußgänger- und Radverkehr haben aufgrund der schmalen Wegbreiten Probleme, sicher zwischen den östlichen Stadtteilen und der Kernstadt zu wechseln. Um hier gewünschte Verbesserungen tatsächlich zu erreichen, ist die Stadt gefordert, offiziell ihr so genanntes „Verlangen“ gegenüber der Bahn als Verantwortliche für die Ausbauplanung mitzuteilen. Das bedeutet ausführliche planerische Überlegungen und Festlegungen zu vier Eisenbahnüberführungen, einer Straßenüberführung, zwei Bahnübergängen sowie dem künftigen S-Bahn-Halt Bamberg Süd mit drei Zuwegungen.

 

Konkret geht es beim „Verlangen der Stadt“ um detaillierte Festlegungen hinsichtlich Bauwerksgeometrie, Spuraufteilung, Lage der Achsen und Gradienten, Rampenneigungen, etc.. Die entsprechenden Entwürfe der Verwaltung zur Positionierung des Stadtrates in dieser Frage sind Gegenstand dieser Sitzungsvorlage. Zur Vorbereitung der Entscheidung wurden die Erwartungen der Stadtgesellschaft in einem umfassenden Planungsdialog gehört.

 

2.1          Bisheriger Ablauf

 

-       Bestandsaufnahme und Zielvorgaben seitens der Stadtverwaltung

-       stadtinterne Abstimmungsgespräche

-       26.03.2019: 1. Abstimmungsgespräch zum vorläufigen Kreuzungsverlangen der Stadt mit Vertretern der DB Netz und der Planer-ARGE Obermeyer Planen und Beraten. Eine Fortsetzung wird derzeit final abgestimmt. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen sind für alle Anpassungsmaßnahmen der Stadt Planungs- und Kostenvereinbarungen zu schließen. Nach Auffassung der Stadt hat die Bahn eine Bestandsaufnahme einschließlich der kreuzenden Straßen durchzuführen.


Zudem wird aus städtischer Sicht eine „Planung aus einer Hand“, wobei dann der planerischen Aufwand voraussichtlich durch die Stadt zu übernehmen wäre. Demgegenüber spricht die Bahn aktuell von einer „Anplanbarkeit“ seitens der Stadt, weshalb die Definition einer Planungsschnittstelle festzulegen wäre. Anhand der zu erkennenden Konfliktfelder aus der Streckengeometrie (insbesondere Höhenlage der Gleise), der baulichen Zwangspunkte bei den Brücken, der lichten Höhen der Unterführungen und daraus resultierender Rampenneigungen ist bereits erkennbar, dass nur eine ganzheitliche Planung zielführend ist. Dies gilt für das gesamte Planungsumfeld von Brückenbauwerk und Straße bis zum benachbarten Knotenpunkt. Eine gebündelte und nicht nur abgestimmte Maßnahme entspricht auch einzig dem Prinzip der Planfeststellung. Dabei gilt auch für die DB Netz unverändert die Prämisse, wonach alle Planungen weitgehend abzustimmen sind. Hierzu sind allerdings noch wesentliche Fragestellungen – Definition der Zuständigkeiten der Stadt, wer plant den Fiktiventwurf „Stadt baut alleine“, wie hoch sind hierbei die Planungskosten –  zu klären.

-       11.04.2019: Nichtöffentliche Stadtratsinformationsveranstaltung

-       16.04. bis 15.05.2019: Bürgerdialog

 

2.2          Rechtliche Grundlagen und Kostenteilung

 

Die gesetzlichen Grundlagen setzt im Wesentlichen das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) und die Erste Eisenbahnkreuzungsverordnung (1. EKrV). Dabei sind für die Frage der Kostenteilung die Paragraphen 12 und 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) maßgeblich. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch der geforderte „Vorteilsausgleich“ (Beispiel: Unterhaltsvorteil durch neue Brücke).

 

Die Beseitigung eines höhengleichen Bahnübergangs regelt § 13 EKrG. Demnach zahlen Straßenbaulastträger, Bahn und Bund je 1/3 der Kosten. Ein Vorteilsausgleich erfolgt nicht. Zusätzliche Erhaltungsbaulast wird nicht abgelöst. Jeder der beiden Beteiligten (Schiene oder Straße) kann die Beseitigung fordern. Der andere Partner muss dann die Ersatzmaßnahme mitfinanzieren.

 

Zum besseren Verständnis der komplexen Regelungen dienen exemplarisch nachfolgende Berechnungsbeispiele (vereinfacht dargestellt) zur grundsätzlichen Systematik der Finanzierung von Maßnahmen bei 1) der Erneuerung von Straßenunterführungen (in Verbindung mit Eisenbahnüberführungen) und 2) Straßenüberführungen (Straßenbrücken über die Bahntrasse).

 

1) Erneuerung Straßenunterführung (beiderseitiges Verlangen)

 

-       Unterhalt beim überführten Verkehrsträger = Bahn

-       Fiktiventwurf Schiene (Bahn) baut alleine: 10 Mio. Euro

-       Fiktiventwurf Straße (Stadt) baut alleine: 15 Mio. Euro

-       Kostenteilungsschlüssel 10/15; Anteil Schiene: 40 %; Anteil Straße: 60 %

-       Ausführungslösung: 17,5 Mio. Euro

-       Anteil Schiene (Bahn): 7,0 Mio. Euro; Anteil Straße (Stadt): 10,5 Mio. Euro

-       Alte Eisenbahnüberführung: Vorteilsausgleich zugunsten Straße: 4 Mio. Euro
(Bahn hat wieder neue Brücke im Unterhalt)
Längere Eisenbahnüberführung: Vorteilsausgleich zugunsten Schiene: 1 Mio. Euro
Summe: 3 Mio. Euro Vorteilsausgleich zugunsten Straße

-       Kostenanteil  Straße: 10,5 – 3 = 7,5 Mio. Euro

-       Kostenanteil  Schiene: 7 + 3 = 10 Mio. Euro

 

2) Erneuerung Straßenbrücke = Eisenbahnunterführung (einseitiges Verlangen)

 

-       Unterhalt beim überführten Bauwerk = Straße

-       Entwurf Schiene baut alleine: 10 Mio. Euro

-       Kein Kostenteilungsschlüssel; Anteil Straße: 0%; Anteil Schiene: 100 %

-       Ausführungslösung: 10 Mio. Euro

-       Anteil Schiene: 10 Mio. Euro; Anteil Straße: 0 Mio. Euro

-       Alte Straßenbrücke: Vorteilsausgleich zugunsten Schiene: 1 Mio. Euro
(= Stadt hat wieder neue Brücke im Unterhalt)


-       Kostenanteil  Schiene: 10 – 1 = 9 Mio. Euro

-       Kostenanteil  Straße: 0 + 1 = 1 Mio. Euro

 

2.3          Informations- und Meinungsaustausch „Unterführungen und Straßenbrücken“:

 

Im Zuge eines umfassenden Beteiligungsverfahrens wurden folgende Veranstaltungen zum Informations- und Meinungsaustausch durchgeführt:

 

-       29. April 2019:Allgemeine Informationsveranstaltung (Alte Seilerei)

-       6. - 17. Mai:Ausstellung  „Bahnausbau: Unterführungen und Brücken“

-       10. Mai:Rad-Tour „Bahninspektion“

-       10. Mai:Bürgerdialog „Süd“ (BasKIDhall)

-       13. Mai:Bürgerdialog „Nord“ (Pfarrheim St. Otto)

-       bis Mitte Juni:Online-Kommentierung unter www.stadt.bamberg.de/bahnausbau

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass das Angebot der Verwaltung auf insgesamt teilweise hohes Interesse stieß. Die fünf öffentlichen Termine wurden von über 400 Bürgerinnen und Bürger besucht. Dabei ging es nicht nur um Information bzw. die Beantwortung von Fragen, sondern es wurden auch zahlreiche Anregungen eingebracht. Natürlich können daraus keine repräsentativen Schlüsse gezogen werden. Dennoch ist als Fazit eine positive Grundeinstellung zum Vorhaben festzustellen. Über die Berichterstattung durch die Medien konnte das Thema zusätzlich in die Öffentlichkeit getragen werden:

 

-       12.04.2019:Trassenbau mit Folgen – Das Jahrzehnt der Großbaustellen

-       17.04.2019:Brücken bauen – Nach dem ICE-Trassenausbau wird keine Bahnquerung mehr sein, wie sie war

-       04./05.05.2019:Was auf Bamberg zukommt

-       10.05.2019:ROB lässt lange auf sich warten

-       13.05.2019:Wie die Bahn Bamberg verändert

-       14.05.2019:Pläne lassen Anwohner nicht kalt

-       17.05.2019:Und wohin mit dem Verkehr

 

Ergebnisse aus dem Bürgerdialog

 

Im Zuge der verschiedenen Veranstaltungen zwischen 29.04. und 17.05.2019 wurden eine Vielzahl von grundsätzlichen Ideen, Wünschen und Anregungen – auch zu anderen Verfahrensschritten über das Thema Bahnquerungen hinaus – aufgenommen und in den jeweiligen Dokumentationen protokolliert. Nachfolgend sind die Hinweise mit Bezug zu konkreten Querungen kurz zusammengefasst. Dabei wird auch deutlich, dass – trotz überwiegendem  Konsens – ein einheitliches Meinungsbild zur Geometrie und Funktionalität einzelner Bauwerke nicht immer abgeleitet werden kann.

 

1)   Allgemeine Infoveranstaltung (ca. 60 Anwesende) – Dokumentation (Anlage 1)

 

Aussagen zu konkreten Querungen

-       EÜ Zollner Straße/Memmelsdorfer Straße: Statische Vorteile durch Einbau von Stützen/Wänden zwischen Fahrbahn und höher liegenden Geh-Radweg

-       EÜ Moosstraße: maximale Breite des Straßenraums durch angrenzende Bebauung begrenzt, daher breitere Radwege statt Schutzstreifen nur durch verkehrliche Restriktionen möglich

-       Nordflur: Sicherstellung der Beregnungsanlagen

-       S-Bahn-Halt Süd: Kindergarten durch die Planung nicht betroffen, Kinderspielplatz bleibt mit Ausnahme der randlich geführten Zugangsrampe (3-4m breit) erhalten

-       Regionaler Omnibusbahnhof: gehört nicht zum Verlangen bezüglich der Bahnquerungen, eine Integration innerhalb der Planung wäre wünschenswert (zeitlich, bauliche Nähe, betriebliche Abläufe)

-       EÜ Münchner Ring: Vorschlag zur Verbreiterung des Geh-/Radweges

 


2)   Bürgerdialog „Süd“ (ca. 50 Anwesende) – Dokumentation (Anlage 2)

 

Aussagen zu konkreten Querungen

-       S-Bahn-Halt Süd: Zunahme von Fremdparkern in der Gereuth wird befürchtet, Parken auf P+R-Anlage kostenlos, Pendlerparkplätze südlich der EÜ Forchheimer Straße, Fußgängerzugang von der Kornstraße gut beschildern (paralleler Anwohnerweg), Überwachung des Rampenzuganges und des Bahnsteiges zum Schutz der spielenden Kinder

 

3)   Bürgerdialog „Nord“ (ca. 90 Anwesende) – Dokumentation (Anlage 3)

 

Aussagen zu konkreten Querungen

-       EÜ Memmelsdorfer Straße: Zweispurigkeit wie Bestand gefordert und ist vorgesehen

-       EÜ Zollnerstraße: Zweispurigkeit wie Bestand gefordert und ist vorgesehen

-       Bau Regionaler Omnibusbahnhof (ROB) sowie Umgestaltung und Aufwertung Bahnhofvorplatz sind städtebauliches Ziel

-       BÜ Anrufschranke: Null-Variante ist keine Option, Beregnungsflächen für Erwerbsgartenbau liegen beidseitig der Bahn weshalb eine feuerwehrtaugliche Durchfahrung sinnvoll ist, in Verbindung mit den Varianten „Geh-/Radwegunterführung“ und „feuerwehrtaugliche Unterführung“ ist hinsichtlich Rampen, Schleppkurven und Anbindung an das bestehende Wegenetz „Nordflur“ auf eine flächensparende Ausführung zu achten

-       SÜ Kronacher Straße: beim Bau einer Behelfsbrücke ist der Eingriff in das Gärtnerland weitgehend zu minimieren

 

4)   Radtour „Bahninspektion“ (ca. 25 Anwesende) – Dokumentation (Anlage 4)

 

5)   Ausstellung „Unterführungen und Brücken“ (ca. 200 Anwesende)

 

Aussagen zu konkreten Querungen

-       Verkehrsführung Strickerstraße (Gegenverkehr stadtauswärts) wegen zusätzlicher Lärmbelastung kritisch

-       Bahnwärterhäuschen Tännig 13 vom Abbruch betroffen?

-       Querung Emil-Kemmer-Straße durch Hafengleisnordzufahrt als höhengleicher Bahnübergang?

-       EÜ Memmelsdorfer Straße: Zufahrt zu Mälzereigelände nördlich der Stichstraße auf der Ostseite

-       EÜ Nürnberger Straße: verkehrliche Erschließung über Kreisverkehr unter der Bahn

-       EÜ Nürnberger Straße: Erhalt der Zufahrt TG Kapellenstraße 23/25

-       EÜ Moosstraße: nur Geh-/Radwegverbindung

-       EÜ Zollnerstraße: „Umwelttrasse“ für ÖPNV, Geh- und Radverkehr

-       EÜ Zollnerstraße: Durchfahrtshöhe wie bisher

-       BÜ Anrufschranke: nur Geh-/Radwegverbindung

-       S-Bahn-Halt Süd: Rampe in Richtung Gereuth zwischen Spielplatz und Kindergarten

 

2.4          Anträge

 

2.4.1    Weitere Varianten für die Bahnunterführungen Moosstraße und Geisfelder Straße prüfen

 

Mit Antrag vom 01.05.2019 beantragt Herr Stadtrat Martin Pöhner (FDP) die verschiedenen Möglichkeiten für die Bahnunterführungen Moosstraße (Planentwurf von der Stadt vorgelegt) und Geisfelder Straße (noch nicht vorgelegt) gemeinsam zu betrachten, mit der Zielsetzung, die verkehrliche Situation im Umfeld der beiden Unterführungen in einer Gesamtlösung zu verbessern. Dazu wurden drei Variantenvorschläge vorgelegt  (s. Anlage 5). Seitens der Verwaltung wird hierzu folgende Einschätzung abgegeben:

 


Allgemein

 

Aufgrund des neuen Spurplanes und der Erweiterung von zwei auf vier Hauptgleise rückt die Grenze der Bahnanlagen näher an die Randbebauung der Nürnberger Straße heran. Zur Verdeutlichung der räumlichen Situation dienen die beiden Luftbilder a) „Gleisanlagen Bereich Moosstraße Bestand“ und b) „Gleisanlagen Bereich Moosstraße Planung“. Daraus ist erkennbar, dass eine bahnparallele Straßenführung gleich welcher Art nur mit erheblichen Eingriffen in private Grundstücke und Bausubstanz möglich ist.

 

C:\Users\x09701\Documents\Bahn_Spur heute.jpg

 

Luftbildübersicht: Gleisanlagen Bereich Moosstraße Bestand

 

 

C:\Users\x09701\Documents\Bahn_SpurPlan.jpg

 

Luftbildübersicht: Gleisanlagen Bereich Moosstraße Planung

 


Zur Variante 1 des Antrages:

 

 

Luftbildübersicht mit Darstellung einer Trasse nach Variante 1 des Antrages

 

 

Eine solche Linienführung hätte folgende Konsequenzen:

-       Die Obere Schildstraße hat derzeit Feldwegcharakter (Fahrbahn ohne Gehwege). Sie hat jedoch auch Erschließungsfunktion. Eine Reduzierung auf einen reinen Geh- und Radweg ist deshalb nicht möglich.

-       Die vorgeschlagene Linienführung Moosstraße – Strickerstraße ist nur dann möglich, wenn entlang der Nürnberger Straße massiv in die Bebauung eingegriffen wird.

-       Um die Moosstraße mit einer lichten Höhe von 4,5 m Durchfahrtshöhe (Fahrzeughöhe 4 m) unterführen zu können, muss der Knotenpunkt Schildstraße/Moosstraße mindestens um 2 m tiefer gelegt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung (hohe Stützwände, Probleme bei der Erschließung, Abbruch).

-       Das resultierende Hauptverkehrsstraßennetz ist nicht schlüssig. Die Hauptverkehrsstraße Nürnberger Straße wird nicht schlüssig an das übrige Hauptverkehrsstraßennetz angebunden.

-       Die Verbindung der Moosstraße zur Nürnberger Straße entfällt ersatzlos.

-       Die Moosstraße ist in ihrer derzeitigen baulichen Ausformung nicht dafür geeignet, die Funktion der Nürnberger Straße zu übernehmen.

 

 

Zur Variante 2 des Antrages:

 

 

Luftbildübersicht mit Darstellung einer Trasse nach Variante 2 des Antrages

 


Eine solche Linienführung hätte folgende Konsequenzen:

-       Die Obere Schildstraße kann nur dann ausgebaut werden, wenn dort massiv in die vorhandene Bebauung eingegriffen wird.

-       Eine Verbreiterung der Moosstraße im Bereich der Unterführung ist nur unter Abbruch des Anwesens Nürnberger Straße 145 möglich. Aufgrund der Höhenlage der Gleise und der Nürnberger Straße bedeutet eine solche Führung, dass die Nürnberger Straße um rund 2 Meter oder mehr abgesenkt werden muss, um aus der Unterführung heraus die Nürnberger Straße mit akzeptablen Rampenneigungen erreichen zu können. Das hat erhebliche Probleme hinsichtlich Erschließung der Randbebauung und Anpassung der angrenzenden Straßen an der Nürnberger Straße zur Folge.

 

Zur Variante 3 des Antrages:

 

 

Luftbildübersicht mit Darstellung einer Trasse nach Variante 3 des Antrages

 

 

Eine solche Linienführung hätte folgende Konsequenzen:

-       Diese Variante verbindet die Auswirkungen der Variante 2 – was die Problematik Obere Schildstraße angeht – und der Variante 1 – was die Eingriffe in die Grundstücke an der Nürnberger Straße (Bahnseite) – angeht. In der Skizze sind ein möglicher Trassenverlauf und die Eingriffe erkennbar. Nicht dargestellt ist die Höhenlage: Die Straße muss im Bereich der Querung der Gleise auf rund 6,0 m unter Schienenoberkante abgesenkt werden. Dies hat erhebliche städtebauliche Eingriffe zur Folge. Die Moosstraße kann deshalb auch nicht an diese neue Straße angebunden werden (erheblicher Höhenunterschied).

 

Fazit und Empfehlung der Verwaltung:

 

Aus fachlicher Sicht kann nicht empfohlen werden, eine der drei Varianten zu verfolgen. Vielmehr wird derzeit untersucht, verkehrliche und städtebauliche Verbesserungen im Zusammenhang mit dem erforderlichen Neubau der Eisenbahnüberführung Nürnberger/Geisfelder Straße zu erreichen. Hier laufen aktuell Variantenstudien einschließlich 3D-Darstellung. Über das Ergebnis kann voraussichtlich im Herbst dem Stadtrat berichtet werden.

 

2.4.2    Beim Bahnausbau breitere Unterführungen für Radfahrer und Fußgänger schaffen

 

Mit Antrag vom 08.04.2019 beantragt  Herr Stadtrat Martin Pöhner (FDP) die drei Engstellen Unterführung Memmelsdorfer Straße, Unterführung Zollnerstraße und Unterführung Moosstraße beim anstehenden Neubau mit breiteren Fahrrad- und Fußwegen auszustatten. Gleiches gilt für einen Neubau der Pfisterbrücke (s. Anlage 6).

 


Fazit und Empfehlung der Verwaltung:

 

Der Vorschlag der Verwaltung zum Verlangen der Stadt setzt diese Anforderung weitestgehend um. Für alle betroffenen Eisenbahn- (EÜ) und Straßenüberführung (SÜ) sind Geh- und Radwegbreiten von jeweils 2 m vorgesehen. Lediglich bei der EÜ Moosstraße ist der Querschnitt durch die Randbebauung nicht zu verbreitern, weshalb der Radverkehr im vorgeschlagenen Verlangen im Mischverkehr auf beidseitigen Schutzstreifen mit 1,25 m Breite geführt wird.

 

2.5          Künftiges Verlangen der Stadt Bamberg – Vorschlag der Verwaltung

 

Es handelt sich bei den mit dieser Vorlage präsentierten Vorschlägen der Verwaltung um die Diskussions- und Abstimmungsgrundlage zur Vorbereitung auf die Stadtratssitzung am 26.06.2019

 

Das Verlangen der Stadt hinsichtlich der Bahnquerungen – Unterführungen und Straßenbrücken – ist in einer Präsentation zusammengefasst (Anlage 7).

 

Nachfolgend die vorgeschlagene Positionierung des Stadtrates hinsichtlich der wesentlichen Bauwerksparameter. Diese Entwurfsvorlage berücksichtigt auch Ergebnisse aus dem vorgenannten Bürgerdialog und dient dem Stadtrat zur Abstimmung für eine abschließende Formulierung des Verlangens der Stadt Bamberg. Die Diskussion hierüber einschließlich der Vorlage von Beschlussvorschlägen ist für die Stadtratssitzung am 26.06.2019 vorgesehen.

 

EÜ Forchheimer Straßeaktuell kein Verlangen bezüglich der Straße

ggf. Verlangen in Verbindung mit 3. Zuwegung erforderlich
wird bis zum 29.06.2019 geklärt

 

S-Bahn-Halt SüdMittelbahnsteig mit 3 Zuwegungen – a) nach Westen zum Distelweg,
b) nach Osten zur Nürnberger Straße und c) nach Süden über Gehwegbrücke zur Brose-Arena bzw. Tännig/Neubau Polizeiinspektion

Ziel der Stadt Bamberg ist es, das Baurecht für die Realisierung der städtischen Umfeldmaßnahmen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu erhalten, da diese integraler und vertraglich fixierter Bestandteil des Teilprojektes „S-Bahn-Halt Süd“ sind.

Weitere Infos zum S-Bahn-Halt Süd s. Ziff. 3 der Sitzungsvorlage

 

EÜ Münchner Ringaktuell kein Verlangen

Empfehlung an den Bund als Straßenbaulastträger ggf.  die „Verbreiterung des kombinierten Geh-/Radweges“ zu verlangen
–  wird bis zum 29.06.2019 geklärt

 

EÜ Nürnberger Straßeaktuell kann noch kein Verlangen vorgeschlagen werden

erste Einschätzung zur künftigen Geometrie des Bauwerkes:
Lichte Höhe (LH) 4,0 m (3,60 m) | Lichte Breite (LB) 14,80 m (12,00 m)

Variantenuntersuchungen einschließlich 3D-Darstellung wurden beauftragt

Ziel ist die bestmögliche Aufwertung der verkehrlichen und städtebaulichen Situation

Behandlung des vorgeschlagenen Verlangens voraussichtlich im Herbst 2019

 

EÜ MoosstraßeLH 3,50 m (3,10 m) | LB 11,00 m (8,00 m)

 


SÜ PfisterbrückeLB 19,50 m (15,00 m)

„Bypass Schwarzenbergstraße“ angrenzend am westlichen Wiederlager , kein Verlangen aber Integration der Planung

Prüfung der Straßenverkehrsemissionen und daraus ggf. erforderliche Schallschutzmaßnahmen – wird bis zum 29.06.2019 geklärt

 

EÜ ZollnerstraßeLH 3,50 m (3,30 m) | LB 17,20 m (12,00 m)

direkter Treppenzugang zu den Bahnsteigen aus der Unterführung

Integration der Planung eines Regionalen Omnibusbahnhofs ROB mit Zu-/ Ausfahrt

Ziel der Stadt Bamberg ist es, aufgrund der räumlichen und funktionalen Bezüge das Baurecht für die Realisierung des ROB im Zuge des Planfeststellungsverfahrens zu erhalten

Weitere Infos zum ROB s. Ziff. 4 der Sitzungsvorlage

 

EÜ Memmelsdorfer StraßeLH 4,00 m (3,50 m) | LB 16,40 m (12,00 m)

Verbreiterung des Brückenquerschnittes zu Lasten der Breite der Stichstraßen

Sicherstellung der Erschließung, Wegfall der Stellplätze und Ersatz im rückwärtigen Bereich der betroffenen Anwesen (auf Bahngrund)

Berücksichtigung einer Gehwegbrücke zwischen der östlichen Stichstraße der Memmelsdorfer Straße und dem Mälzerei-Turmgebäude  –  wird bis zum 29.06.2019 geklärt

 

SÜ Kronacher Straßekein Verlangen

Neubau erforderlich, Unterhalt durch Stadt, Positionierung hinsichtlich der Gestaltung

 

BÜ Coburger StraßeFeldwegbrücke LB 5,50 m

 

BÜ AnrufschrankeGeh-/Radwegunterführung LH 2,50 m | LB 3,00 m

Feuerwehrtaugliche Unterführung LH 4,00 m | LB 5,00 m

Wegfall

Variantenuntersuchung mit Kostenschätzung sowie Vorlage September 2019

 

Anmerkung: EÜ Eisenbahnüberführung, SÜ Straßenüberführung, BÜ Bahnübergang

 

 

  1. S-Bahn-Halt Bamberg Süd

 

In der Vollsitzung am 06.03.2018 hat der Stadtrat beschlossen, die Variante „Ebenerdige Durchfahrung bei Ausbau der Bestandsstrecke mit innovativen Lärmschutzmaßnahmen“ weiterzuverfolgen und dies unter anderem mit folgenden Zielen und Forderungen der Stadt Bamberg verknüpft:

 

c) S-Bahn-Halt Bamberg Süd:

In Übereinstimmung mit dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates vom 28.11.2017 in der Variante „Standort Nürnberger Straße“ ist der S-Bahn-Haltepunkt Bamberg-Süd mit drei Zuwegungen (nach Westen in das Wohngebiet Gereuth, nach Osten zur Nürnberger Straße und nach Süden zur Eisenbahnüberführung Forchheimer Straße) zu realisieren. Die vorzeitige Verwirklichung des S-Bahn-Haltepunktes Bamberg-Süd ist anzustreben.

 


Chronologie

 

-       01.02.2019: Abstimmungsgespräch StMinBWV – Umfeldmaßnahmen Stadt und 3. Zuwegung

-       26.09.2018: Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST)

-       02.08.2018: Eingang Schreiben Staatssekretär MdL Josef Zellmeier

Fazit: Beidseitige barrierefreie Anbindung unter der Voraussetzung, dass durch Stadt entsprechende Umfeldmaßnahmen und Integration im Stadtbusnetz erfolgen

-       04.07.2018: Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) 19.03.2018: Unterzeichnung Planungsvertrag mit der DB durch Herrn Staatsminister Herrmann

-       06.03.2018: Stadtratsentscheidung für Variante „Durchfahrung“

-       28.11.2017: Grundsatzbeschluss des Stadtrates zum Standort „Nürnberger Straße“

-       17.07./14.09.2017: Abstimmungsgespräche BayStMinIBV, BEG, VGN, DB und Stadt – Kostenermittlung und Fortschreibung des Entwurfes, Standortfrage und Potenzialabschätzung

-       07.06.2017: Bereitschaft Freistaat Bayern/BayStMinIBV zum Bau S-Bahn-Halt Süd bei Realisierung der Variante „Durchfahrung“ (Anmerkung: ein durch die Stadt beauftragtes Gutachten bestätigt, dass ein S-Bahn-Halt im Zusammenhang mit einer Untertunnelung aufgrund der hohen baulichen Aufwendungen nicht wirtschaftlich verträglich realisierbar ist)

 

Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST)

 

-       Entwurf vom 04.07.2018, unterzeichnet am 26.09.2018 und an die BEG übergeben

-       Mittelbahnsteig 140 m, Zugang über Treppe und Aufzug, Bahnsteigunterführung, Anbindung über Rampe an Distelweg und Nürnberger Straße

-       Umfeldmaßnahmen seitens Stadt (3. Zuwegung zur EÜ Forchheimer Straße, Stellplätze und Behindertenparkplätze, überdachte Fahrradabstellanlage, Bushaltestelle, Busanpassungskonzept)

-       Oktober 2018: Erste planerische Überlegungen zu Inhalt und Umfang der geforderten Umfeldmaßnahmen der Stadt gemeinsam mit Stadtwerke Bamberg/STVP

-       3. Zuwegung – Variantenuntersuchungen

 

Umfang der Maßnahme

 

-       Mittelbahnsteig, beidseitiger Bahnsteigzugang unter den Gleisen nach Westen in die Gereuth-Siedlung/Kornstraße und nach Osten zur Nürnberger Straße (Kostenübernahme für Bahnsteig durch Freistaat Bayern, für Folgemaßnahmen durch Bund)

-       Umfeldmaßnahmen der Stadt Bamberg – P+R-Anlage, Radabstellplätze, barrierefreie Haltestellen für Stadtbusse und Fernbusse, Mobilitätsstation mit WC (Kostenübernahme durch Stadt Bamberg zu klären, finanzielle Beteiligung vom Freistaat in Aussicht gestellt)

-       Verlängerung des Mittelbahnsteiges und Realisierung einer „3. Zuwegung“ nach Süden zur direkten Anbindung an die Brose-Arena und Polizeiinspektion Bamberg (Kostenübernahme durch Stadt Bamberg zu klären, finanzielle Beteiligung vom Freistaat in Aussicht gestellt)

-       durch die Stadt Bamberg wurde in Vorbereitung der 3. Zuwegung eine Machbarkeitsstudie mit Variantenuntersuchung inklusive Grobkostenschätzung beauftragt

-       Handlungsoptionen „3. Zuwegung“: 3 Varianten mit Untervarianten

 

Anmerkung:

StMinBWV:Bayerisches Staatsministerium für Bauen, Wohnen und Verkehr
BayStMinIBV:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bauen und Verkehr
BEG:Bayerische Eisenbahngesellschaft, VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg

 


Empfehlung der Verwaltung:

 

Anschluss Gehweg Forchheimer Straße Süd über die Verlängerung des Mittelbahnsteiges und einer mittigen Gehwegbrücke über die Forchheimer Straße und Treppenabgang im Bereich der südlichen Widerlagerwand.

 

 

Vorteile:

 

-       kreuzungsfreie Anbindung Arena

-       gleichwertige Anbindung Polizei/Tännig

-       vertretbarer Kostenrahmen

 

Am 23.04.2019 wurde der DB Netz der Entwurf einer Planungsvereinbarung durch die Stadt Bamberg übergeben.

 

 

  1. Regionaler Omnibusbahnhof

 

Zum aktuellen Stand der Planungsüberlegungen der Stadt zur möglichen Realisierung eines Regionalen Omnibusbahnhofs (ROB) – vorbehaltlich der Finanzierung - ist festzustellen:

 

-       Ziel: Zentrale Mobilitätsdrehscheibe zwischen Bahn- und Stadt- und Regionalbusverkehr

-       Vorgesehener Standort: Fläche zwischen Bahnhof-Empfangsgebäude und Eisenbahnüberführung Zollnerstraße mit Anbindung über Luitpoldstraße sowie zur westlichen Rampe der Zollnerstraße zur Ludwigstraße

-       Zu diesem Standort gibt es eine verkehrliche Machbarkeitsstudie (s. Systemskizze mit Bussteigen und Aufstellung von Stadt- und Regionalbussen einschließlich der Zu- und Abfahrtswege)

-       Ausbaustandard Stadtbuslinien: eine Businsel für beide Fahrtrichtungen mit 4 bis 5 Haltestellen pro Fahrtrichtung

-       Ausbaustandard Regionalbuslinien: eine Businsel mit ca. 10 bis 12 Haltestellen

-       Grund-/Immobilienerwerb erforderlich (vorhandener Pendlerparkplatz ist im Eigentum der DB)

-       Für die Umsetzung wäre ein Abbruch des Anwesens Ludwigstraße 18 erforderlich

 

 

Übersicht „Regionaler Omnibusbahnhof ROB“ zwischen Bahnhof-Empfangsgebäude (rechts) und Eisenbahnüberführung Zollnerstraße (links). Dargestellt sind die Bussteige für die Stadtbusse (gelb) und Regionalbusse (rot) mit ihrer jeweiligen Zu- und Abfahrtssituation aus Richtung Innenstadt bzw. Bamberg-Ost einschließlich der Zahl der Busse.

 

 

Weitere Überlegungen zur Umsetzbarkeit der Planung am vorgenannten Standort:

 

-       DB Netz benötigt nach eigener Aussage die betroffene Fläche als Baustelleneinrichtungsfläche zum Umbau des Knoten Bamberg (insbesondere Neubau Kreuzungsbauwerk Zollnerstraße).

-       Stadt strebt an, den ROB zeitlich direkt anschließend an den Neubau der Eisenbahnüberführung Zollnerstraße zu beginnen.

-       Vorgehensweise soll bei den regelmäßigen Treffen der DB Netze mit dem EBA erörtert werden.

-       Für den Fall einer gemeinsamen bzw. abgestimmten Bauabwicklung wäre eine Planungsvereinbarung zwischen DB Netze und Stadt erforderlich, hinsichtlich des Zeitpunktes ist der Bauzeitenplan für den Bahnausbau durch das Stadtgebiet abzuwarten.

-       Falls eine abgestimmte Bauabwicklung nicht erreichbar ist, wäre die Realisierung des ROB erst nach Inbetriebnahme, d. h. etwa 2031 vorstellbar.

 

Fazit:

 

Aus Sicht der Verwaltung und insbesondere auch der Verkehrsbetriebe handelt es sich – vorbehaltlich der Finanzierbarkeit - bei dem vorgenannten Flächenvorschlag um den idealen Standort für die Errichtung eines ROB. Die Größe würde heutigen Spitzenzeiten vollends gerecht werden und hätte das Potential einen künftig zu erwartenden Anstieg der Regionalbusnutzung von ca. 20 Prozent gut aufzunehmen. Alle Details zu Terminen und Kosten bleiben eng abhängig vom weiteren Voranschreiten der Planungen der DB.

 

 


  1. Ausblick

 

In der Sitzung des Stadtrates am 26.06.2019 soll die abschließende Diskussion und Beschlussfassung zum Thema „Verlangen der Stadt zu Kreuzungen VDE 8.1 mit Straßen“ – mit Ausnahme der EÜ Nürnberger Straße und des BÜ „Anrufschranke“ – erfolgen. Diese Vorlage dient der frühzeitigen Vorbereitung dazu.

 

Weiterhin ist beabsichtigt in der Sitzung am 26.06.2019 auch einen Überblick zu den weiteren relevanten Themen im Zusammenhang mit dem viergleisigen Bahnausbau zu geben:

 

-       Lärmschutz (Lärm- und Erschütterungsschutz, Gestaltungswettbewerb Lärmschutzwände)

-       Bauablauf, Baustellenlogistik, Verkehrsabwicklung während der Bauzeit

-       Vorgezogene Baumaßnahmen (Bahnsteigverlängerung und Elektronisches Stellwerk)

-       Naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

-       Erwerbsgartenbau „Nordflur“

-       Städtebauliche Entwicklungen entlang der Bahnstrecke

-       Kommunikation – Ausblick (Maßnahmen der Stadt Bamberg und der DB Netz AG)

 

Ergänzend zum Bericht der Verwaltung ist auch ein mündlicher Vortrag der Vorhabenträgerin DB Netz AG zum gegenwärtige Arbeits- und Planungsstand vorgesehen.

 

Für die Sitzung des Stadtrates am 26.06.2019 wird auch eine Übersicht der voraussichtlichen (groben) Kosten sowie zur möglichen Förderkulisse und Fragen der Finanzierung vorbereitet werden.

 

 

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Stadtverwaltung zur Kenntnis.
  2. Die beschlussmäßige Behandlung des Verlangens der Stadt Bamberg gegenüber der DB wird in die zweite Lesung in der Sitzung des Stadtrates am 26.06.2019 verwiesen.
  3. Die Anträge von Herrn Stadtrat Pöhner vom 08.04. und 01.05.2019 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

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Anlagen

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