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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2442-61

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Beratungsfolge

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- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

- Feststellungsbeschluss

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1. Anlass und Ziel der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J für das Gebiet nördlich der Memmelsdorfer Straße zwischen Villachstraße und Kärntenstraße. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes, der die Ausweisung einer Gewerbefläche vorsieht, sollen Erweiterungsflächen für den benachbarten Gewerbetreibenden planungsrechtlich gesichert werden.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Bamberg wird im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 307 J gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Bebauungsplan Nr. 307 J wird als Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.

 

2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 06.02.2019 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung in der Fassung vom 06.02.2019 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 11.03.2019 bis einschließlich 12.04.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

3. Behandlung der Anregungen

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

  1. Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 10.04.2019
  2. PLEdoc GmbH, mit Schreiben vom 14.04.2019
  3. Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim,

mit Schreiben vom 26.02.2019

  1. Bauordnungsamt / Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.03.2019
  2. Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 27.02.2019
  3. Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 15.03.2019
  4. Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 14.03.2019
  5. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 11.03.2019
  6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten,

mit Schreiben vom 05.04.2019

  1. Regionaler Planungsverband, mit Schreiben vom 21.03.2019
  2. Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 26.02.2019
  3. Regierung von Oberfranken, Gewerbeaufsichtsamt, mit Schreiben vom 04.04.2019
  4. Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 09.04.2019
  5. Telefónica Germany GmbH & Co. OHG, mit Schreiben vom 29.03.2019
  6. Bürgerverein VI. Distrikt Bamberg-Nord St. Otto e.V., mit Schreiben vom 08.04.2019
  7. Amt für Wirtschaft, mit Schreiben vom 18.03.2019
  8. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 04.04.2019
  9. Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 28.03.2019
  10. Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 09.04.2019
  11. Fachbereich 6A, Abteilung Erschließung, mit Schreiben vom 12.03.2019
  12. Regierung von Mittelfranken, Luftamt Nordbayern, mit Schreiben vom 13.03.2019

 

  1. Öffentlichkeit

Von Seiten der Öffentlichkeit gingen keine Schreiben ein.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf der Flächenntzungsplan-Änderung vom 06.02.2019

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine Stellungnahmen und Anregungen ein, die eine Überarbeitung der Planung erforderlich machten. Daher ergaben sich keine Änderungen und Ergänzungen in der Flächennutzungsplan-Änderung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

 

5. Empfehlung an den Stadtrat die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und den Feststellungsbeschluss zu fassen.

Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sosntigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zu beschließen und die Änderung des Flächennutzungsplanes festzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen.
  3. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes laut Plan des Stadtplanungsamtes vom 03.07.2019 sowie die Begründung vom 03.07.2019 festzustellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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