"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2444-61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

- Billigung der Planung

- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher

Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

I.Sitzungsvortrag:

 

1.  Anlass der Planung

 

Anlass der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die parallele Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. W6 B für das Gebiet zwischen Schlagfeldweg, Im Dunster und Waldstraße. Die Planung soll die planungsrechtliche Voraussetzung für die Entwicklung eines Neubaugebietes schaffen. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, den Flächennutzungsplan für den entsprechenden Bereich im Parallelverfahren zu ändern, um dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB zu entsprechen.

 

Das Plangebiet befindet sich am westlichen Ortsrand von Wildensorg und umfasst den Bereich westlich der bestehenden Bebauung "Im Dunster" und nördlich des "Schlagfeldwegs" sowie südlich der "Waldstraße" bzw. des Michelsberger Waldes.

 

Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,3ha und ist derzeit größtenteils Ackerfläche.

 

 

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 05.12.2017 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Konzept der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 05.12.2017 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 08.01.2018 bis 05.02.2018 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Schreiben beinhalten Anregungen zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplanverfahren Nr. W 6 B. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (s. Anhang) erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplan Nr. W 6 B) gleichermaßen.

 

3. Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

 

  1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

 

1.Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, mit Schreiben vom 28.12.2017

2.Zweckverband f. Rettungsdienst, mit Schreiben vom 02.01.2018

3.Polizeiinspektion Bamberg Stadt, mit Schreiben vom 05.01.2018

4.Bayernwerk Netz GmbH, mit Schreiben vom 16.01.2018

5.Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 17.01.2018

6.Amt für Umwelt, Brand und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 11.01.2018

7.Regierung von Oberfranken, mit Schreiben vom 19.01.2018

8.Deutsche Telekom Technik GmbH, mit Schreiben vom 24.01.2018

9.Kabel Deutschland, mit Schreiben vom 24.01.2019

10.FB 6A Fachbereich Baurecht - Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle, mit Schreiben vom 30.01.2018

11.Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, mit Schreiben vom 02.02.2018

12.Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 02.02.2018

13.Regionaler Planungsverband Oberfranken-West (4), mit Schreiben vom 31.01.2018

14.Bayerischer Bauernverband, mit Schreiben vom 07.02.2018

15.PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 13.12.2017

16.Zentrum Welterbe Bamberg, mit Schreiben vom 01.02.2018

17.Gemeinde Stegaurach, mit Schreiben vom 05.02.2018

18.Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde Bamberg, mit Schreiben vom 09.02.2018

19.Entsorgungs- und Baubetrieb Bamberg, mit Schreiben vom 12.02.2018

20.Stadtbrandrat Bamberg, mit Schreiben vom 31.01.2018

21.Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 07.02.2018

22.Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bamberg, mit Schreiben vom 18.01.2018

23.Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 15.01.2018

24.Bayerische Staatsforsten, mit Schreiben vom 19.01.2018

25.Bürgerverein Wildensorg e.V., mit Schreiben vom 01.02.2018

26.Entsorgungs- und Baubetrieb / Straßenbau Bamberg, mit Schreiben vom 22.02.2018

 

B.Öffentlichkeit

 

1.Anregung A, mit Schreiben vom 16.01.2018

2.Anregung B, mit Schreiben vom 25.01.2018

3.Anregung C, mit Schreiben vom 29.01.2018

4.Anregung D, mit Schreiben vom 27.01.2018

5.Anregung E, mit Schreiben vom 26.01.2018

6.Anregung F, mit Schreiben vom 01.02.2018

7.Anregung G, mit Schreiben vom 31.01.2018

8.Anregung H, mit Schreiben vom 05.02.2018

9.Anregung I, mit Schreiben vom 02.02.2018

10.Anregung J, mit Schreiben vom 04.02.2018

 

Die Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in Anlage 1 tabellarisch dargelegt und mit einem Behandlungsvorschlag versehen.

 

4.  Änderungen zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung

 

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Ergebnisse der durchgeführten Fachgutachten und der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen in der Planung.

 

-          Der Geltungsbereich wurde entsprechend der Flächenausweisung im parallelen Bebauungsplanverfahren angepasst.

 

-          Die Ausgleichsfläche wurde von Süden des Plangebiets an den Waldrand in den nördlichen Teil des Geltungsbereichs verlegt.

 

-          Aufgrund der neuen Flächenanordnung wurde des verlängerten Schlagfeldwegs weiter nach Süden gerückt um die vorhandenen Bebauungsstruktur entlang des Schlagfeldwegs aufnehmen und weiterführen zu könne.

 

-          Aufgrund der Weiterentwicklung der Planung wurden die Stichstraßen Richtung Norden auf eine Breite von 5m eingekürzt. Die Umfahrung zur Waldstraße wurde aus der Planung entnommen und ebenfalls als Stichstraße ausgeführt um die Planung einheitlicher zu gestalten.

 

 

5. Umweltbericht

 

Aufgrund der Planänderung ist die Überarbeitung des Umweltberichtes auf Neuberechnung der Ausgleichsflächen erforderlich. Die Überarbeitung liegt aufgrund der angespannten Auftragslage der Auftragsnehmerin noch nicht vor.

Für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist der aktualisierte Umweltbericht allerdings zwingend.

Es wird daher beauftragt, die öffentliche Auslegung nachVorliegen des aktualisierten Umweltberichtes und Einarbeitung der Ergebnisse, insbesondere die Neuberechnung der Ausgleichsflächen, in der zum entsprechend überarbeiteten Fassung mit aktualisiertem Plandatum öffentlich auszulegen.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

 

3.Der Bau- und Werksenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der

Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

 

4.Der Bau- und Werksenat billigt den vorliegenden Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes vom 03.07.2019

 

5.Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes, nach Vorliegen des überarbeiteten Umweltberichtes und Einarbeitung der Ergebnisse (Ausgleichsflächen etc.),  in der entsprechenden überarbeiteten Fassung mit aktualisiertem Plandatum einschließlich den Entwurf der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen.

 

6.Der Bau- und Werksenat beauftragt das Baureferat zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes, nach Vorliegen des überarbeiteten Umweltberichtes und Einarbeitung der Ergebnisse (Ausgleichsflächen etc.),  in der entsprechenden überarbeiteten Fassung mit aktualisiertem Plandatum einschließlich den Entwurf der Begründung die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

 

Reduzieren

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...