Beschlussvorlage - VO/2019/2456-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetergebnis 2018 des Theaters
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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25.06.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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26.06.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Im Haushaltsjahr 2018 erzielte das städtische E.T.A.-Hoffmann-Theater ein negatives Budgetergebnis in Höhe von 23.859,57 €. Dies entspricht einer Abweichung um 0,77% vom Gesamtbudget.
Hinsichtlich des Umgangs mit den Budgetergebnissen gelten die Allgemeinen Finanzwirtschaftsbestimmungen der Stadt Bamberg. Danach sollen die Fachbereiche bei Budgetunterschreitungen aufgrund von Ausgabeeinsparungen und Mehreinnahmen im folgenden Haushaltsjahr zusätzlich zum Budgetansatz noch 50% der Budgetunterschreitung erhalten (Nummer 5.5 der AFB).
Dementsprechend soll dem Fachbereich auch eine Budgetüberschreitung angelastet werden, indem das Budget des Folgejahres um den übersteigenden Betrag entsprechend gekürzt wird.
Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2018 ist das Budget des Theaters somit im Haushaltsjahr 2019 um 23.859 € zu kürzen.
In der Sitzung des Finanzsenats im Mai wurde die Entscheidung über den Budgetvortrag 2018 des Theaters zurückgestellt, da noch Klärungsbedarfs hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen dem negativen Budgetergebnis und einem Leitungswasserschaden im Sommer 2018 bestand.
Hierzu kann die Verwaltung folgendes mitteilen:
Nach Auskunft der Theaterverwaltung sind durch den Wasserschaden Kosten für notwendige Reparaturen zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs in Höhe von ca. 11.000 € (= 0,36% des Gesamtbudgets) entstanden.
Diese wurden richtigerweise aus dem Budget gezahlt. Denn das im Jahr 1998 beschlossene Eigentümermodell sieht vor, dass die von den budgetierten Dienststellen genutzten Gebäude diesen zur verantwortlichen Bewirtschaftung übergeben wurden. Die Budgetverantwortlichen sind dadurch für alle mit der Gebäudenutzung zusammenhängenden Fragen verantwortlich. Diese Regelung wurde auch in die AFB übernommen, wonach lediglich für größere Sanierungen („Dach und Fach“) nicht die budgetierten Fachbereiche, sondern das Immobilienmanagement zuständig ist.
Im Rahmen dieser Verantwortung steht es den Budgetverantwortlichen selbstverständlich jederzeit frei, bei Bedarf Versicherungen abzuschließen, die über den Mindestschutz hinausgehen. Die Prämien dafür sind aus dem Budget zu zahlen.
Da die aufgrund des Wasserschadens notwendig gewordenen Ausgaben sachlich eindeutig dem Budget zuzuordnen sind, bleibt die Verwaltung bei ihrem Vorschlag, das negative Budgetergebnis in voller Höhe zu übertragen und somit das Budget des Theaters im Haushaltsjahr 2019 um 23.859 € zu kürzen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: