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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2486-R6

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Ausgangslage

 

In der Stadtratssitzung am 29.05.2019 hatte die Verwaltung eine umfangreiche Vorlage schriftlich und mündlich eingebracht. Darin ist die Problematik des formulierten „Verlangens“ bezüglich der eisenbahnkreuzenden Infrastruktur, insbesondere der städtischen Straßen, ausführlich dargestellt worden.

Auf die Vorlage VO/2019/2423-R6, die Präsentationsfolien aus der Sitzung (Anlage 1) sowie die mündlichen Ausführungen des Baureferenten wird ausdrücklich verwiesen.

 

Um den Stadtratsfraktionen umfassend Zeit zur intensiven Befassung zu geben, wurde in der Mai-Vollsitzung antragsgemäß die Verweisung der inhaltlichen Beschlüsse in die 2. Lesung in die Vollsitzung am 26.06.2019 beschlossen.

 

Hiermit wird diese 2. Lesung eingebracht.

 

Das vom Vorhabenträger DB Netz AG beauftragte Büro Obermeyer Planen+Beraten GmbH arbeitet aktuell an der endgültigen Festlegung der Streckengeometrie und -gradiente. Die Gleishöhe hat maßgeblichen Einfluss auf Lärmschutzwandhöhen und insbesondere auf die bauliche Ausgestaltung der Bahnquerungen. Die DB Netz AG als Vorhabenträgerin für den viergleisigen Bahnausbau durch das Stadtgebiet Bamberg – Projekttitel „Umbau Knoten Bamberg“ – beabsichtigt Anfang 2020 die erforderlichen  Planungsunterlagen an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) zu übergeben. Vor diesem Hintergrund ist die Stadt Bamberg zur Wahrung ihrer Interessen in dem Verfahren gehalten, die städtischen Forderungen zu den einzelnen Kreuzungsbauwerken, der Bahn vorzulegen.

 

 


  1. Kreuzungen VDE 8.1 mit städtischer Infrastruktur – „Verlangen der Stadt“

 

Die Stadtverwaltung ist nunmehr seit bereits 25 Jahren mit den Planungen zum Bahnausbau konfrontiert. Für viele Kreuzungsbauwerke hat die Stadtverwaltung daher in der Vergangenheit bereits immer wieder Überlegungen zur städtischen Positionierung angestellt und eigene planerische Vorstellungen erarbeitet. Andere Kreuzungsbauwerke sind erst seit dem neuen Spurplan vom Sommer 2017 verstärkt in planerische Überlegungen der Stadt eingeflossen.

 

Grundsätzlich orientieren sich die fachlichen Ergänzungen der Stadt stets an:

 

-       den gesetzlichen Grundlagen

-       dem Oberziel der Vermeidung der Trennwirkung der Eisenbahnstrecke

-       der heutigen und künftigen Straßenhierarchie

-       dem heutigen und künftigen Verkehrsaufkommen der einzelnen Verkehrsarten

-       der Aufrechterhaltung bzw. Ermöglichung aller wichtigen Fahrbeziehungen

-       dem Erfordernis der Feuerwehrbefahrbarkeit

-       dem Erfordernis der Busbefahrbarkeit

-       den technischen Regelwerken zur Bemessung von Gehwegen, Radwegen und Fahrbahnen

-       der Einbindung in das vorhandene Straßennetz

-       der Einbindung in die vorhandenen Stadträume

-       dem Geringhalten der Rampenneigungen

-       den Sichtachsen und den Blickbeziehungen

-       den Ideen, Anregungen und Wünschen aus der Stadtgesellschaft

-       den Stellungnahmen und Anforderungen betroffener Behörden und Träger öffentlicher Belange

-       den Anforderungen zur Barrierefreiheit

-       den Anforderungen an gute Ausleuchtung und soziale Sicherheit

-       den statisch-konstruktiven Zwangspunkten

-       den Rahmenbedingungen der GVFG-Förderung

 

Jede einzelne Beschlussziffer des vorliegenden Antrages versucht zu jedem einzelnen Kreuzungsbauwerk eine Position zu formulieren, welche das Ergebnis der fachlichen Zusammenführung all dieser vielfältigen Aspekte darstellt.

 

 

 

  1. Ergebnis

 

Für das „Verlangen der Stadt Bamberg“ ist ein entsprechender Stadtratsbeschluss erforderlich. Auf die Vorlage VO/2019/2423-R6, die Präsentation in der Vollsitzung am 29.05.2019 sowie die Ausführungen des Baureferenten wird nochmals ausdrücklich verwiesen. Auf dieser Basis wird der nachfolgende Beschlussantrag eingebracht:

 

 


II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sitzungsvortrag der Stadtverwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beschließt im Planfeststellungsverfahren VDE 8.1 für den Planfeststellungsabschnitt 22 folgende Verlangen in Bezug auf die genannten Kreuzungen VDE 8.1:

 

2.1          Eisenbahnüberführung (EÜ) Forchheimer Straße

-       Sollte es zum Umbau/Neubau der vorhandenen EÜ kommen, so empfiehlt die Stadt Bamberg zu prüfen, die Geh- und Radwege künftig nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnoberkante herabzuführen.

-       Soweit die 3. Zuwegung zum S-Bahn-Halt Süd nicht ausschließlich über Vereinbarungen geregelt wird, verlangt die Stadt Bamberg die Integration des Treppenzuganges in das südliche Widerlager der EÜ.

2.2          Eisenbahnüberführung (EÜ) Moosstraße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 3,50 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 7,00 Meter (einschließlich je Fahrtrichtung ein Fahrradschutzstreifen von 1,25 Meter Breite) sowie eine Gehwegbreite von 2,00 Meter beidseitig.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger nachdrücklich, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus ein oben liegendes Tragwerk zu prüfen.

2.3          Straßenüberführung (SÜ) Pfisterbrücke

-       Die Stadt Bamberg verlangt drei Kfz-Streifen in einer Gesamtbreite von 9,50 Meter sowie Geh- und Radwege von je 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg verlangt unter dem westlichen Widerlager die lichten Maße für eine Verbindungsstraße von der Strickerstraße zur Schwarzenbergstraße vorzuhalten mit den Maßen Gehweg 2,50 Meter, Fahrbahn 4,00 Meter, Zweirichtungsradweg 3,50 Meter und Fahrzeug-Durchfahrtshöhe 4,00 Meter.

2.4          Eisenbahnüberführung (EÜ) Zollnerstraße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 3,50 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern sowie Gehwege von 1,80 Meter Breite beidseitig und Radwege von 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt zu prüfen, Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung herabzuführen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus die Spannweiten zu minimieren und hierzu zwischen Fahrbahn und Radweg Stützen zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger nachdrücklich, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus ein oben liegendes Tragwerk zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt, direkte Treppenzugänge zu den Bahnsteigen aus der Unterführung zu berücksichtigen.

2.5          Eisenbahnüberführung (EÜ) Memmelsdorfer Straße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrzeug-Durchfahrtshöhe von 4,00 Meter.

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Fahrbahnbreite von 6,50 Metern sowie Gehwege von 1,80 Meter Breite beidseitig und Radwege von 2,00 Meter Breite je Richtung. Die erforderlichen Sicherheitsräume sind jeweils mit auszubilden.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt zu prüfen, Geh- und Radwege nicht bis zur vollen Tiefe der Fahrbahnunterführung herabzuführen.

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Vorhabenträger, zur Minimierung der statisch-konstruktiven Höhe des Überbaus die Spannweiten zu minimieren und hierzu zwischen Fahrbahn und Radweg Stützen zu prüfen.

-       Die Stadt Bamberg verlangt, die Existenz und Funktionsfähigkeit der nördlich angrenzenden Stichstraßen beiderseits der EÜ als Erschließungsanlagen sicher zu stellen. Für den Wegfall der Stellplätze im Rahmen des Vorhabens ist durch den Vorhabenträger dauerhaft Ersatz zu schaffen.

-       Die Stadt Bamberg bittet nachdrücklich um die Berücksichtigung einer privaten Gehwegbrücke zwischen der östlichen Stichstraße der Memmelsdorfer Straße und dem Mälzerei-Turmgebäude, ggf. im Zuge vertraglicher Vereinbarungen.

2.6          Straßenüberführung (SÜ) Kronacher Straße

-       Die Stadt Bamberg hat kein Verlangen bezüglich der Straße.

2.7          Bahnübergang (BÜ) Coburger Straße

-       Die Stadt Bamberg verlangt eine Feldwegbrücke mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 Meter sowie erforderlichenfalls Aufweitung im Kurvenbereich zuzüglich Schrammborden entsprechend den Regelwerken.

2.8          S-Bahn-Halt Süd

-       Die Stadt Bamberg verlangt die Integration einer gleismittigen Gehwegbrücke im Zusammenhang mit der Erneuerung der EÜ Forchheimer Straße. Dazu soll der Mittelbahnsteig in Richtung Süden verlängert und ein Treppenabgang im Bereich des südlichen Brückenwiderlagers zur Anbindung an den vorhandenen Gehweg der Forchheimer Straße geschaffen werden. Das Thema ist ggf. im Zuge vertraglicher Vereinbarungen zu behandeln.

 

  1. Die Stadt Bamberg verlangt grundsätzlich für alle bahnquerenden Bauwerke (Unterführungen wie Straßenbrücken):

-       Hinsichtlich der resultierenden Rampenneigungen ist das Verhältnis von Überbauhöhe (zwischen Unterkante Brückenbauwerk und Gleisniveau) und technisch-statischen Lösungen bestmöglich auszunutzen. Dabei sollen für Gehwege maximale Steigungen von 6 Prozent, für Fahrbahnen maximale Steigungen von 8 Prozent nicht überschritten werden.

-       Im Zuge der Planung ist eine angemessene Gestaltungsqualität anzustreben.

-       Im Zusammenhang mit den Eisenbahnüberführungen ist auf eine angemessene Beleuchtung und auf die Hinführung des Radverkehrs ins Sichtfeld der Kreuzungen besonders zu achten.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Verlangen aus Ziffer 2 und 3 gegenüber dem Vorhabenträger und gegenüber der Genehmigungsbehörde einzubringen.

 

  1. Eisenbahnüberführung (EÜ) Münchner Ring

-       Die Stadt Bamberg empfiehlt dem Bund als Straßenbaulastträger die Schaffung von angemessenen Gehwegen und Radverkehrsinfrastrukturen je Fahrtrichtung als Verlangen in das Planfeststellungsverfahren einzubringen, soweit der Stadt Bamberg keine Kosten entstehen.

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadt Bamberg in diesem Verfahren voraussichtlich noch weitere Verlangen beschließen wird, insbesondere zu den Themen

a)         EÜ Nürnberger Straße

b)        BÜ Anrufschranke

c)         eisenbahnquerende Kanäle und Leitungen

 

  1. Der Stadtrat stellt fest, dass die Stadt Bamberg gegenüber detaillierteren Planungen zu den Kreuzungsbauwerken – soweit erforderlich – ergänzende bzw. aktualisierte Überlegungen bzw. Verlangen vorbringen kann bzw. wird.

 

  1. Der Stadtrat erklärt, dass die Stadt Bamberg Kaufinteresse an sämtlichen heutigen Grundstücken des Bundeseisenbahnvermögens und der DB sowie aller derer Töchter hat, soweit diese nicht unmittelbar und im engsten Sinne bahnbetrieblichen Zwecken dienen.

 

  1. Soweit die Stadt Bamberg als Grundeigentümer dauerhaft planfeststellungsbetroffen ist (insbesondere Stadtwald), verlangt die Stadt Bamberg eigentumsrechtlichen Ausgleich in wertgleichen Flächen (insbesondere Waldflächen).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  ca. 50 Mio. Euro lt. erster grober Kostenschätzung der Deutschen Bahn AG

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Die Kämmerei erkennt die große Bedeutung für die Stadtentwicklung und die technische Notwendigkeit. Eine konkrete Bewertung aus finanzieller Sicht kann jedoch erst erfolgen, wenn exakte Kosten vorliegen. Sie ist aber zwingend erforderlich, bevor eine rechtliche Verpflichtung (hier: Kreuzungsvereinbarung) eingegangen wird.

 

 

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Anlagen

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