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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2499-492

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

Mit Schreiben vom 18. März 2019 informierte der Schützenclub 04 Bamberg e.V. das Amt für Bildung, Schulen und Sport/ SG Sport, dass beabsichtigt wird, neue Toiletten- und Sanitäranlagen zu errichten. Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 3.4.1 der Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg wird im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts ein Zuschuss in Höhe von 12% der vom BSSB anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag muss vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Sachgebiet Sport hat den Verein am 21. März 2019 davon in Kenntnis gesetzt, dass – vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates – ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BSSB anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann.

Die Antragstellung beim BSSB ist bereits erfolgt, der unterstellte Grundsatzbeschluss über die städtische Förderung im Kultursenat muss erst noch erfolgen, da diese Zusage Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses beim BSSB ist.

 

Die vorhandenen Angebote beschreiben für die Baukonstruktionen eine Gesamtsumme von 223.100,00 € brutto. Die zuwendungsfähigen Kosten des BSSB stehen noch nicht fest. Dieses Angebot kann jedoch nach Einschätzung des Sachgebiets als Richtgröße für die gesamte Maßnahme herangezogen werden.

 

In Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg würde sich bei den o.g. Gesamtkosten ein 12%-iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von bis zu 26.772,00 € errechnen

 

Die konkrete Fördersumme errechnet sich dann nach den vom BSSB anerkannten, zuwendungsfähigen Kosten.

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Dem Schützenclub 04 Bamberg e.V. wird – in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg – für den Neubau der Toiletten- und Sanitäranlagen ein Zuschuss in Höhe von 12 % der noch anzuerkennenden zuwendungsfähigen Kosten, nach aktueller Schätzung bis zu 26.772,00 €, vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im städtischen Haushalt, gewährt.

 

Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 26.772,00  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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