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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2510-50

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Seit vielen Jahren stellte das Amt für soziale Angelegenheiten eine Notschlafstelle für Durchreisende in einem Haus in der Sutte in Bamberg zur Verfügung.

 

In der Notschlafstelle wurde den obdachlosen durchreisenden Personen eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten. Es gab getrennte Übernachtungsräume für Männer und Frauen, eine Dusche und auch die Möglichkeit, Wäsche in der Notschlafstelle zu waschen. Für einen reibungslosen Ablauf sorgte ein Hausverwalter vor Ort.

 

Die durchreisenden Personen konnten während der Bürozeit einen Einweisungsschein im Jobcenter der Stadt Bamberg anfordern. Am Abend und am Wochenende war die Polizeiinspektion der Stadt Bamberg zuständig.

Die Personen hatten dann die Möglichkeit die Notschlafstelle in der Zeit von 19:00 Uhr – 08:00 zu nutzen.

 

Im August letzten Jahres musste die bestehende Notschlafstelle in der Sutte wegen erheblichen statischen Problemen geschlossen werden, nachdem im Vorfeld schon vorläufige Sicherungsmaßnahmen durchgeführt wurden. In Zusammenarbeit mit dem Immobilienmanagement der Stadt Bamberg wurde dann nach einem Ersatzgebäude gesucht und das Haus in der Moosstraße 7 gefunden. Nach Planung und Genehmigung der Umbaumaßnahmen konnte im Frühjahr 2019 mit dem Umbau begonnen werden und das Gebäude steht seit dem 03.06.2019 als Notschlafstelle für durchreisende Personen wieder zur Verfügung.

In der Planungs- und Umbauphase wurde als Ersatz für die Notschlafstelle ein Zimmer in der Theresienstraße 2 zur Verfügung gestellt.

 

In der neuen Notschlafstelle gibt es neben dem Zimmer des Hausverwalters zwei Übernachtungszimmer für Männer mit insgesamt sechs Betten, zwei Übernachtungszimmer für Frauen mit jeweils einen Bett. Neben den Sanitäranlagen gibt es Dusch- und Waschmöglichkeiten und aus Spendenmittel wird noch eine Waschmaschine und ein Wäschetrockner beschafft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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