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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2526-49

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen ist ein vordringliches Ziel der Verwaltung. Hierzu liegt ein Antrag von Stadtrat Pöhner (FDP) vom 31. März 2019 (Nr. 2019-80) vor, in dem (a) ein aktueller Sachstandsbericht zur Verbesserung der IT-Ausstattung an Schulen in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg, (b) die Erstellung eines Konzepts zur flächendeckenden W-LAN-Ausstattung (und dessen Umsetzung innerhalb von 12 Monaten) sowie (c) eine Prüfung der flächendeckenden Einführung von Office 365 ProPlus im Rahmen des so genannten FWU-Rahmenvertrags eingefordert wird.

 

Zu den Forderungen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 

 

(a)Sachstandsbericht

 

Eine zeitgemäße IT-Ausstattung der Bamberger Schulen ist das gemeinsame Ziel des Sachaufwandsträgeres und aller Schulleitungen. Daher hat die Verwaltung über das Programm Masterplan Bayern Digital II entsprechende Fördermittel in Höhe von ca. 380.000 € für die Schulen in alleiniger Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg eingeworben. Ähnlich verfahren die beiden Zweckverbände Berufsschulen und Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg.

 

Vergaberechtlich stellt die Höhe der Zuwendung ein Problem dar. Die Verwaltung ist zu produktneutralen europaweiten Ausschreibungen gezwungen. Hier laufen in enger Abstimmung mit Vertretern der Systembetreuung die Vorbereitungen auf Hochtouren.

 

Um die erforderliche Mittelplanung zu bewerkstelligen und um mit den Schulen konzeptionell im Austausch zu bleiben, führt das Amt 12 – in Abstimmung mit dem Amt 49 – seit Jahren Anforderungslisten für die Schulen. Ergänzend zu den turnusmäßigen Abfragen werden auch kurzfristige Anforderungen in die Liste aufgenommen.

 

Eine tabellarische Übersicht über die zum Teil sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Schulen zum digitalen Klassenzimmer ist an dieser Stelle nicht darstellbar. Vielmehr soll hier der aktuell laufende Abstimmungsprozess beschrieben werden:

 

Auf ausdrücklichen Wunsch der beteiligten Systembetreuer wurde in der letzten Sitzung der Arbeitsgruppe „Digitalbudget“ die bis dahin geplante Vorgehensweise, die vorliegenden Anforderungen der Schulen für die zentrale Ausschreibung und Beschaffung zu verwenden, dahingehend verändert, allen Schulen vor der (vom Freistaat geforderten) europaweiten produktneutralen Ausschreibung die Möglichkeit zu geben, bisher gestellte Anforderungen auf Grund der erstellten Medienkonzepte nochmals zu überdenken und möglicherweise zu verändern.

 

Gleichzeitig soll den Schulen ein Warenkorb angeboten werden, aus dem erforderliche IT-Geräte ausgewählt werden können.

 

Zusammen mit den beteiligten Systembetreuern wurde dieser Warenkorb definiert und umfasst aktuell folgende votumskonforme und damit förderfähige Komponenten:

  • Arbeitsplatzcomputer (Desktop)
  • MS Office2019
  • TFT 24" mit und ohne PC-Aufnahme
  • Notebook1 Standard, Notebook2 Touchdisplay
  • iPad, iMac, Apple-TV, iPad-Wagen
  • Dokumentenkamera
  • Beamer, Ultrakurzdistanzbeamer, interaktiver Ultrakurzdistanzbeamer, Beamermontage
  • Monitor 75", Monitor 85", Monitor 75"-Touch, Monitor 85"-Touch

 

Unter hohem personellen Einsatz wurden für alle Schulen mehrere individuelle Übersichts- bzw. Abfragetabellen mit Vorhandenem, Angefordertem, auf Grund der erforderlichen Windows 10 und Office Umstellungen zwangsläufig Auszutauschendem sowie IT-Geräten des neuen Warenkorbs erstellt und in eine Exceldatei zusammengefasst.

 

Auf ausdrücklichem Wunsch der beteiligten Systembetreuer wird es jeder Schule ermöglicht, beispielsweise vorhandene, nicht mehr Windows 10 fähige PC auch nicht mehr zu aktualisieren und die dadurch gesparten Mittel in andere IT-Geräte des Warenkorbs investieren zu können. Das wurde in zwei Tabellen „Anforderungen mit Förderung“ und „PC-Austausch mit Förderung“ auch umgesetzt.

 

Im Tabellenblatt „Warenkorb“ werden die Mengen und resultierenden Kosten für alte und neue Anforderungen zusammengeführt. Diese Zahlen aus allen Schulen werden dann vom Amt 12 nochmals zusammengeführt, um unmittelbar im Anschluss die geforderte produktneutrale europaweite Ausschreibung starten zu können. In diesem Zusammenhang ist die Verwaltung auf eine schnelle Rücksendung der Schulen angewiesen. Um den Prozess verwaltungsseitig zu unterstützen, wird den Schulen angeboten, an einem oder zwei Nachmittagsterminen beispielhaft die Abfragetabellen durchzuspielen.

 

(b)W-LAN-Ausstattung

 

Ziel des Sachaufwandsträgers ist es, an allen Schulen – wie bereits an der Grundschule Gaustadt – flächendeckend W-LAN zur Verfügung zu stellen. Mit der Einrichtung von Schulservern (logoDIDACT) lassen sich W-LAN-Lösungen an Schulen mit Hilfe von Access-Points einfach umsetzen. Leider sind Access-Point im Rahmen des Masterplans Bayern Digital II nicht förderfähig. Hier muss noch die Förderrichtlinie im Rahmen des „Digitalpakts Schule“ abgewartet werden. Derzeit wird versucht, über die Zurverfügungstellung einzelner mobiler Access-Points den Schulen eine vorläufige – sicher noch nicht ausreichende – Übergangslösung zu ermöglichen.

 

(c)Office 365 ProPlus

 

Nach intensiver Prüfung durch das Amt 12 werden von Seiten der Verwaltung aufgrund der hohen Kosten FWU-Rahmenvertragslizenzen als nicht geeignet eingestuft. Entscheidend ist dabei, dass sich die Lizenzgebühren an der Anzahl der Nutzer/innen an den Schulen und nicht an der Anzahl der Endgeräte orientiert.

 

Eine Einführung bzw. Nutzung von Office 365 ist nach Einschätzung des Sachaufwandsträgers aus Datenschutzgründen abzulehnen. Eine diesbezügliche Anfrage beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach einer offiziellen Aussage ist bislang noch unbeantwortet. Zudem bemüht sich die Verwaltung gerade um eine offizielle Stellungsnahmen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz. Daher kann aktuell nur die Position der Verwaltung weitergegeben werden, dass die von Microsoft sehr aktiv betriebene Cloudlösung und der „real existierende“ US Cloud Act die Nutzung dieser Lösung verhindern.

 

Die Verwaltung ist daher mit den Schulen im Gespräch, ob nicht auch alternative Lösungen (z.B. Libre Office) den Anforderungen der Schulen gerecht werden könnten. Dabei ist ebenfalls auf die DSGVO-Konformität zu achten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2.Der Antrag von Stadtrat Pöhner (FDP) vom 31. März 2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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