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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2527-52

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Der Integrationsfonds stellt kommunale Mittel zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der Teilhabechancen von Menschen mit sozialer Benachteiligung, insbesondere für Menschen mit Migrationshintergrund zur Verfügung. Laut Förderrichtlinie werden Maßnahmen gefördert, die mindestens einen der folgenden inhaltlichen Schwerpunkte verfolgen:

 

-          Sprachförderung insbesondere für Kinder, Jugendliche oder Frauen

-          Integration in soziokulturelle Freizeitstrukturen (z.B. in Sport-, Bürger- und Kulturvereine)

-          Interkulturelle Begegnung

Wie bereits in den Jahren 2017 und 2018 möchten die Träger AWO Bamberg e.V., Freund statt fremd e.V. und iSo gGmbH einen gemeinsamen Sommerferiensprachkurs in den Räumlichkeiten der Offenen Jugendarbeit im Jugendtreff Ost anbieten. Im Jahre 2017 wurde das Angebot ebenfalls über den Integrationsfonds der Stadt Bamberg finanziert.

 

Der Sprachkurs findet vom 05.08. bis 16.08.2019 statt und hat zum Ziel, Kinder mit Migrationshintergrund im Alter von 6 bis 12 Jahren ein Sprachangebot zu ermöglichen, um ihre Sprachentwicklung in den relativen langen Sommerferien weiter zu fördern. Die Sprache ist ein zentraler Schlüssel zur Integration und Teilhabe. Bei der Anmeldung vorrangig behandelt werden all diejenigen Kinder, die in den Jahren 2018 oder 2019 nach Deutschland gezogen sind. Die Träger haben zur Ermöglichung des Sommersprachangebots Drittmittelanträge geschrieben (u.a. bei der Raps-Stiftung). Allerdings haben die Träger noch keinen Bescheid diesbezüglich erhalten, so dass sie einen Antrag auf Fehlbetragsfinanzierung des Sommersprachkurses an den Integrationsfonds der Stadt Bamberg gestellt haben. Diese Fördergelder werden daher nur bei einem negativen Bescheid von Seiten der Drittmittelgeber beansprucht werden. Die Träger beantragen 2.000 €.


Fachliche Stellungnahmen zum Antrag von AWO Bamberg e.V., Freund statt fremd e.V. und iSo gGmbH (eingegangen am 24.05.2019, siehe Anlage 1 und 2):

 

Der Sommersprachkurs ist ein wichtiges Angebot v.a. für diejenigen Kinder, die bald eingeschult werden und daher wenig Zeit haben um Rückstände in der Sprachentwicklung aufzuholen. Es ist sehr wichtig allen Kindern einen möglichst guten Start im Schulsystem zu ermöglichen. Die sprachlichen Voraussetzungen sind ein Schlüssel für einen gelingenden Bildungsweg.

 

Darüber hinaus ist das Sprachangebot an dem Jugendtreff Ost verortet, so dass neuzugewanderte Kinder das vor Ort bestehende Angebot für Kinder und Jugendliche kennenlernen können. Alle Kinder im Sommersprachkurs werden zudem explizit eingeladen, die Sommerferienangebote von ja:ba – Offenen Jugendarbeit Bamberg zu besuchen. Teilweise finde diese auch direkt im Anschluss des Sprachangebots am Jugendtreff Ost statt. Dieser integrative Aspekt des Angebots und die Zusammenführung der Kinder mit anderen Kindern aus dem Stadtteil ist ein besonderer Nebeneffekt.

 

Die Träger sind von der Wichtigkeit des Angebots überzeugt, weshalb sie auch Drittmittelanträge hierfür gestellt haben. Wir empfehlen die Träger in Form einer Fehlbetragsfinanzierung aus dem Integrationsfonds der Stadt Bamberg zu unterstützen und den vollen beantragten Betrag in Höhe von 2.000 € zur Verfügung zu stellen, falls alle Drittmittelanfragen negativ beantwortet werden sollten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Senat empfiehlt dem Finanzsenat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
  2. Das ausgeführte trägerübergreifende Projekt „Sommersprachkurs für Kinder“ wird in Form einer Fehlbetragsfinanzierung mit einer maximalen Gesamthöhe von 2.000 € aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfondss bezuschusst.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 2.000 € für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Entnahme aus der zweckgebundenen Rücklage des Integrationsfonds

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es bestehen keine Einwände von Seiten des Finanzreferats.

 

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Anlagen

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