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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2529-47

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Jahnwiese (auch Heinrichspark genannt) ist eine große, landschaftlich reizvoll in zwei Wasserarme eingebettete Wiesenfläche in unmittelbarer Nähe zum FFH-Schutzgebiet Bamberger Hain.

 

Sie wird von der Bamberger Bevölkerung sehr vielschichtig genutzt und gilt als wichtiges Naherholungsgebiet. Die umfangreiche Ausstattung mit einer großen Liegewiese, vielen Ruhezonen, einem Bolzplatz, einem Beachvolleyballplatz, einem großen Spielplatz, einem Streetballplatz, einer Skateranlage, einem (privaten) Minigolfplatz und einer öffentlichen Grillstelle zieht insbesondere an schönen Wochenenden mehrere Hundert Besucher an.

 

Darüber hinaus wird die Jahnwiese -jeweils im Einvernehmen mit allen zuständigen Referaten und Behörden- für bis zu 10 Einzelveranstaltungen im Jahr genutzt.

 

Bewertung der Veranstaltungen auf der Jahnwiese:

 

Im Anhang der Sitzungsvorlage befindet sich eine Übersicht aller Veranstaltungen, die auf der Jahnwiese der letzten 3 Jahre stattfanden.

 

Deutlich zu erkennen ist, dass die Anzahl der Veranstaltungen zunimmt und dass die Hauptbelastung in den Frühlings- und Sommermonaten stattfindet.

 

Der Stadtverwaltung ist bewusst, dass Bamberg außer dem Maxplatz nur noch die Jahnwiese als größeren Veranstaltungsort hat.

 

Aufgrund ihrer Beschaffenheit als baumbestandene große Rasenfläche mit Spiel- und Sportanlagen kann die Jahnwiese aber nicht der gleichen Belastung ausgesetzt werden, wie der ehemalige, befestigte Plärrerplatz an der Breitenau.

 

 

Die Belastung der Rasenflächen und die Beeinträchtigung des sensiblen Umfeldes (Hain, Gewässer} durch Emissionen und Immissionen muss so gering wie möglich ausfallen. Dies bedeutet auch, dass die Rasenflächen keiner längeren, starken Belastung ausgesetzt sein dürfen.

Die maximale Veranstaltungszeit für Veranstaltungen mit starker Bodenbeanspruchung (Festivals, Konzerte, Feste) betrug bisher 7 Tage pro Einzelveranstaltung. Die meisten derartigen Veranstaltungen dauern sogar nur 1 bis 3 Tage.

 

Eine Ausnahme bildet die Hüttenstadt des Bamberger Spielmobils. Sie findet zwar über einen längeren Zeitraum statt, die Kinder bauen hierbei aber kleine Hütten in das Wäldchen neben dem Öffentlichen WC. Die Wiesenflächen selbst werden durch die Veranstaltung nicht belastet. Und auch die Belastung für das Wäldchen ist als sehr gering einzustufen.

 

Wichtig ist zudem, dass sich die Jahnwiese zwischen den einzelnen Veranstaltungen wieder regenerieren kann.

 

Aus diesen Gründen ist die Jahnwiese aus Sicht der Stadtverwaltung ungeeignet für eine Nutzung als Plärrerplatz. Ein Plärrer findet in der Regel 2 x jährlich ca. für 2 Wochen statt. Zuzüglich jeweils eine Woche davor und danach für den Auf- und Abbau.

Dieser wochenlange Dauerbelastung mit tausenden Besuchern, Aufbauten (Buden, Rummelgeschäfte, Riesenrad), LKWs, Kleintransprorter und Kräne (für den Auf- und Abbau) ist die Jahnwiese nicht gewachsen. Fatale Schäden mit hohen Kosten für die Stadt und regenerationsbedingte Nutzungsausfälle wären die Folge.

 

Ein Plärrerplatz ist wichtig. Er muss jedoch aufgrund der hohen Belastungen asphaltiert, gepflastert oder zumindest geschottert sein. So wie der ehemalige Pflärrerplatz an der Breitenau oder der Forchheimer Plärrerplatz.

 

Die Stadt Bamberg darf sich durch eine zu große Belastung nicht den einzigen noch verbliebenen Veranstaltungsort für kleine bis mittlere Veranstaltungen kaputt machen. Zumal die Jahnwiese primär ein vielgenutztes Naherholungsgebiet für die Bamberger Bevölkerung ist.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen..

 

  1. Von einer Verwendung der Jahnwiese als zukünftigen Plärrerplatz wird Abstand genommen.

 

  1. Zukünftig dürfen nur noch solche Veranstaltungen auf der Jahnwiese stattfinden, die für die Wiese verträglich sind. Größere Volksfeste, Feste mit Fahrgeschäften oder Zirkusveranstaltungen sind künftig auf der Jahnwiese unzulässig.

 

  1. Die Anzahl der Einzelveranstaltungen bleibt wie bisher auf maximal 10 pro Jahr  beschränkt.

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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