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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2533-49

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 31. März 2019 beantragt Stadtrat Pöhner (FDP) Schulsanierungen weiter voranzutreiben und konkret die Graf-Stauffenberg-Schulen (städtische Realschule und städtische Wirtschaftsschule) sowie die Trimbergschule (staatliche Grund- und Mittelschule in Sachaufwandsträgerschaft der Stadt Bamberg) anzugehen.

 

Im Einzelnen bittet Stadtrat Pöhner (1.) um einen Sachstandsbericht zur Vorbereitung der Sanierung der beiden Schulen und (2.) darum, dass „aus dem Haushaltsüberschuss 2018 eine zweckgebundene Rücklage für Schulsanierungen“ gebildet werden solle, um die genannten Schulsanierungen angehen zu können und ggf. höhere Umlagen für den Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg für Modernisierungen u.a. des Dientzenhofer-Gymnasiums finanzieren zu können. Die Nr. 2 des Antrags wurde bereits im Finanzsenat bzw. in der Vollsitzung des Stadtrats im Mai 2019 geschäftsordnungsgemäß behandelt (vgl. VO/2019/2324-20), daher nimmt die Verwaltung ausschließlich zu Nr. 1 wie folgt Stellung:

 

In die Sanierung der Graf-Stauffenberg-Schulen wurde mit der Generalsanierung der Dreifachturnhalle im Rahmen des Kommunalinvestitionsprogrammes zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen (KIP-S) eingestiegen. Rund 11,5 Millionen Euro werden insgesamt investiert.

 

Im Falle der Trimbergschule ist es erklärtes Ziel mit der Sanierung zu beginnen. Hierfür liegt derzeit bei der Regierung von Oberfranken ein Antrag auf Überarbeitung des abstrakten Raumprogramms vom 14. November 2017, damit die von den Staatlichen Schulämtern prognostizierten steigenden Schülerzahlen sowie aktuelle und geplante  Wohnbauprojekte im Sprengel angemessen berücksichtigt werden. In einem weiteren Schritt müssen aber an der Trimbergschule Überlegungen angestellt werden, wie dem ab 2025 greifenden Rechtsanspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote im Grundschulalter begegnet werden kann.

 

Von Seiten der Verwaltung werden angesichts der aktuellen Wohnbauprojekte im Sprengel der Trimbergschule und im angrenzenden Sprengel der Wunderburgschule, wo kaum kapazitäre Erweiterungen möglich sind, Überlegungen angestellt, ganztägige Angebote für beiden Grundschulen zusammen auf dem Gelände der Trimbergschule zu verwirklichen. Dies hätte massive Auswirkungen auf die Planungen für die Trimbergschule.

 

Noch sind hierfür grundsätzliche Fragen der Konnexität zu klären. In einem Schreiben an den Vorsitzenden der Konferenz der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nimmt das Sekretariat der Kultusministerkonferenz aber an, dass  

-          eine Versorgungsquote von 90 %,

-          ein fünftägiger wöchentlicher Versorgungsumfang und

-          ein Versorgungszeitraum von 40 Schulwochen und 8 Wochen betreuter Ferienzeit,

allen Berechnungen – auch denen bezüglich der erforderlichen Raumkapazitäten – zugrunde gelegt werden müssen.

 

Vorgeschlagen wird daher, dass das erforderliche schulaufsichtliche Genehmigungsverfahren zweischrittig vollzogen wird: zunächst für die Abbildung des künftigen Angebots der Trimbergschule und anschließend unter Berücksichtigung der Ganztagsthematik – möglicherweise unter Einbeziehung der Wunderburgschule.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kultursenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Nr. 1 des Antrags von Stadrat Pöhner (FDP) vom 31. März 2019 ist hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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