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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2534-52

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Artikel 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale Seniorenpolitische Gesamtkonzepte (SPGK) zu entwickeln.

Die Stadt Bamberg erfüllt diese Verpflichtung mit einer stadtteilbezogenen Vorgehensweise. In der direkten Zusammenarbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern der verschiedenen Stadtteile  werden bedarfsgerechte Maßnahmenempfehlungen erarbeitet, die die Bewohnerinnen und Bewohner in den Mittelpunkt stellen. Der Maßnahmenkatalog deckt auf, durch welche Maßnahmen die Unterstützung, Teilhabe, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in bestimmten Bereichen im Stadtteil und auch in der Gesamtstadt optimiert werden kann. Dabei ist eine Partizipation im Planungs- und Entstehungsprozess von großer Bedeutung, um die erarbeiteten Handlungsempfehlungen so lebensnah wie möglich zu gestalten und mit breitem Rückhalt in den zuständigen Gremien und Gruppen zu bearbeiten. Die Stadtverwaltung hat zum SPGK-Prozess  regelmäßig im Familien- und Integrationssenat berichtet (23.01.2017: Beschluss der Weiterentwicklung des bisherigen Konzepts; 27.07.2017: Vorlage des neuen Konzepts SPGK – Ziele und künftiges Vorgehen; 15.11.2017: Beauftragung zur Ausschreibung Begleitinstitut; 22.02.2018: Auswahl BASIS-Institut; 17.07.2018: Vertragsabschluss BASIS-Institut; 21.02.2019: Bericht über aktuellen Sachstand, Start im Pilotquartier Wunderburg).

 

Im Pilotquartier Wunderburg wurde das kleinräumige Vorgehen im Bamberger SPGK Prozess begonnen und erprobt. Teilschritte des Planungsprozesses waren Expertengespräche, Stadtteilspaziergänge, Akteurstreffen und Bürgerforen vor Ort. Mitgewirkt an den Bürgerveranstaltungen und der Erarbeitung der Maßnahmen im Pilotquartier haben in vier Bürgerforen ca. 150 verschiedene Bürgerinnen und Bürger der Wunderburg. Im Diskussionsprozess mit allen Akteuren wurden im Pilotquartier 38 Maßnahmen- und Handlungsempfehlungen in sechs Themenbereichen formuliert, die das Ziel einer inklusiven Gesellschaft im Stadtteil und der Gesamtstadt erreichen wollen. Diese Maßnahmen wurden am 05.06.2019 seitens der Bürgerinnen und Bürger im 4. Bürgerforum abschließend priorisiert.

Die Ergebnisse des Prozesses sind im Maßnahmenkatalog des Stadtteils Wunderburg (Anlage 1 und Anlage 2) zusammengefasst.

 

Der beteiligungsorientierte Prozess trägt dazu bei, dass die Zielgruppen und Organisationen ihre Interessen artikulieren und durchsetzen können. Neben der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Maßnahmenerstellung ist ihre Einbindung an der Umsetzung ebenfalls designiertes Ziel. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bestärkt werden Maßnahmen in ihrem Stadtteil selbstverantwortlich umzusetzen.

 

Weiteres Vorgehen und nächste Schritte:

In der Stadtratssitzung vom 27.03.2019 wurde die politische Wichtigkeit und Dringlichkeit des Prozesses nachdrücklich festgestellt. Die Verwaltung ist daher angehalten, eine zügige Erarbeitung, Durchführung und Umsetzung sicherzustellen. Aktuell ist der Maßnahmenkatalog des Stadtteils Wunderburg den zuständigen Referaten, Fachämter und städtischen Töchtern zur fachlichen Prüfung zugegangen. Auf Grundlage der bisher eingegangen Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen wurde den Maßnahmenvorschlägen eine (zusammenfassende) Kommentierung zum Umsetzungsstand beigefügt.

 

Im September 2019 wird ein weiteres Treffen zur Koordinierung der Umsetzung erster Maßnahmen mit aktiven Bürgerinnen und Bürgern in der Wunderburg erfolgen.

 

Zur Weiterführung des SPGK in der Stadt Bamberg: Die Durchführung des SPGK in den Quartieren Südwest und Gartenstadt ist angelaufen, im Juli 2019 finden in beiden Stadtteilen Akteurs-Werkstätten und im Herbst 2019 die ersten Bürgerforen statt.

 

Eine Berichterstattung über den Stand des SPGK und den Stand der Umsetzung der bislang erarbeiteten Maßnahmenvorschläge wird regelmäßig erfolgen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Familien- und Integrationssenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahmenprüfung der Referate, zuständigen Fachämter und städtischen Töchter abzuschließen und den Maßnahmenkatalog unter Berücksichtigung der Priorisierung der Bürgerschaft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Umsetzung zu bringen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einmal jährlich im Familien- und Integrationssenat über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen zu berichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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