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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2535-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

2018 hat die Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt als Träger des Kindergartens St. Sebastian bereits angekündigt, dass die Außenspielfläche im Hangbereich dringend erneuert werden muss. In der Anlage sind Bilder des aktuellen Bestandes beigefügt, welche belegen, dass hier kein ausreichendes sicheres Spielen mehr möglich ist. Der Betrieb der Spielanlage wurde in den letzten Jahren mit verschiedenen kleineren Maßnahmen noch aufrechterhalten. Die Schädigungen führten nun aber dazu, dass verschiedene Teile gesperrt werden mussten, da sie die Sicherheit nicht mehr gewährleistet haben. Dies ergab auch die Überprüfung im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion durch ein entsprechendes Ingenierubüro.

 

Daher hat sich der Träger mit einem Landschaftsarchitekten an die Überarbeitung dieses Hangbereiches gemacht und ein Konzept ausgearbeitet. Dies sieht vor, einen gewissen Teil der vorhandenen Kombispielgerätes zu erhalten und zu ergänzen. Die Ergänzung erfolgt durch eine neue Rutsche, einen neuen Steg und eine neue Rampe. Daneben wird der bestehende Erdhang mit Sandsteinstufen abgestuft und entsprechend bepflanzt. Ergänzend werden im unteren Bereich noch Spielröhren eingebaut und die Bepflanzung ergänzt.

 

Auch im Hinblick auf die zusätzlichen Schulkinder, welche ab September provisorisch für ein paar Jahre betreut werden, ist die Instandsetzung dieses Spielbereiches wichtig, da die Außenspielfläche dann 110 bis 120 Kindern zur Verfügung steht.

 

Hierbei entstehen Gesamtkosten in Höhe von 49.354,89 €, für die der Träger einen freiwilligen Zuschuss beantragt. Durch die notwendig gewordene neue Regelung bei der Bewilligung von freiwilligen Investitionszuschüssen wird die Bewilligung der Maßnahme zwar dem Grunde nach durch einen entsprechenden Beschluss des Jugendhilfeausschusses und des Stadtrates ausgesprochen, soweit die Maßnahmekosten über 30.000,00 € liegen. Allerdings kann die Auszahlung des Zuschusses in mehreren Tranchen erfolgen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
     
  2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
     

2.1Der Kath. Kirchenstiftung St. Josef Gaustadt wird zu der Sanierung der Außenspielanlage Hang in seinem Kindergarten St. Sebastian, Anna-Linder-Platz 8, 96049 Bamberg, ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 24.678,00 € gewährt.

2.2Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 24.678,00,  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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