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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2539-4BB

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Schreiben vom 24. September 2018 (Antragsnummer 2018-114) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion einen umfänglichen Sachstandsbericht zur „Beschulung von nicht deutschmuttersprachigen Kindern“. Dieser Sachstandsbericht wurde in schriftlicher Form am 5. Dezember 2018 zugestellt. Einen Abdruck haben auch alle Fraktionen erhalten. Der Antrag war aus Sicht der Verwaltung damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

In Bezug auf die Fragen zum Übergang zu weiterführenden Schulen wurde im Antwortschreiben darauf verwiesen, dass das staatliche Schulamt hierzu keine Daten erfasst und daher dazu keine Angaben gemacht werden können. In einer schriftlichen Nachfrage bat Stadträtin Laaser am 27. Februar 2019 darum, weitere und ausführlichere Angaben in Form eines Sachstandsberichts im Kultursenat vorzulegen. Insbesondere solle dabei auf den großen Unterstützungsbedarf, Schwierigkeiten bei der Kommunikation und statistische Erfassungsprobleme eingegangen werden. Dem soll im Folgenden nachgekommen werden.

 

In der amtlichen Schulstatistik werden Übertritte von der Grundschule an weiterführende Schulen differenziert nach den Merkmalen „Deutsch“ und „Ausländer“ erfasst. Schüler/innen, bei denen nach schulstatistischer Definition ein „Migrationshintergrund“ vorliegt, also in der Familie eine nicht-deutsche Verkehrsprache gesprochen wird, der/die Schüler/in im Ausland geboren wurde und/oder eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit hat, wird als „Ausländer“ gezählt. Doppelstaatler zählen danach ebenfalls als Ausländer.

 

Zum Schuljahresbeginn 2017/18 wechselten in Bamberg Stadt von  insgesamt 43 Schüler/innen mit „Migrationshintergrund“ 25 in eine Mittelschule (58,1%), sechs in eine Realschule  (14 %) und zwölf auf ein Gymnasium (27,9%) (vgl. Abbildung „Übergänge von Grundschule auf weiterführend Schulen“).

 

Durchschnittlich sind in den fünf Schuljahren 2013/14 bis 2017/18 von 146 Schüler/innen mit „Migrationshintergrund“ 54% auf eine Mittelschule, 12 % auf eine Realschule und 34% auf ein Gymnasium nach der 3./4. Klasse der Grundschule übertreten.

 

Übertrittszahlen der Förderzentren liegen der amtlichen Schulstatistik nicht vor, da sie in privater Trägerschaft sind. Diese unterliegen in der Schulstatistik aufgrund der geringen Zahlen dem Datenschutz.

 

Zahlen zu Übertritten zum Schuljahr 2018/19 liegen derzeit noch nicht vor.

Zum Wechsel von den Grundschulen auf weiterführende Schulen führte die Verwaltung im Antwortschreiben aus, dass der Übertritt von den Grundschulen an die weiterführenden Schularten in Bayern auf der Basis von unterschiedlichen Elementen erfolgt, die zusammen in eine ausgewogene Balance gebracht sind: Übertrittszeugnis mit Schullaufbahnempfehlung, Möglichkeit zum Besuch des Probeunterrichts an der aufnehmenden Schulart und Elternwille.

 

Der folgenden Übersicht ist zu entnehmen, dass intensive Beratungen der Erziehungsberechtigten, gerade auch von Neuzugewanderten, stattfinden und alle Schülerinnen und Schüler ein Übertrittszeugnis mit einer Laufbahnempfehlung erhalten.

 

 

 

Einen Hinweis auf die Zahl der neuzugewanderten Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen liefern die von der Stadt Bamberg erhobenen Gastschulbeiträge.

 

Laut Art. 10 Absatz 1 Satz 3 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes gelten „als Gastschülerinnen und Gastschüler auch Schülerinnen und Schüler, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, soweit sie nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis oder einem Beschäftigungsverhältnis stehen.“ Hier liegen der Verwaltung die entsprechenden Zahlen vor. Allerdings betrifft der Status „Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz“ nur einen eher geringen Anteil der Neuzugewanderten. Daher kann aus diesen Zahlen kein keine verlässliche Aussage über das Übertrittsverhalten Neuzugewanderter getroffen werden.

 

Auf eine weitere Unterstützungsmöglichkeit sei an dieser Stelle noch kurz hingewiesen:

Es besteht die Möglichkeit außerschulische Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung (vgl. Beratungs- und Integrationsrichtlinie) finanziert zu bekommen.

Nach Kenntnis der Verwaltung wurde bisher aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands (es müssen diverse personenbezogene Daten von den Schüler/innen erfasst werden), der zeitlichen Vorlaufzeit (Antrag muss rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres vorliegen) und der geringen Bezahlung für Gruppenbetreuung (finanziert werden pauschal 10 € pro Zeitstunde, ab dem 7. Kind zusätzlich 1,50 € je weiterem Kind).  Zudem muss ein Raum am Nachmittag zur Verfügung stehen. Das Bildungsbüro erfragt nach Rücksprache mit den Staatlichen Schulämtern zum Schuljahresende (Juli 2019) bei den Grund- und Mittelschulen den Bedarf und weist auf die Möglichkeit der außerschulischen Hausaufgabenhilfe hin bzw. bietet erneut Unterstützung bei der Bewältigung des Verwaltungsaufwand an.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Die Nachfrage von Stadträtin Laaser zum Antrag der GAL-Fraktion vom 24. September 2018 (Antragsnummer 2018-114) ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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