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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2546-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die von der Verwaltung des Jugendamtes aufgestellten Entwürfe des Abschnitts "Jugendhilfe" sind dem Sitzungsvortrag beigefügt und zwar für alle Haushaltspositionen, für welche das Stadtjugendamt anordnungsberechtigt ist. In den Zusammenstellungen bei den Einzelfallhilfen wurden sämtliche Kosten zum besseren Vergleich gegenübergestellt, auch wenn unterschiedliche Budgetringe existieren. Durch die immer größer werdende Zahl an Budgetringen wird es zunehmend schwerer, flexibel auf Entwicklungen zu reagieren, da eine Deckung Budgetring übergreifend so einfach nicht möglich ist.

 

 

1. Verwaltungshaushalt 2020

 

In der Gegenüberstellung sind neben den Anforderungen zum Haushaltsjahr 2020 für eine bessere Vergleichbarkeit angeordnet:

  • Ansätze für den Haushalt 2019
  • Rechnungsergebnis 2018
  • Rechnungsergebnis 2017
  • Rechnungsergebnis 2016

 

Der Entwurf für das Haushaltsjahr 2020 und die Veränderungen zu den Vorjahren im Hinblick auf Anforderungen, Ansätze und Rechnungsergebnisse sind in den einzelnen Unterabschnitten ausgewiesen. Die Begründungen bei den verschiedenen Unterabschnitten erläutern die wichtigsten Veränderungen. In der Sitzung erfolgen zusätzliche Hinweise und Ergänzungen.

 

Basis für den Haushaltsentwurf 2020 ist die aktuelle Situation (die ersten Monate aus 2019), welche, bezogen auf die tatsächlichen Ansätze 2019, eine deutliche Erhöhung des Gesamtansatzes im Ausgabenbereich enthält. Den Zuschussbedarf in den klassischen Aufgaben des Jugendamtes (BR 510, 511, JAS, Mieten, Leistungen Amt 47 = 17.770.576,00 €) betrachtet, bedeutet die Anforderung 2020 eine Steigerung von rund 6,8 % im Vergleich zur Anforderung 2019, die vor allem der KiTa-Offensive geschuldet ist.

 

 

Ansätze ohne Haushaltsausgabereste u. übertragene Mittel

 

 

Durch das erneut große Engagement der zuständigen Fachkräfte im Pflegekinderdienst gelang es in 2018 wieder, dass 12 Kinder und Jugendliche trotz erheblicher Krisensituationen in ihren Pflegefamilien verbleiben konnten, was der Stadt Bamberg Mehrkosten für 12 Monate Heimerziehung in Höhe von 724.714,80   ersparte.

 

Die präventiven Projekte Opstapje und Opstapje-Baby, die Familienstützpunkte und die Bundesstiftung Frühe Hilfen sind wichtige Unterstützungen von Kindern und ihrer Familien. Hiermit können sie in ihren eigenen Systemen gestärkt und damit kostenintensivere Maßnahmen vermieden werden.

 

Im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen wurden die Ansätze so bemessen, wie sie aufgrund der Fördervereinbarung notwendig werden.

 

Bei den sogenannten „geerbten Fälle“ (Fälle, welche wir durch Zuzug der Sorgeberechtigten nach Bamberg rechtlich zwingend übernehmen müssen) war zuletzt keine große Veränderung festzustellen. Für das aktuelle Jahr liegen sie momentan bei rund 1,121 Mio. und sind somit leider wieder im siebenstelligen Bereich.

 

Die Kosten für die unbegleiteten Minderjährigen und Volljährigen sind weiterhin rückläufig, da dem Stadtjugendamt Bamberg keine uM mehr zugewiesen werden und die noch in Heimerziehung befindlichen Jugendlichen durch Volljährigkeit nach und nach ausscheiden. Damit zusammen hängt aber auch, dass die Einnahmen ebenfalls deutlich reduziert werden mussten.

 

Allerdings tauchen aus der Aufnahmeeinrichtung immer wieder Fälle auf, bei denen zu klären ist, ob es sich um uM handelt. Dieser zunehmende Aufwand, ebenso wie die zunehmende Zahl von Fällen der Kindeswohlgefährdung, stellt eine zunehmende Arbeitsbelastung dar.

 

Bei den Förderangeboten führt der vom Freistaat eingeführte Elternbeitragszuschuss in Höhe von mtl. 100,00 € für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr zu einer deutlichen Reduzierung der Kosten. Der Arbeitsaufwand hingegen wird durch diese Regelung nicht niedriger, da die Berechnungen nach wie vor erfolgen müssen und Eltern dann durch die Stadt Bamberg nur noch einen erheblich geringeren Zuschuss bekommen.

 

 

Im Aufgabenbereich des Jugendamtes gilt weiterhin:

 

Die Leistungen nach dem SGB VIII und dem BayKiBiG sind Pflichtleistungen, welche in vielen Teilen nicht nur von der Art, sondern auch vom Umfang vorgegeben sind. Hierbei wird manchmal vergessen, dass auch die Leistungen an die Kindertageseinrichtungen neben der kindbezogenen Förderung keine freiwilligen Leistungen sind, denn letztendlich ist die Bereitstellung von Betreuungsplätzen kommunale Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis, sodass bei eigenen, kommunalen Einrichtungen sämtliche Kosten zu 100 % übernommen werden müssten. Das Subsidiaritätsprinzip sagt sogar aus, dass eine Einrichtung dem freien Träger selbst dann zu übergeben ist, wenn die Kosten genauso hoch sind, wie wenn sie die Kommune selbst betreiben würde.

 

Abschnitt 45

Anforderung 2020

Anforderung 2019

Aktueller Ansatz 2019

RE

2018

Einnahmen

3.015.217,00

4.012.727,00

4.212.581,00

5.816.037,82

Ausgaben*

11.224.375,00

11.664.375,00

11.495.434,00

9.538.399,23

Zuschuss

8.152.158,00

7.651.648,00

7.225.853,00

3.778.573,41

* in diesem Betrag ist der im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltene Ansatz für den Stadtjugendring nur im Rechnungsergebnis enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Der Unterabschnitt 46 wurde seit 2019 zum Großteil neu im Unterabschnitt 47 verortet, weshalb ein Vergleich sich etwas schwierig gestaltet. Daher wurden die Leistungen aus beiden Unterabschnitten im Vergleich gegenübergestellt. Aktuell ist bei der kindbezogenen Förderung noch keine Basiswerterhöhung bekannt, allerdings werden die aktuellen Tarifabschlüsse sicher ihren Niederschlag finden.

Abschnitt 46/47

Anforderung 2020

Anforderung 2019

Aktueller

Ansatz 2019

RE

2018

Einnahmen

13.098.900,00

9.920.900,00

9.978.900,00

9.645.675,07

Ausgaben*

23.215.000,00

19.417.800,00

18.515.900,00

17.636.608,71

Zuschuss

10.116.100,00

9.496.900,00

8.537.000,00

7.990.933,64

* in diesem Betrag sind die im Globalansatz bei 40700.70200 enthaltenen Ansätze für das Spielmobil, Zuschüsse für Einrichtungen der offenen Jugendarbeit nur im Rechnungsergebnis mit enthalten (siehe gesonderte Aufstellung).

 

Die Steigerung des Zuschussbedarfes im Budgetrings 510 des Jugendamtes wird diesmal überwiegend durch die steigenden Zuwendungen an Kindertageseinrichtungen verursacht. Sie beträgt 1,58 Mio. € bezogen auf den aktuellen Ansatz, bzw. 0,62 Mio. € bezogen auf die Anforderungen 2019.

 

Nach unseren aktuellen Fallzahlen und Hochrechnungen sind die angeforderten Haushaltsmittel zwingend erforderlich. Fallmehrungen bzw. außergewöhnliche Fallkonstellationen mit besonderen Entgelten sind, wie immer, in den Kalkulationen nicht mit eingerechnet.

 

 

1.1Globalbetrag:

 

Der Globalbetrag für die sogenannten rein freiwilligen Leistungen bleibt auch 2020 gemäß der Haushaltskonsolidierung unverändert. Bei den Projekten der berufsbezogenen Jugendarbeit gibt es als laufende Projekte weiterhin die Hauswirtschaftsdienste des SKF Bamberg e.V. sowie die Kompetenzagentur der gfi. Die Beträge an die Zuschussempfänger im Globalansatz sind unverändert zum Vorjahr.

 

 

2. Vermögenshaushalt

 

Im Vermögenshaushalt 2020 werden die Einzelmaßnahmen benannt, die beschlossen und im Bau oder zur Ausführung anstehend sind. Die staatlichen Zuschussmittel werden bei Eingang an die Träger durchgereicht. Die tatsächlich möglichen Ansätze werden dann im Rahmen der Möglichkeiten des städtischen Haushaltes in den Haushaltsberatungen festgelegt. Die hier genannten Ansätze sind Abschläge auf die städtischen Nettoanteile.

 

Neben den bekannten Maßnahmen für die Schaffung von neuen Kinderbetreuungsplätzen sind auch noch die Generalsanierung der Kindertagesstätte Philippus sowie die Generalsanierung mit Erweiterung des Kindergarten St. Michael aufgenommen, da die beiden Träger entsprechende Anträge eingereicht haben. Darüber hinaus gibt es mit dem Festplatz Ochsenanger, Egelseestraße, Spiegelfelder weitere Projekte, die sich im Laufe der letzten Monate entwickelt haben. Die Ansätze der Maßnahmen aus der KiTa-Offensive sind jeweils Teilbeträge aus dem städtischen Nettoanteil. Voraussichtlich werden die Einzelanforderungen wieder zu einem Globalbetrag zusammengefasst, um je nach Fortschritt der einzelnen Maßnahmen hieraus Beträge entnehmen zu können.

 

Bei den freiwilligen Investitionskostenzuschüssen an die Träger wurden die Ansätze in diesem Budgetring im Vergleich zu den Vorjahren leicht angehoben, da die über 50 Einrichtungen immer wieder Sanierungsarbeiten, Ersatzbeschaffungen oder Reparaturen zu tätigen haben, bzw. die Arbeit an die aktuellen Gegebenheiten anpassen müssen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Die Haushaltsanträge des Stadtjugendamtes werden befürwortet.

2.Die Verwaltung wird beauftragt, die Haushaltsmittel zum Haushalt 2020 anzumelden und zwar

2.1              den Abschnitt "Jugendhilfe" des

Verwaltungshaushaltes lt. Zusammenstellung Anlage 1 mit den Seiten 1 - 28 und den Endsummen

Ausgaben=              34.766.618,00

Einnahmen=              16.143.072,00

Zuschussbedarf=              18.623.546,00

und

 

2.2im Vermögenshaushalt 2020 nachfolgende Ausgabehaushaltsmittel:
 

UA 4640/4642/4644
Projekt Ochsenanger              75.000,00 €

 

UA 4740/4742/4744.98890
Instandhaltungszuschüsse              320.000,00

 

UA 4740/4742/4744

Mit Mitteln für die KiTa-Offensive
(Projekte lt. Anlage Verm.HH)              1.145.000,00 €

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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