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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2548-41

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Volkshochschule Bamberg Stadt kann die Qualität und die Quantität ihres Lehrangebotes nur durch ausreichend motiviertes und qualifiziertes Lehrpersonal aufrechterhalten. Bereits längerfristig tätige Dozentinnen und Dozenten sollen auch zukünftig an die VHS gebunden werden, neue Dozentinnen und Dozenten können nur bei einer attraktiven und konkurrenzfähigen Gestaltung der Honorare gewonnen werden. Aus den Reihen des Lehrpersonals wurde in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Höhe der Honorare als kritischen Punkt verwiesen. Die letzte Erhöhung der Honorare erfolgte zum Herbstsemester 2016 von 21,75 € auf 22,20 € pro Kurzstunde/45 Min. Das entspricht einem Satz von 2,07 % (davor: 2007 mit 2,27 %, 2009 mit 3,70 % und 2012 mit 3,57 %).

 

Um die Bindung des Lehrpersonals an die VHS zu erhöhen und die Chancen für die Neugewinnung qualifizierter Dozentinnen und Dozenten - auch angesichts verstärkter Konkurrenz im Bereich der Erwachsenenbildung und Gesundheitsförderung - zu verbessern, schlägt die VHS eine Anhebung der Dozentenhonorare zum Herbstsemester 2020 im Durchschnittswert um 4,95 % auf 23,31 € pro Kurzstunde/45 Min. vor. Es ist beabsichtigt, die Erhöhung der Dozentenhonorare analog zur Gebührenanpassung alle zwei Jahre vorzunehmen.

 

Das Kuratorium der Volkshochschule hat in seiner Sitzung am 02.07.2019 diesem Honoraransatz zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen teilgenommen.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

 Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 Die VHS-Dozentenhonorare werden mit Wirkung zum 28. September 2020 auf 23,31 € pro Kurzstunde / 45 Minuten erhöht.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von  3.500 € im Haushaltsjahr 2020 und 23.500 € in den darauffolgenden Haushaltsjahren, für die aufgrund der ab dem Frühjahrssemester 2020 wirksamen Gebührenerhöhung Deckung gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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