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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2553-R5

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) unterstützt die lokalen Sicherheitsbehörden in vielen Fragen des Katastrophenschutzes und der öffentlichen Sicherheit. U.a. stellt es die technische Infrastruktur zur Verfügung, um den Katastrophenschutzbehörden die Warnung der Bevölkerung bei Schadenslagen zu ermöglichen.

 

Das Modulare Warn-System "MoWaS", ursprünglich entwickelt für die Warnung der Bevölkerung im Verteidigungsfall, ist bereits seit längerem auch für die Warnung im zivilen Bereich nutzbar. Als Empfänger (Warnmultiplikatoren) von Warnmeldungen sind inzwischen zusätzlich z. B. private Rundfunkbetreiber, Pagerdienste, Presseagenturen, ein Internetanbieter sowie die Deutsche Bahn AG angeschlossen. Im Juni 2015 wurde die Mobilfunk-App "NINA" (Notfall-, Informations- und Nachrichten Applikation) an MoWaS angeschlossen. Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und der Hochwassernachrichten-Zentrale werden schon seit Jahren bei entsprechender Einstellung auch an die Warn-App übertragen. Immer mehr kommunale Sicherheitsbehörden wurden im Laufe der Zeit angeschlossen.

 

Seit Mitte 2018 haben auch die oberfränkischen Katastrophenschutzbehörden die Möglichkeit, MoWaS zu nutzen und NINA oder ähnliche Mobiltelefon-Applikationen (SmartphoneApps) zu bespielen.

 

2.Funktionen und Bedienung

 

Das BBK hat über den Freistaat Bayern/die Regierung von Oberfranken den Kreisverwaltungsbehörden, also auch der Stadt Bamberg, den Landratsämtern Bamberg und Forchheim sowie der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim (ILS) beim Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) sog. "Token" zur Verfügung gestellt, mit deren Hilfe ausgebildete und autorisierte MitarbeiterInnen Zugang zu MoWaS erlangen. Dort können sie gezielt einen Warnbereich definieren, Warnmeldungen und Verhaltenshinweise eingeben, sie mit einer angemessenen Warnstufe versehen (höchste, mittlere oder niedrige Priorität) und dann an die betreffenden Warn-Apps ausspielen. Abhängig von der Priorität der Warnmeldung wird die Nachricht in Zukunft auch an die Medien ausgegeben und dabei mit unterschiedlicher Dringlichkeit behandelt: Bei einer amtlichen Gefahrendurchsage (höchste Priorität) muss z.B. jeder angeschlossene Rundfunksender sein Programm unterbrechen, um die Meldung zu verlesen, bei der niedrigsten Priorität (Gefahreninformation) können die Medien selbst entscheiden, wie sie mit der Meldung umgehen wollen.

Für alle drei Warnstufen ist der Weg der Verbreitung über NINA und andere, privat betriebene Warn-Apps wie "Katwarn" oder "BIWAPP" usw. eröffnet. Diese können für die wichtigsten Betriebssysteme auf das eigene Handy hochgeladen werden.

 

Zur Nutzung können Orte ausgewählt werden, für die Warnmeldungen angezeigt werden sollen und/oder über die Standortermittlung am Handy die Warnungen für den jeweiligen Standort ausgegeben werden. In den Einstellungen kann man auch festlegen, ob man bereits bei Gefahreninformationen (dritte Warnstufe mit niedriger Priorität) eine Push-Benachrichtigung erhalten will oder erst ab den höheren Warnstufen. Die Push-Benachrichtigung hat Weckfunktion, damit wichtige Mitteilungen der Aufmerksamkeit nicht entgehen.

 

NINA bietet neben den Warnungen auch umfangreiche Notfalltipps, die Informationen für gängige Schadenszenarien enthalten. Auch eine Information zur Aufhebung der Warnung ist obligat.

 

3.Funktion der ILS

 

Der ZRF und die ILS maßen sich nicht die Funktion einer Katastrophenschutzbehörde an. Diese sind zuständig für die Warnung der Bevölkerung. Bei der Stadt Bamberg wurde das Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz und die Pressestelle mit Token ausgestattet. Somit ist der Zugang zum Warnsystem für die eigentlich zuständige Stelle gewährleistet.

 

In der Folge wird die ILS nur auf ausdrücklichen Anweisung der drei Katastrophenschutz-Behörden tätig, wenn nachts oder am Wochenende die Zeit bis zum Eintreffen der autorisierten Mitarbeiter*innen in der Stadt oder den Landratsämtern nicht abgewartet werden kann (Rückfallebene).

Auch dann tut sie das nur auf Weisung des Einsatzleiters vor Ort und handelt nach seinen bevorzugt schriftlichen Vorgaben zu Warnbereich und -Meldung.

 

4.Abgrenzung zur Polizei

 

Die Polizei nutzt ebenfalls MoWaS und NINA, allerdings ist dies abgegrenzt auf die Aufgabenfelder der jeweiligen Zuständigkeit, sprich die Polizei nutzt die Warnung bei klassischen Bedrohungslagen im Aufgabenbereich nach dem Polizei-Aufgaben-Gesetz (PAG). Eine Überschneidung ist somit in aller Regel ausgeschlossen. Eine Abstimmung der Einsatzleitungen vor Ort ist allerdings immer erstrebenswert.

 

5.Fazit

 

Mit MoWaS und NINA steht den Behörden eine Technologie zur Verfügung, die neben den oder ergänzend zu den weiteren Warnmöglichkeiten wie Sirenen oder Lautsprecherwagen eine gezielte Warnung der Bevölkerung in Krisensituationen ermöglicht.

 

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg-Forchheim (ZRF) begrüßt es, dass nun alle Mitglieder diese moderne Technologie nutzen können, um die Bevölkerung schnell auf mögliche Gefahren hinzuweisen und ihr Verhaltenstipps an die Hand zu geben. Menschen, die umfassend informiert werden, können umsichtig handeln und andere unterstützen. Zudem bleiben so wichtige Kommunikationswege für Rettungsdienst und Feuerwehr, wie zum Beispiel die Leitungen der Leitstelle, frei.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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