Beschlussvorlage - VO/2019/2563-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Kath. Kindergarten St. Johannes, Bamberg, Oberer Stephansberg 7
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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24.07.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Ein bestehendes Kindergartengebäude soll abgebrochen werden. Auf dem gleichen Grundstück wird ein neuer zweigeschossiger Kindergartenneubau mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen errichtet.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 14,91 m Länge: 29,05 m Firsthöhe: 9,70 m
Antragseingang: 24.06.2019
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) in Verb. mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauNVO Flächen für den Gemeinbedarf Kindergarten
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: Die Nachbarbeteiligung wird gerade durchgeführt. Rückmeldungen oder Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. Nachbarn, die dem Bauvorhaben nicht zustimmen, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 4anrechenbar: / nachzuweisen: 4
Der Stellplatznachweis soll vor der Johanniskapelle am Stephansberg erfolgen, durch eine wechselseitige Nutzung der Stellplätze durch den Kindergarten St. Johannes und den Freundeskreis St. Johannis. Die Parkplätze werden tagsüber durch den Kindergarten und am Abend durch den Freundeskreis für Veranstaltungen in der Kapelle genutzt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Kirchenstiftung Unser Liebe Frau und dem Freundeskreis besteht.
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 10anrechenbar:/ nachzuweisen: 10
Nachweis auf Baugrundstück: 10
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Einzeldenkmal: ja Terrassengarten
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Der Umgang mit dem historischen Keller muss denkmalpflegerisch noch abschließend geklärt werden. Die historischen Terrassen unterhalb des Plateaus dürfen nur gärtnerisch, ohne Spielgeräte oder Einbauten in das Freispielprogramm eingebunden werden.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: