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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2563-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung:

Ein bestehendes Kindergartengebäude soll abgebrochen werden. Auf dem gleichen Grundstück wird ein neuer zweigeschossiger Kindergartenneubau mit 2 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen errichtet.

Größe des Bauvorhabens:

Breite: 14,91 m Länge: 29,05 m Firsthöhe: 9,70 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 24.06.2019

        vollständig:

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung: Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) in Verb. mit § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauNVO Flächen für den Gemeinbedarf Kindergarten

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:    nein:    Die Nachbarbeteiligung wird gerade durchgeführt. Rückmeldungen oder Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor. Nachbarn, die dem Bauvorhaben nicht zustimmen, erhalten eine Ausfertigung des Baubescheides.


 

Kfz – Stellplätze:

          erforderlich: 4anrechenbar: /         nachzuweisen: 4

Der Stellplatznachweis soll vor der Johanniskapelle am Stephansberg erfolgen, durch eine wechselseitige Nutzung der Stellplätze durch den Kindergarten St. Johannes und den Freundeskreis St. Johannis. Die Parkplätze werden tagsüber durch den Kindergarten und am Abend durch den Freundeskreis für Veranstaltungen in der Kapelle genutzt. Eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Kirchenstiftung Unser Liebe Frau und dem Freundeskreis besteht.

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 10anrechenbar:/        nachzuweisen: 10

Nachweis auf Baugrundstück: 10

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Besonderheiten:

     

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja Terrassengarten

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

Der Umgang mit dem historischen Keller muss denkmalpflegerisch noch abschließend geklärt werden. Die historischen Terrassen  unterhalb des Plateaus dürfen nur gärtnerisch, ohne Spielgeräte oder Einbauten in das Freispielprogramm eingebunden werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu unter der Maßgabe, dass die Themen „Keller“ und „Gartenterrassen“ denkmalfachlich angemessen gelöst werden.


 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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