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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2568-R3

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Bayerische Staatsregierung wird in diesen Tagen ein Sonderförderprogramm „Schwimmbadförderung“ auflegen. Inhalt des Programms wird die Förderung der Sanierung von Schwimmbecken, die der Sicherstellung der Schwimmfähigkeit dienen, sowie Umkleiden und Technikbereiche sein. Die Höhe der Sonderförderung wird voraussichtlich 20 Mio. € pro Jahr betragen. Mit der Veröffentlichung der entsprechenden Förderrichtlinie wird in absehbarer Zeit gerechnet.

 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH die Möglichkeit, für anstehende Maßnahmen und Sanierungsaufwendungen in den Bädern Fördermittel zu akquirieren und hierdurch den eigenen Finanzmittelbedarf erheblich zu reduzieren.

 

So besteht beispielsweise im Freibad Bambados (Stadionbad) sowohl am Eingangsgebäude als auch in den Schwimmbecken Sanierungsbedarf. Am Eingangsgebäude ist der Dachstuhl altersbedingt inzwischen so geschädigt, dass eine Nutzung der auf dem Dach liegenden Absorberanlage, die der Erwärmung der Schwimmbecken dient, nicht mehr möglich ist. Aktuell erfolgt die Erwärmung der Becken über eine provisorische Wärmeerzeugungsanlage, die nur mit entsprechendem Mehraufwand betrieben werden kann. Hier ist also Handlungsbedarf gegeben.

 

An den Schwimmbecken des Stadionbades sind alljährlich vor Beginn der Badesaison Reparaturmaßnahmen insbesondere im Bereich der Beckenfliesen vorzunehmen. Außerdem sind die Beckenköpfe der Schwimmbecken stark in Mitleidenschaft gezogen, so dass auch hier vor jeder Saison erhebliche Aufwendungen anfallen. Die hierfür eingeplanten Mittel belaufen sich jährlich auf 40.000 €. Eine nachhaltige Besserung der Situation ließe sich nur durch eine Grundsanierung der Schwimmbecken erreichen.

 

Nach einer ersten Kostenschätzung wird von Sanierungskosten für das Freibad Bambados in Höhe von ca. 5 Mio. € ausgegangen. Diese Kostenschätzung wird derzeit aktualisiert.

 

Das Sonderförderprogramm sieht nach jetzigem Kenntnisstand für die förderfähigen Kosten Zuwendungen in Höhe von 25 bis 45 Prozent, im Einzelfall bis zu 55 % vor und ist aber auch von der finanziellen Leistungskraft der jeweiligen Kommune abhängig. Einen konkreten Fördersatz wird man erst nach erfolgter Antragsstellung und anschließender Bewertung durch die Bezirksregierung nennen können.

In jedem Falle jedoch wäre eine Förderung der anstehenden Investitionsmaßnahmen der Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH mit einer erheblichen finanziellen Entlastung verbunden. Die Stellung eines Förderantrages für das neu aufgelegte Sonderförderprogramm wird daher dringend empfohlen.

 

Da bayernweit der Sanierungsbedarf von Schwimmbädern (insgesamt wird von 200 sanierungsbedürftigen Bäder ausgegangen) deutlich höher liegt als die finanzielle Ausstattung der Sonderförderung (Jährliches Förderprogramm 20 Mio. €), ist es zielführend, möglichst umgehend nach Veröffentlichung des Förderprogramms einen Antrag auf Förderung zu stellen („Windhundprinzip“).

 

Da die Fördermittel nur an die jeweilige Kommune - nicht jedoch an ein kommunales Unternehmen - ausgereicht werden, wäre der entsprechende Förderantrag durch die Stadt Bamberg zu stellen. Hierzu ist ein „Beschluss des zuständigen kommunalen Organs“, also hier des Stadtrats erforderlich. Sollten Fördermittel durch den Freistaat Bayern tatsächlich generiert werden können, würden ist vorgesehen, diese als Zuschuss an die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH weiter zu reichen. Der durch Fördermittel nicht gedeckte Finanzmittelbedarf, also der nach Förderung verbleibende Eigenanteil, würde aus Eigenmitteln der Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH gedeckt werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Bamberg nimmt den Sitzungsvortrag zur Kenntnis.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Stadtwerken Bamberg bei der Regierung von Oberfranken einen Antrag auf Förderung zur Sanierung des Freibads Bambados (Stadionbad) aus dem Sonderförderprogramm für kommunale Schwimmbäder zu stellen.

3.    Die Stadt Bamberg wird die zuwendungsfähigen Sanierungsmaßnahmen des Bambados-Freibades begleiten und unterstützen und wird die Fördermittel aus dem Sonderförderprogramm für kommunale Schwimmbäder als Zuschuss an die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH weiterreichen. Der Eigenanteil ist durch die Stadtwerke Bamberg Bäder GmbH zu tragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1,25-2,75 Mio. Euro für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Die Kosten werden vollständig durch die einzuwerbenden Fördermittel gedeckt.

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Es werden keine Einwände erhoben.

 

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