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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2581-R1

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

 

1. Entwicklung Lagarde-Campus:

 

a) Investorenauswahlverfahren Wohnungsbau:

 

Für den Bereich der sogenannten „Blockrandbebauung“ Weißenburgstraße / Zollnerstraße / Wörthstraße wurde die Kaufvertragsgestaltung mittlerweile mit der P&P-Gruppe, Fürth, endgültig abgestimmt. Die wesentlichen Vertragsinhalte sowie der Kaufvertragsentwurf wurden in der Sitzung des Finanzsenates am 25.06.2019 vorberaten und auf entsprechende Empfehlung in der Sitzung des Stadtrates am 26.06.2019 der Verkauf auch beschlossen. Auf die entsprechenden Vorlagen darf Bezug genommen werden.

 

Die Vertragsgestaltung soll als Vorlage für die künftigen Vertragsinhalte der Grundstückskaufverträge im Rahmen der Investorenauswahlverfahren dienen.

 

 

b) Durchführung von Erschließungsmaßnahmen:

 

Die Erschließungsmaßnahmen „Lagarde“ werden für die Bereiche Tiefbau und Kanal (Büro Gajowski) federführend durch den Entsorgungs- und Baubetrieb, Abteilung Straßen- und Brückenbau und Entwässerung, geplant und vorbereitet.

 

Die Abbruch- und Recyclingmaßnahmen im Bereich des südlichen Baufeldes (Lagarde 15 und 16) werden in Kürze abgeschossen. Im Konversionssenat am 22.05.2019 wurde die Vergabe der Abbruch- und Recyclingmaßnahmen in der so genannten Phase 2 beschlossen. Der Auftrag wurde an die Firma Freimuth Abbruch- und Recycling GmbH vergeben. Die Firma hat planmäßig am 01.07.2019 mit den Ausführungsarbeiten begonnen.

 

 


c) Digitales Gründerzentrum / Medical Valley:

 

Anknüpfend an die Berichterstattung in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 werden die Arbeiten zur Fertigstellung des Digitalen Gründerzentrums (DGZ) intensiv fortgeführt. Aktuell wird von einer Eröffnung im Herbst 2020 ausgegangen.

 

Das Medical Valley der Europäischen Metropolregion Nürnberg ist seit 31.05.2019 nun auch offiziell in Bamberg mit vier hochkarätigen Projekten beheimatet. An diesem Tag hat Staatsminister Aiwanger an die Vertreter der vier Projekte die Förderbescheide des Bayerischen Wirtschaftsministeriums übergeben. Diese Projekte (Fraunhofer ILS, Medical Valley Digital Health Application Center GmbH, HTK Hygienetechnologie Kompetenzzentrum GmbH sowie Skills Lab Pflege und Patientenversorgung Bamberg) definieren das Medical Valley Center (MVC) Bamberg und haben sich das Ziel gesetzt, in Bamberg an zukunftsweisenden Innovationen der Gesundheitswirtschaft zu forschen, neue Unternehmen der Gesundheitsbranche aktiv voranzubringen und auch als Magnet für die Branche zu wirken.

In einem nächsten Schritt soll für das MVC Bamberg direkt neben dem Digitalen Gründerzentrum auf dem Lagarde Campus von einem privaten Investor ein Gebäude errichtet werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass kein Investor Grundstücke dieser Größenordnung zur Umsetzung von Gebäudekomplexen direkt erwirbt, wenn nicht vorab ein marktfähiges Produkt (d.h. mögliche Gebäudekonzeption und potenzielle Mieter) definiert wird. Aus diesem Grund wurde die Firma Drees & Sommer mit der Konzeptionierung und Vorbereitung eines Kreativworkshops beauftragt, welcher der Investorenansprache vorgeschaltet wird und der für die Baufelder Lagarde 2 (MVC) und Lagarde 6 (IT-Quartier) ein entsprechendes Produkt generieren soll. Für den Herbst 2019 ist ein entsprechender Sachstandsbericht durch das Wirtschaftsreferat / Amt für Wirtschaft in einer Sitzung des Konversionssenates vorgesehen.

 

 

d) Konzeptionierung von Pflegeplatzeinrichtungen im Bereich der Lagarde:

 

Wie in der letzten Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 diskutiert, prüft die Verwaltung derzeit die Möglichkeit zur Etablierung von Pflegplatzeinrichtungen im Bereich der Lagarde. Geprüft wird hier insbesondere der vormals für die Ansiedlung der Montessori-Schule vorgesehene Standort „Lagarde 17“. Die Sozialstiftung Bamberg ist in die weiteren Konzeptionierungsüberlegungen ebenfalls mit eingebunden.

 

Die Verwaltung wird nach erfolgter Prüfung, voraussichtlich im Herbst 2019, erneut berichten.

 

 

e) Kulturquartier:

 

Hierzu wurde in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 zuletzt berichtet. Anknüpfend hieran soll die weitere Entwicklung eines Kulturquartiers Lagarde mit einem Kulturraum Bamberg in der Sitzung des Kultursenates am 18.07.2019 behandelt werden. Eine entsprechende Sitzungsvorlage wird durch das Referat 4 / Amt 45 erstellt. Auf die Behandlung und Berichterstattung im Kultursenat darf Bezug genommen werden.

 

 

f) Kindereinrichtung im Bereich der Lagarde:

 

Seitens der Verwaltung wird die Konzeptionierung eines Kinderhauses im Bereich der Lagarde (Gebäude 7104) weiter vorbereitet. Für das Bestandgebäude (Weißenburgstraße in unmittelbarer Nachbarschaft des Präsidiums der Bayerischen Bereitschaftspolizei) soll zunächst ein Betreiber gesucht werden. Im Bebauungsplan für den Bereich Lagarde (BPlan 328 C) soll eine entsprechende Fläche ausgewiesen werden.

 

 


g) Bebauungsplanverfahren 328 C für den Bereich Lagarde:

 

Diesbezüglich darf auf die gesonderte Vorlagen für die Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 verwiesen und hierauf Bezug genommen werden.

 

 

 

2. Entwicklung des 6. Bundespolizeiaus- und -fortbildungszentrum Bamberg (BPOLAFZ):

 

Seit der letzten, ausführlichen Berichterstattung in der Sitzungsvorlage für die Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019, liegt kein neuer Sachstand vor.

 

Mit Schreiben vom 30.05.2019 (Anlage 1) hat Herr Stadtrat Pöhner die Umwandlung von Teilen des heutigen BPOLAFZ-Geländes in offene Wohnbereiche beantragt. Inhaltlich hat sich die Verwaltung bereits in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 mit der Gesamtthematik auseinandergesetzt. Daher dürfen die entsprechenden Ausführungen in der seinerzeitigen Sitzungsvorlage hier wie folgt widergegeben werden:

 

„Hinsichtlich konkreter Planungsüberlegungen seitens des Bundes (BImA, Bundespolizei und Staatliches Bauamt) liegen der Stadt Bamberg von offizieller Seite keine neuen Informationen vor. Der Medienberichterstattung war zu entnehmen, dass sich die Bundespolizei ab dem Jahr 2024 in den Ausbildungszahlen deutlich verkleinern werde. Die Stadt Bamberg wurde aufgefordert, eine entsprechende Überplanung der bislang von der Bundespolizei genutzten Fläche vorzunehmen.

 

In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass seit dem Erstkontakt mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundes im Oktober 2015 von Seiten der verantwortlichen Stellen des Bundes und insbesondere der Vertreterinnen und Vertreter der Bundespolizei kommuniziert worden ist, dass nach einer anfänglichen Spitzenauslastung sich die Ausbildungszahlen am Standort Bamberg langfristig auf einem deutlich geringeren Niveau stabilisieren sollen. Offen war bislang allerdings, in welchen konkreten Zeiträumen dies stattfindet und welche Ausbildungszahlen (sowohl für die Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdienstes, als auch für die Fortbildungsveranstaltungen) künftig als Planungsgrundlage dienen werden. Der Stadt Bamberg liegt hierzu eine offizielle Mitteilung seitens der Bundespolizei mit verbindlichen Daten und Zahlen nicht vor. Deutlich hervorgehoben werden soll aber, dass die Tatsache einer nachhaltigen Konsolidierung der Ausbildungszahlen am Standort Bamberg auf einen niedrigeren Stand durch die Bundespolizei von Anfang an kommuniziert wurde und daher insoweit keine neue Nachricht darstellt.

 

Entscheidend ist vielmehr, und hierauf hat die Verwaltung von Anfang an hingewiesen, auf welchen Flächen die Bundespolizei künftig ihre Aufgaben am Standort Bamberg wahrnehmen wird. Hierzu muss eine zwischen den verantwortlichen Stellen des Bundes abgestimmte Planung durch BImA, Bundespolizei und Staatliches Bauamt erfolgen. Die Stadt Bamberg hat hierzu die Forderung an die zuständigen Stellen gerichtet, dass sie in diesem Planungsprozess mit eingebunden werden möchte. Erst wenn klar ist, auf welchen Flächen die Bundespolizei am Standort Bamberg künftig - auf Basis der endgültigen Ausbildungs- und Fortbildungszahlen - ihre Aufgaben erfüllen wird, ist klar, welche Flächen für eine künftige Stadtentwicklung zur Verfügung stehen. Sobald dies der Fall ist, kann die Verwaltung einen entsprechenden Planungsvorschlag den zuständigen Stadtratsgremien zur Entscheidung vorlegen. Dabei sind die Erwartungen der Stadt Bamberg den Verantwortlichen des Bundes aktiv kommuniziert und daher seit langem bekannt.

 

Für die Stadt Bamberg ist entscheidend, dass insbesondere die in militärischer Zeit für Wohnzwecke genutzten Gebäude, für eine nachmilitärische Wohnnutzung zur Verfügung gestellt und durch die Stadt Bamberg oder ein städtisches Beteiligungsunternehmen erworben und entwickelt werden können. Das Beispiel der ehemaligen Pines-Housing-Area, jetzt „Am Föhrenhain“, belegt, dass die Entwicklung ehemaliger US-Housing-Areas für eine zivile Wohnnachnutzung nicht nur möglich ist, sondern auch mit einem attraktiven und bezahlbaren Mietzins verbunden werden kann. Die Gebäude der ehemaligen US-Housing-Area wurden durch die Stadtbau GmbH saniert und vermietet. Alle acht Gebäude sind derzeit belegt. Aus Sicht der Verwaltung sollten daher insbesondere die ehemaligen Mannschaftsunterkünfte im Bereich der Lagarde (Wörthstraße), die ehemalige Housing-Area im Bereich des Lindenangers sowie nach dem Ende des ANKERzentrums im Jahr 2025 auch die ehemalige US-Flynn-Housing-Area durch die Stadt oder bspw. die Stadtbau GmbH erworben, saniert und dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Dies hat aber zur Voraussetzung, dass die Planungen der Bundespolizei eine Freigabe dieser Flächen vorsehen und die BImA diese Flächen dann auch an die Stadt bzw. eine städtische Beteiligung veräußert.

 

Dies ist den Verantwortlichen des Bundes bekannt. Die Verwaltung hat hierzu auch regelmäßig dem Konversionssenat berichtet. Im Zuge der aktuellen Medienberichterstattung wurde dies nochmals schriftlich an die Verantwortlichen der Bundespolizei kommuniziert. Vor dem Hintergrund der an die Bundespolizei gestellten Aufgaben sowie der notwendigen Planungsvorlauf- und -umsetzungszeiträume, muss aber auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass in diesem Bereich realistisch keine schnellen Entwicklungen zu erwarten sind. Die Bundespolizei hat von Anfang an kommuniziert, dass sie die Liegenschaft in Bamberg zur Erfüllung der ihr durch den Bundestag übertragenen Aufgaben unbedingt benötigt. Die Bundespolizei kann auf diese Liegenschaft daher nicht verzichten. Dabei ist nicht zu vergessen, dass die Bundespolizei für die Stadt Bamberg auch einen beträchtlichen Gewinn darstellt: Die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten erfüllen in Deutschland eine wichtige Aufgabe zur Wahrung der inneren Sicherheit und müssen sich aktuell auch neuen Herausforderungen, insbesondere im Bereich der Terrorismusbekämpfung, stellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wurde der Bundespolizei seit 2015 durch den Deutschen Bundestag ein erheblicher Stellenzuwachs genehmigt. Die Ausbildung dieser zusätzlichen Kapazitäten erfolgt insbesondere auch am Standort Bamberg.

 

Um die Bundespolizei schnellstmöglich in die Lage zu versetzen, die zusätzlichen Kapazitäten ausbilden zu können, wurden kurzfristig entsprechende Haushaltsmittel verfügbar gemacht. Diese Mittel standen jedoch nur für die Ertüchtigung der Bestandsgebäude zur Verfügung. Neubauten konnten bzw. durften damit nicht errichtet werden. Die Errichtung von Neubauten setzt eine entsprechende Planung und haushaltsrechtliche Genehmigung sowie Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Leistungen voraus. Dieser Prozess, beginnend von der Planung über die Ausschreibung und Vergabe bis zur Errichtung entsprechender Gebäude, muss nun umgesetzt werden, um dauerhaft einen konsolidierten Standort für das 6. BPOLAFZ in Bamberg zu erreichen.

 

Erst wenn der gesamte Planungs- und Bauprozess abgeschlossen ist, wird eine entsprechende Flächenverkleinerung auch tatsächlich erreicht und dann freie Kapazitäten anderweitig genutzt und entwickelt werden können. Dies kann natürlich in Teilbereichen schrittweise erfolgen, das Verfahren muss jedoch für alle Bereiche durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass zunächst von Seiten des Bundes ein entsprechender Zeit- und Maßnahmenplan vorgelegt werden muss. Erst auf dieser Basis sind kommunale Planungen und Umsetzungsmaßnahmen sinnvoll möglich. Hier wird seitens der Verwaltung vor einer Erwartungshaltung gewarnt, welche sofortige kommunale Planung voraussetzt. Dies ist jedoch sinnvoll nicht realisierbar.“

 

Der Bericht vom 22.05.2019 ist weiterhin aktuell. Dabei ist es nach wie vor städtisches Gestaltungsziel, die nicht dauerhaft für das 6. BPOLAFZ benötigten Flächen einer künftigen Stadtentwicklung zuzuführen, um dort insbesondere Flächen für den Wohnungsbau, idealerweise vor allem im Bestand der ehemaligen US-Housing-Areas (v.a. Lagarde / Bereich an der Wörthstraße, sog. Lindenanger und ehem. Flynn-Housing (ANKERzentrum/AEO), zu entwickeln. Dies setzt städtebauliche Planungen voraus, welche aber erst angegangen werden können, wenn von Seiten des Bundes die entsprechende Konzeptionierung des künftigen BPOLAFZ in einem dauerhaften Ausbauzustand vorgelegt worden ist. Auch ein Erwerb der Flächen von der BImA ist nur möglich, wenn kein Bundes- oder Landesbedarf für diese Flächen besteht, da sonst kein Verkauf erfolgen darf. Den Verantwortlichen auf Seiten der Bundespolizei wurden in der Vergangenheit die Wünsche und Bedarfe der Stadt Bamberg gerade im Wohnbaubereich aktiv kommuniziert. Diese sind daher dort bekannt.

 

Die Verwaltung wird hierzu weiter berichten.

 

 

 


3. Trainingszentrum der Bundespolizei (LebEl):

 

Diesbezüglich darf ebenfalls auf die Berichterstattung in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 Bezug genommen werden. Ein neuer Sachstand liegt hierzu aktuell nicht vor. Die Verwaltung wird berichten, sobald hierzu neue Erkenntnisse vorliegen.

 

 

 

4. MUNA / Schießplatz:

 

Wie zuletzt in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 berichtet, werden die Abstimmungsgespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) hinsichtlich der Verständigung auf ein mögliches Verfahren für eine Wertermittlung im Bereich von MUNA und Schießplatz vorbereitet. Ein erstes Gespräch ist für Ende Juli 2019 terminiert. Ziel ist die Verständigung auf eine gemeinsame Verfahrensweise für eine Wertermittlung mit dem weiteren Ziel des Erwerbs der Flächen durch die Stadt Bamberg. Die Verwaltung wird hierzu – entsprechend des Fortgangs der Gespräche mit der BImA - weiter berichten.

 

 

 

5. Entwicklung des Golfplatzes:

 

Hierzu darf auf die gesonderte Vorlage in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 verwiesen werden.

 

 

 

6. Entwicklung Offizierssiedlung:

 

Unter federführender Koordination der Stadtbau GmbH Bamberg werden gemeinsam mit der Stadt Bamberg, Entsorgungs- und Baubetrieb, für den Straßenbau sowie die Herstellung der entsprechenden Entwässerungseinrichtungen sowie der Stadtwerke Bamberg für die weitere Spartenerschließung, die Durchführung der entsprechenden Tiefbaumaßnahmen sowie Sanierungsmaßnahmen zur Ertüchtigung der Gebäude der ehemaligen Offizierssiedlung für die zivile Nachnutzung vorbereitet und umgesetzt.

 

Der Auftrag für die Innenentkernung der ehemaligen Generalsvilla sowie für das weitere freistehende Einfamilienhaus in diesem Bereich wurde an die Firma Schlick in Baunach vergeben. Parallel wird das Leistungsverzeichnis zur Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Bereich der insgesamt 30 zu sanierenden Doppelhaushälften sowie des einen weiteren Einfamilienhauses vorbereitet. Aufgrund des Gesamtvolumens ist ein europaweites Ausschreibungsverfahren durchzuführen. Die Veröffentlichung ist für die KW 28 in 2019 geplant.

 

Ebenfalls parallel werden die Eingabeunterlagen für die erforderliche Baugenehmigung bearbeitet. Die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit wurden ebenfalls planerisch gefasst. Derzeit läuft das Freigabeverfahren dieser Planungen bei der Regierung von Oberfranken. Die Genehmigungsunterlagen sollen voraussichtlich in der KW 29 in 2019 eingereicht werden.

 

Mittlerweile liegt die Zustimmung zum vorgezogenen Maßnahmenbeginn der Regierung von Oberfranken, Städtebauförderung, vor. Hinsichtlich des KommWFP-Förderprogrammes liegt die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn seit dem 28.06.2019 vor. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt entsprechend dem beschlossenen Bebauungsplan sowie gemäß den Vorgaben des mit der BImA geschlossenen Grundstückkaufvertrages.

 

 


7. Entwicklung der „Nato-Siedlung“:

 

Derzeit liegt - anknüpfend an die Berichterstattung in der Sitzung des Konversionssenates am 22.05.2019 - kein weitergehender Sachstand vor. Die Verwaltung steht in Kontakt mit den Ansprechpartnern der Regierung von Oberfranken / ANKERzentrum Bamberg. Diese stehen in Kontakt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern. Eine abschließende Äußerung von dort liegt derzeit nicht vor. Die Verwaltung wird weiter berichten.

 

Mit Schreiben vom 18.03.2019 (Anlage 2) beantragte die GAL-Stadtratsfraktion die Durchführung eines Ortstermins im Bereich der Nato-Siedlung. Mit Schreiben vom 20.03.2019 (Anlage 3) wurde seitens der Verwaltung - da der Bebauungsplan Nr. 420 A für das Gebiet an der Buchenstraße (ehemalige Offizierssiedlung) in der Sitzung des Konversionssenates am 20.11.2018 bereits als Satzung beschlossen wurde - um Mitteilung gebeten, ob vor diesem Hintergrund der Antrag auf Durchführung des Ortstermins aufrecht erhalten werden solle. In der Sitzung des Ältestenrats am 29.04.2019 wurde ebenfalls über die Durchführung von Ortsterminen beraten. Dies vor dem Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt mehrere Anträge auf Durchführung von Ortsterminen zu verschiedenen Beratungsgegenständen vorlagen. In der Sitzung des Ältestenrates wurde durch Herrn Oberbürgermeister ein überfraktionelles Stimmungsbild abgefragt. Dieses ergab, dass die Vertreter der weiteren Stadtratsfraktionen einen Ortstermin im Bereich der Nato-Siedlung nicht für erforderlich erachteten, da es bereits zahlreiche Kontakte und Gespräche im direkten Verhältnis zwischen Fraktionen und Anwohnerschaft gebe, ein Ortstermin daher keine neuen Erkenntnisse erwarten ließe. Für die GAL-Stadtratsfraktion wurde Herr Fraktionsvorsitzender Grader um innerfraktionelle Abstimmung gebeten, ob der Antrag auf Ortstermin dennoch aufrechterhalten werde. Mit E-Mail vom 30.04.2019 (Anlage 4) teilte Herr Fraktionsvorsitzender Grader Herrn Oberbürgermeister mit, dass die GAL-Stadtratsfraktion an dem beantragten Ortstermin festhalte. Daher ist eine formelle Gremienbehandlung erforderlich.

 

Vor diesem Hintergrund erfolgt daher die Beratung in der Sitzung des Konversionssenates am 17.07.2019 mit der Fragestellung, ob der beantragte Ortstermin im Bereich der Nato-Siedlung stattfinden soll. Angesichts der Tatsache, dass in den vergangenen Jahren zahlreiche Vor-Ort-Termine verschiedenster Fraktionsvertreter*innen mit Anwohnerinnen und Anwohnern aus dem Bereich der Nato-Siedlung stattfanden und vor dem Hintergrund, dass seitens der Verwaltung in Abstimmung mit den Ansprechpartnern des Freistaates Bayern verschiedene Maßnahmen konzeptioniert werden, aber hierzu noch kein neuer Sachstand vorliegt, ist nach Auffassung der Verwaltung die Vornahme eines Vor-Ort-Termins nicht zwingend.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

1.Der Konversionssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2.Der Konversionssenat lehnt die Durchführung eines Ortstermins im Bereich der Nato-Siedlung ab.

 

3.Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 18.03.2019 und der Antrag von Herrn Stadtrat Pöhner vom 30.05.2019 sind geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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