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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2587-62

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Mit Baubescheid Az.: 2351/15 v. 13.05.2016 wurden der Umbau- und die Erweiterung des Josefsheim genehmigt. Dafür wurden 27 Fahrradabstellplätze gefordert. Diese sollen nun nicht mehr auf der Flurnummer des Josefsheims (Fl.Nr. 2959), sondern auf der südwestlich gelegenen Fl.Nr. 2961 errichtet werden, die sich planungsrechtlich bereits im Außenbereich befindet. Die Fahrradabstellplätze sollen in einem Nebengebäude errichtet werden, der zugleich als Abstellraum für die Müllbehälter dienen soll. Am vorgesehen Ort befindet sich ein Parkplatz, auf dem Baugrundstück steht außerdem bereits das Zirkuszelt des Josefsheims. Geplant ist außerdem die Verlegung der Parkplatzzufahrt durch Teilrückbau bzw. Teilneubau der Einfassungsmauer (Höhe 1,60 m, Länge 8,15 m) mit Toranlage (Höhe 1,55 m, Breite 7,80) zum Teufelsgraben hin.

Größe des Bauvorhabens:

Breite:4,00 mLänge:13,40 m Pultdach: 2,95 m bzw. 2,65 m

        bereits ausgeführt:   ja    nein

Antragseingang: 29.04.2019

        vollständig: 15.05.2019

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:      

rechtsverbindlich seit:      

Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

vorgesehene Abweichung:

     

Begründung:

     

Zulässigkeit nach § 34 BauGB

Eigenart der näheren Umgebung:      


 

Außenbereich (§ 35 BauGB)

Die betroffene Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf und im Landschaftsplan als Wohnsiedlungsbereich dargestellt. Öffentliche Belange sind daher nicht beeinträchtigt, sodass das Vorhaben als sog. sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden kann.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Nachbarzustimmung: ja:Fl.-Nrn 2960 und 2962 nein:                        nicht erforderlich

Die Nachbarzustimmung der Fl.-Nr. 3540 wird lt. Aussage des Architekten noch eingeholt.

 

 

Kfz – Stellplätze:

erforderlich: 0anrechenbar:     nachzuweisen:                   

gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:     

Nachweis auf Baugrundstück:      Nachbargrundstück:                   

Ablösung der Stellplatzpflicht:     

 

Fahrradabstellplätze:

erforderlich: 0anrechenbar:              nachzuweisen:      

Nachweis auf Baugrundstück:      

Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

 

Kinderspielplatz:

nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen

 

Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen


Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

Besonderheiten:

Für das Gebäude ist eine Abweichung von der Abstandsfläche (Mindestabstandsfläche von 3 m) nach Süden, über die Mitte des Teufelsgraben hinaus, beantragt. Diese kann aus bauordnungsrechtlicher Sicht erteilt werden.

 

Aus Naturschutzsicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände, da der Eingriff in Natur und Landschaft unerheblich ist (Siedlungsrand/kein Schutzgebiet).

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

Stadtdenkmal: ja nein

Einzeldenkmal: ja nein

Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

BLfD: ja nein nicht erforderlich

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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