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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2590-65

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Breitäckerstraße
 

Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Megalith-Geländes ist der Vollausbau der Breitäckerstraße  von der Gaustadter Hauptstraße bis zur Straße An der Ziegelei vorgesehen. Die planerischen Vorbereitungen für die Realisierung dieses Straßenabschnittes laufen. Vorgesehen ist der zweispurige Ausbau mit Gehweg, Straßenbeleuchtung und barrierefreien Bushaltestellen. Die bauliche Realisierung kann allerdings frühestens beginnen, wenn der Geschosswohnungsbau am Auftakt des Megalithgeländes weder mit der Baugrube noch mit Baugerüsten das Baufeld für den Straßenbau einschränkt.

 

Der Straßenabschnitt der Breitäckerstraße zwischen An der Ziegelei und Rothofer Weg liegt derzeit innerhalb der Wasserschutzzone III, teilweise sogar in Wasserschutzzone II des Wasserschutzgebietes des Brunnens II in Gaustadt.

 

Der Bau einer öffentlichen Straße in diesem Bereich muss daher erhebliche rechtliche und bautechnische Hürden überwinden. Insbesondere wird ein Wasserrechtsverfahren erforderlich. Im Falle eines positiven Ausgangs muss die Straße nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten (RiStWag) aufwendig hergestellt werden.

 

Wie bereits im Bau- und Werksenat am 03.07.2019 zum Rahmenplan Jungkreut berichtet wurde, laufen hydrologische Untersuchung zur Wasserversorgung der Stadt Bamberg, Brunnen II Gaustadt.

Zusätzlich sind weitere Untersuchungen für die Brunnen III und IV auf den Weg gebracht.

 

Erst wenn hier belastbare Gutachten vorliegen, kann von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) eine gutachterliche Stellungnahme zum wasserschutzrechtlichen Verfahren einerseits sowie zum Sachverhalt der Schutzwürdigkeit der bestehenden Brunnenanlage II andererseits getroffen werden. Zudem müssen sich dann die Stadtwerke Bamberg als Trinkwasserversorger der Stadt Bamberg positionieren. Trinkwasserversorgung ist eine gemeindliche Pflichtaufgabe.

 

Die Ergebnisse und Bewertungen des WWA und der Stadtwerke werden sich sowohl auf die Frage auswirken, ob ein Wohngebiet „Jungkreut“ möglich sein wird, als auch, ob die Wasserschutzanforderungen im Verlauf der Breitäckerstraße reduziert werden können. Zugleich entscheidet die Frage, ob es ein Wohngebiet „Jungkreut“ geben wird oder nicht, auch darüber, wie dringlich der Bau der Breitäckerstraße sein wird.

 

Da mögliche Änderungen der Wasserschutzzonen grundlegende Auswirkungen auf den Bau der Breitäckerstraße haben werden, ist es derzeit nicht sinnvoll für den Straßenabschnitt in die Straßenbauplanung einzusteigen.

 

2. Fußwegverbindung

 

Die Plananlage zeigt drei mögliche Wegeführungen.

Allen drei Varianten gemeinsam ist das Erfordernis von Grunderwerb durch die Stadt. Dieser gestaltet sich nicht einfach. Wenn es hierzu Neuigkeiten geben sollte, werden diese in nichtöffentlicher Sitzung des Finanzsenates behandelt.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Antrag von Stadtratsmitglied Reinfelder vom 22.05.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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