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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2598-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

Die Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege ist eine rechtliche Verpflichtung in der Kindertagespflege gem. § 23 Abs. 4 Nr. 2 SGB VIII. Dies ist durch den öffentlichen Jugendhilfeträger zu gewährleisten.

 

Für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege erhält die Kreisverwaltungsbehörde Leistungen des Freistaates Bayern. Diese sind gem. BayKiBiG und AVBayKiBiG an bestimmte gesetzliche Bedingungen gebunden, wovon eine die Sicherstellung dieser Ersatzbetreuung ist.

 

Wann muss Ersatzbetreuung angeboten werden?

Ersatzbetreuung muss ab dem ersten Ausfalltag sichergestellt werden. Tagespflegepersonen können aus unterschiedlichsten Gründen für die Betreuung ausfallen: Krankheit, Schicksalsschläge, Schwangerschaft…

 

Urlaub der Tagespflegeperson zählt ebenfalls grundsätzlich zu den Ausfallzeiten, auch wenn hier davon ausgegangen wird, dass eine Abstimmung mit den Urlaubszeiten der Eltern erfolgt.

 

Aus fachlicher Sicht sind nachfolgende Mindeststandards einzuhalten:

"Zu Beginn des Tagespflegeverhältnisses ist mit der Tagespflegeperson und den Eltern geklärt und im Betreuungsvertrag festgehalten, wie die Ersatzbetreuung für das Tageskind geregelt ist.

"Die Eingewöhnung und weitere Kontaktpflege ist altersangemessen festgelegt. Bei Kindern unter drei Jahren sollte die Kontaktpflege mindestens zweimal im Monat stattfinden.

"Die Eltern kennen die Ersatzbetreuungsperson.

"Die Ersatztagespflegeperson ist qualifiziert und verfügt über eine Pflegeerlaubnis.

"Die Fachkräfte des Tagespflegekinderdienstes begleiten und beraten die an der Ersatzbetreuung beteiligten Personen.

"Der zusätzliche Aufwand für die Tagespflegeperson z.B für die Kontaktpflege wird vergütet.

 

Für das Stadtjugendamt Bamberg hatte mit vertraglicher Vereinbarung bis zum 31.12.2018 der Ring für Familiendienstleistungen (RfFd) diese Aufgabe übernommen. Dort waren eine entsprechende Anzahl an Kräften beschäftigt, welche die Qualifizierung zur Tagesmutter hatten. Die Kontaktpflege wurde über regelmäßige Angebote für Treffen der Eltern mit den Ersatzbetreuerinnen im Mütterzentrum Känguruh angeboten.

 

Da der Ring für Familiendienstleistungen immer mehr Personalverlust zu beklagen hatte, wurde von dortiger Seite der Vertrag mit dem Stadtjugendamt zum Ende 2018 aufgekündigt, da die notwendige Anzahl an Arbeitskräften nicht mehr vorhanden war, um die Anforderungen vollständig abzudecken. Gleichwohl signalisierte der RfFd, dass er das Stadtjugendamt bei dieser Aufgabe weiterhin zu unterstützen bereit ist, sofern Kapazitäten vorhanden sind.

 

In der Folge wurde versucht in Zusammenarbeit mit der Arbeiterwohlfahrt eine Großtagespflege aufzubauen, bei der nur ein Teil der möglichen Plätze belegt gewesen wäre und die freien Plätze der Ersatzbetreuung gedient hätten. Dieses Vorhaben scheiterte jedoch an fehlenden Raumkapazitäten. Eine Anfrage bei sämtlichen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bamberg, ob Kapazitäten in bestehenden Einrichtungen für den Zweck der Ersatzbetreuung vorgehalten werden könnten, brachte ebenfalls keinen Erfolg, da sämtliche Einrichtungen absolut ausgereizt sind.

 

Ohne eine verlässliche Lösung für die Ersatzbetreuung besteht die Gefahr, dass die Stadt Bamberg die Landesförderung für die Kindertagespflege verliert, da die Ersatzbetreuung eine der Fördervoraussetzungen ist. Für 2019 sind an Landesmitteln rund 162.000 € beantragt. Die genaue Abrechnung erfolgt erst immer rückwirkend, da sich gerade bei dieser Betreuungsform während des Jahres viele Veränderungen ergeben.

 

Daher hat das Stadtjugendamt mit der Ersatztagespflege in Forchheim Kontakt aufgenommen, welche dort vom Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V. betrieben wird und sich das dortige Konzept erläutern lassen. Nach Überzeugung des Stadtjugendamtes wäre dieses Konzept auch für Bamberg eine tragfähige Lösung, weshalb der Caritasverband angefragt wurde dem Stadtjugendamt ein Angebot zu unterbreiten. Für das Angebot wurden folgende Rahmenbedingungen ausgearbeitet und vorgegeben:

 

 

1.Der Träger stellt 2 Mitarbeiter*innen in Teilzeit an; der Stundenumfang beträgt jeweils maximal 19,5 Wochenstunden; das Personal sollte zumindest aus 1 Fachkraft und einer weiteren Kraft (Ergänzungskraft oder Tagespflegeperson) bestehen;

2.Der Träger sorgt für die entsprechende Fort- und Weiterbildung des Personals;

3.Der Träger stellt entsprechende Räume einschließlich Einrichtung zur Verfügung die geeignet sind, sowohl die Kontaktanbahnung als auch die Ersatzbetreuung durchzuführen;

4.Der Träger organisiert die Kontaktanbahnung und die Ersatzbetreuung eigenständig nach einem mit dem Stadtjugendamt abgestimmten Eckpunktepapier;

5.Es werden 6 feste Plätze zuzüglich 2 Notplätze angeboten; bei Ersatzbetreuungsbedarf einer Großtagespflegestelle ist die Ersatzbetreuung in der Räumlichkeiten der Großtagespflege zu leisten;

6.Die Ersatzbetreuung kann an 15 Tagen im Kalenderjahr geschlossen bleiben;

7.Die Anmeldung für die Ersatzbetreuung muss von den Eltern spätestens bis 20:00 Uhr am Vortag der erforderlichen Ersatzbetreuung erfolgen;

8.Der Träger führt Statistik über die Einsätze und die Kontaktpflege und stellt diese dem Stadtjugendamt jeweils am Jahresende zur Verfügung;

9.Die Fachstelle Kindertagespflege des Stadtjugendamtes nimmt 1 Mal pro Monat an den Kontakttreffen teil;

 

Als Kosten für die Ersatzbetreuung werden anerkannt:

 

1.Bruttopersonalkosten für 1 Fachkraft und eine weitere Kraft mit jeweils maximal 19,5 Wochenstunden,

2.Pauschale für Sach- u. Verwaltungskosten (15% der Bruttopersonalkosten),

3.Kosten für Miete einschl. sämtlicher Neben- u. Betriebskosten (Reinigung, Hausmeister, Heizung, Strom, Winterdienst, Straßenreinigung, Müllgebühren, Steuern u. Abgaben) mit 9,80 € je m² (davon 6,17 €/m² Kaltmiete).

 

Der Caritasverband unterbreitete auf diese Anfrage ein Angebot, welches den Vorgaben des Stadtjugendamtes entspricht. Für die Ersatzbetreuung besteht die Möglichkeit, frei werdende Räume im Caritas-Beratungshaus in der Geyerswörthstraße (Auszug der Suchtberatung) für die Ersatzbetreuung zu nutzen. Die Räumlichkeiten wurden besichtigt. Nach entsprechender auf die Bedürfnisse der Betreuung von Kindern erfolgten Einrichtung, sind die Räume auch dafür geeignet. Für die notwendigen Anschaffungen hat der Caritasverband signalisiert, dass hier keine Kosten für die Stadt Bamberg entstehen.

 

 

Mit dieser Lösung steht den Kindern, den Eltern und auch den Tagespflegepersonen eine auf Dauer verlässliche und qualitativ adäquate Lösung zur Verfügung, sodass die Kindertagespflege auch weiterhin eine gleichwertige Betreuungsform zur Kindertageseinrichtung darstellt.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis und befürwortet die Umsetzung des neuen Ersatzbetreuungsmodells wie vorgeschlagen.
  2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung

2.1die erforderlichen Haushaltsmittel für den Haushalt 2020 anzumelden,

2.2nach Bereitstellung der Haushaltsmittel die notwendige Vereinbarung mit dem Caritasverband für die Stadt Bamberg e.V. abzuschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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