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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2599-51

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Beratungsfolge

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I.Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Die drei Neubaumaßnahmen zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze wurden vom Finanzsenat und Stadtrat bereits beschlossen und die entsprechenden Förderanträge bei der Regierung gestellt. Wie die Regierung nun mitgeteilt hat, wurden die Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) rückwirkend zum 01.01.2019 geändert und der hierin festgelegte Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen von bisher 4.455,00 € pro m² förderfähige Fläche auf 4.682,00 € pro m² förderfähige Fläche angehoben. Hierdurch errechnen sich für die jeweiligen Maßnahmen höhere förderfähige Kosten und somit eine höhere staatliche Beteiligung.

 


  1. Kosten und Finanzierung:

    2.1Für den Kindergarten St. Urban ergibt sich daraus folgende Berechnung:

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 6.419,00 € höherer Nettoanteil.

 

 


2.2Für die Kindertagesstätte Jean Paul ergibt sich folgende Rechnung:

 

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 12.950,00 € höherer Nettoanteil.

 

 

2.3Für den Kindergarten St. Johannes ergibt sich folgende Rechnung:


Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 32.669,00 € höherer Nettoanteil.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt für den Kindergarten St. Urban 662.650,00 €, für die Kindertagesstätte Jean Paul 265.938,00 € und für den Kindergarten St. Johannes 615.520,00 €. Diese Beträge werden in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

 

1.              Dem Bauträger der Maßnahme Generalsanierung mit Erweiterung um 1 Krippengruppe des Kindergarten St. Urban, der Kath. Filialkirchenstiftung St. Urban, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.108.618,00

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 % für die neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Generalsanierung.

2.                   Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau der Kindertagesstätte Jean Paul, dem Diakonischen Werk Bamberg-Forchheim e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.659.376,00  €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90 %.


3.                   Dem Bauträger der Maßnahme Ersatzneubau des Kindergarten St. Johannes, der Kath. Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau, wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal2.298.862,00 €

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 90% für die neuen Krippenplätze und in Höhe von 62,5% für die Bestandsplätze.

4.                   Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

Kosten in Höhe von 7.066.856,00 € (Erhöhung um 260.004,00 €) für die Deckung in Form einer Verpflichtungsermächtigung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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