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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2604-ZWB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

1. Vorbemerkung

Der Kultursenat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2014 (s. VO/2014/0949-ZWB) die Erstellung eines Managementplans für die UNESCO-Welterbestätte "Altstadt von Bamberg" gemäß den Richtlinien für die Umsetzung der UNESCO-Welterbekonvention (§§ 96-119) beschlossen.

Das Zentrum Welterbe Bamberg (ZWB) setzt diese Pflichtaufgabe laut Beschluss nun um.

 

 

2. Inhalte des Welterbe-Managementplans

Der Welterbe-Managementplan soll als Instrument dienen, um das Welterbe wirksam zu schützen und sein Potenzial nachhaltig zu nutzen. Er richtet sich an alle Personen aus Verwaltung, Kirche, Eigentümerschaft, Bewohnern, gewerblichen und privaten Mietern, Bildung, Forschung, Kultur, Stadtentwicklung, Tourismus, Wirtschaft, Umwelt und Öffentlichkeit, die am Schutz und an der nachhaltigen Weiterentwicklung des Welterbes "Altstadt von Bamberg" teilhaben und interessiert sind.

Kernstück des Dokuments sind die Maßnahmen und Empfehlungen der fünf Fachgruppen ‚Denkmalpflege und Stadtentwicklung', ‚Bildung und Forschung', ‚Urbaner Gartenbau', ‚Welterbe und Tourismus' und ‚Wirtschaftliche Entwicklung', welche zur Entwicklung des neuen Welterbe-Managementplanes vom Kultursenat eingerichtet worden sind.

Eine komplette Übersicht über die Inhalte des Managementplans befindet sich im Anhang.

 

 

3. Zeitrahmen

Nach Abstimmung der Inhalte des Managementplans mit dem Kuratorium, das den Managementplanprozess auf der politischen Ebene begleitet, und dem wissenschaftlichen Beirat wird das Dokument im Oktober 2019 fertiggestellt und für den Druck vorbereitet. Das gedruckte Dokument wird bis zum Jahresende neben den am Prozess beteiligten Einrichtungen und Akteuren auch dem UNESCO-Welterbezentrum in Paris zur Verfügung gestellt.

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Kultursenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, den neuen Welterbe-Managementplan zu beschließen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

XX

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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