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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2618-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Antrag vom 22. Juli 2019, Nummer 2019-172, hat Frau Stadträtin Reinfelder die Einrichtung einer Blumenwiese für anonyme Bestattungen und die Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof in Gaustadt beantragt (siehe Anlage).

 

Der Antrag wird damit begründet, dass viele Personen, die im Stadtteil Gaustadt leben, auch auf dem Friedhof in Gaustadt beigesetzt werden wollen. Derzeit sei dies nur in Urnengräbern möglich, für die aber eine weitere Grabpflege durch die grabnutzungsberechtigten Personen notwendig sei. Gerade diese könne, so die Antragstellerin, im Alter aber nicht mehr gewährleistet werden.

 

Auf dem Hauptfriedhof Bamberg existieren mittlerweile zwei Urnengemeinschaftsgrabanlagen – der Baum- und Skulpturenhain und der Urnenhain. Während der Baum– und Skulpturenhain vollständig belegt ist, sind im Urnenhain auch Urnenbeisetzungen von Bewohnern des Stadtteils Gaustadt möglich.

 

Die Verwaltung kann den Wunsch, in der Nähe des teilweise lebenslangen Wohnsitzes beerdigt zu werden, nachvollziehen und steht dem Ansinnen grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.

 

Die Einrichtung des Urnenhains (Eröffnung im November 2017) hat einschließlich des Wegebaus und aller gärtnerischen Arbeiten eine fünfstellige Summe im niedrigen Bereich gekostet. Die veranschlagten 25.000 € (in den Haushaltsjahren 2016 und 2017) waren ausreichend.

 

Hierzu kämen noch einmal die Kosten für die Errichtung einer Urnenwand (Urnennischen), weshalb hier nicht von geringen Mitteln gesprochen werden kann.

 

Da im Kalenderjahr 2020 die Erweiterung des Israelitischen Friedhofs bewältigt werden soll, ist die Durchführung weiterer Baumaßnahmen in 2020 nicht möglich.

 

Es wird deshalb empfohlen, im Kalenderjahr 2020 Planungen zur Errichtung einer Blumenwiese für anonyme Bestattungen und die Errichtung einer Urnenwand auf dem Friedhof in Gaustadt vorzunehmen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag wird zur Kenntnis genommen.

 

  1.  Der Antrag der BuB-Stadtratsfraktion vom 22. Juli 2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten: noch offen

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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