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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2629-30

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die nächsten Kommunalwahlen finden im Freistaat Bayern am 15. März 2020 statt.

 

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) besagt, dass durch den Stadtrat eine Person für die Wahlleitung und zugleich eine Stellvertretung für dieses Amt zu berufen ist.

 

Der Stadtrat kann hierzu den ersten Bürgermeister, einen der weiteren Bürger­meister, einen der weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Stadtratsmitglied oder eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Stadt zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen berufen.

Das Amt des Wahlleiters sowie dessen Stellvertreters ist gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 4 GLKrWG unvereinbar in folgenden Konstellationen: Es kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Stadtrat mit seinem Einverständnis als sich bewerbende Person aufgestellt worden ist, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen Herrn Berufsmäßigen Stadtrat Ralf Haupt, Sozial-, Ordnungs- und Umweltreferent und mithin zuständiger Referent für die Durchführung der Wahlen, zum Wahlleiter der Stadt Bamberg zu berufen.

 

Als sein Stellvertreter wird Herr Verwaltungsdirektor Frank Reppert, Amtsleiter des Ordnungsamtes der Stadt Bamberg, vorgeschlagen.

 


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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.
  2. Herr Berufsmäßiger Stadtrat Ralf Haupt wird zum Wahlleiter für die Kommunalwahl 2020 in der Stadt Bamberg bestellt.
  3. Herr Verwaltungsdirektor Frank Reppert wird für die Kommunalwahl 2020 zum stellvertretenden Wahlleiter der Stadt Bamberg bestellt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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