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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2632-65

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

A) Ausgangslage:

Über die obengenannte Maßnahme wurde letztmals im Bau- und Werksenat am 18. Januar 2017, VO/2016/0676-65 (siehe Anlage 1) berichtet. Hier wurden insbesondere verschiedene „reduzierte Ausbauvarianten“ thematisiert.

Im zugehörigen Beschluss (siehe Anlage 2) wurde folgendes festgelegt:

„Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, bei der Weiterführung der Planung und der Antragsverfahren ab sofort die Ausbauplanung der „mittleren Lösung“ zugrunde zu legen, die er­forderlichen Maßnahmen durchzuführen und einen Zeitplan zur Umsetzung zu entwickeln. Dem Bau- und Werksenat ist zu gegebener Zeit erneut zu berichten.“

Der Senat wollte als Entscheidungsgrundlage eine aktuelle Kostenberechnung, die nun vorliegt.

Die Projektunterlagen- und kosten für die Brücken- und Straßenbaumaßnahme wurden durch die Planungsgesellschaft Oehmke + Herbert, Nürnberg erarbeitet. Der aktuelle Lageplan liegt als Anlagen 3 bei.


B) Sachstand:
 

  1. Baulicher Umfang:

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau der Franz-Fische-Brücke über die Regnitz, ca. 14 m stromabwärts neben der bestehenden Brücke, den Abbruch der bestehenden Franz-Fischer-Brücke, die Erneuerung der Hans-Schmitt-Straße mit Herstellung von Geh- und Radwegen sowie die Herstellung des Straßenanschlusses nördlich des Brückenbauwerkes an die Straße Galgenfuhr einschließlich erforderlicher Geh- und Radweganschlüsse.

Projektgegenständlich ist in diesem Zusammenhang auch der erforderliche Grunderwerb sowie die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.

 

  1. Wasserrecht

Die Baugenehmigung liegt dem EBB in Form der „Wasserrechtlichen Genehmigung“ mit Schreiben des Umweltamtes Bamberg vom 23.07.2019 vor.

In dem Bescheid sind zahlreiche wasserrechtliche sowie naturschutzrechtliche Belange formuliert, die es hinsichtlich der Gesamtmaßnahme (Brückenneubau, Abbruch der bestehenden Brücke sowie die Erneuerung der Straße Hans-Schmitt-Straße / Galgenfuhr) im Umfeld der vorhandenen Wasserschutzgebiete sowie des Überschwemmungsgebietes zu beachten gilt.

 

  1. Zuwendungsantrag nach BayGVFG sowie FAG

 

Mit Schreiben vom 22.03.2018 wurden die seit August 2013 beim Staatliche Bauamt liegenden Zuwendungsunterlagen aktualisiert übergeben.

 

Die baufachliche Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Bamberg liegt mit Schreiben vom 29.05.2019 vor. Diese ist Voraussetzung für die Stellung des Förderantrages bei der Regierung von Oberfranken.

 

Die Maßnahme wurde vom EBB am 30.08.2019 bei der Regierung von Oberfranken als Baumaßnahme in der GVFG - / FAG-Förderung für das Jahr 2020 angemeldet.

 

Der eigentliche Zuwendungsantrag wurde in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken bisher noch nicht übermittelt, da die Ergebnisse aus dem vollständige Baugrundgutachten (siehe Ziffer 6.) noch in den Antrag eingearbeitet werden sollen.

 

Weitere Änderungen ergaben sich aufgrund der Auflagen aus der Wasserrechtlichen Genehmigung sowie aufgrund von technischen Richtlinienänderungen. Dies trifft insbesondere für die Bemessung der Bohrpfähle und für technische Änderungen der Richtlinien im Zusammenhang mit den Erdbaumaßnahmen zu.

Der Zuwendungsantrag wird bis Mitte Januar 2020 bei der Regierung von Oberfranken, mit dem Ziel der Genehmigung bis Ende Februar 2020, eingereicht. Auch diese Vorgehensweise ist abgestimmt.


  1. Denkmalrecht

 

Seit dem 21.03.2013 liegt dem EBB die denkmalrechtliche Erlaubnis vor. Aufgrund der langen zeitlichen Spanne zwischen zuletzt vorliegender Erlaubnis und dem geplanten Baubeginn, musste der EBB erneut einen denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag sowie eine Grabungserlaubnis (Archäologie) stellen.

 

Zwischenzeitlich ist die Grabungserlaubnis (Archäologie) mit Schreiben vom 08.10.2019 und die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit Schreiben vom 25.11.2019 eingegangen.

 

 

  1. Grunderwerb

Aufgrund des Wegfalls des nahezu gesamten nördlichen Streckenabschnittes der Galgenfuhr wird kein privater Grunderwerb mehr erforderlich. Es wird lediglich Grunderwerb von Flächen des Freistaates Bayern, vertreten durch das WWA Kronach, benötigt.

Eine Vereinbarung hinsichtlich des künftigen Grunderwerbs bzw. der während der Bauzeit in Anspruch genommenen Flächen des Freistaates wurde zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Kronach und der Stadt Bamberg mit Stand vom 10.10.2019 / 14.10.2019 geschlossen.

 

 

  1. Baugrundgutachten

Das dem EBB seit 2012 vorliegende Baugrundgutachten musste aufgrund von Änderungen technischer Regelwerke nochmals überarbeitet werden. Dies betraf insbesondere die Bemessung der Bohrpfähle sowie der Erdbaumaßnahmen.

Somit waren erneute Baugrunderkundungen im September 2019 erforderlich. Die „Flussbohrung“ im Bereich des künftigen Flusspfeilers läuft derzeit in der KW 48 und wird im Laufe der KW 49 zum Abschluss gebracht.

Die Vorlage des endgültigen Baugrundgutachtens ist bis spätestens der KW 5 - 2020 vorgesehen, so dass die Erkenntnisse in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden können.

 

  1. Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind auch zahlreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen durchzuführen, die u.a. auch Voraussetzungen im Wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid darstellen.

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde das IB OPUS, Bayreuth beauftragt. Mit der Projektierung wurde bereits begonnen. Die vollständige Umsetzung aller landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen werden mit Abschluss der Gesamtbaumaßnahme der Franz-Fischer-Brücke erfolgen.

 

 

  1. Grundwassermonitoring

 

Da die Baumaßnahme z.T. innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes FB Stadtwald / Hirschaider Büsche (W II sowie WSG III B) liegt, wurde als weitere Auflage im Wasserrechtlichen Bescheid eine qualitative und quantitative Beweissicherung der dort betriebenen Flachbrunnen (Grundwassermonitoring) auferlegt.

 

Hier wurden zwischen der künftigen Baumaßnahme der Franz-Fischer-Brücke und dem Wasserwerk der „Gereuther Wiesen“ Ende September zwei Grundwassermessstellen errichtet. Mit den Probeentnahmen sowie den Analysen wurden die STW Bamberg beauftragt.

 

Mit der Durchführung des Grundwassermonitorings sollen während des Baus der Franz-Fischer-Brücke ggf. ins Grundwasser gelangende schädliche Substanzen frühzeitig erkannt werden, um auch Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu ermöglichen.

 

 

  1. Kosten


Notwendigkeit der Maßnahme

 

Die seit Jahren marode Franz-Fischer-Brücke wurde zuletzt im Jahr 2017 einer Sonderprüfung nach der DIN 1076 unterzogen und mit der Zustandsnote 3,4 bewertet. Per Definition der Richtlinie RI-EBW-PRÜF 2017 liegt hier ein „nicht ausreichender Zustand“ vor. Weiter heißt es, dass „die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit des Bauwerks beeinträchtigt sind. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr gegeben.

 

In der Folge wurden Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen (hier: Lichtsignalanlage mit Einbahnverkehr) umgehend erforderlich.

 

Ab einer Zustandsnote von 3,5 liegt ein ungenügender Zustand vor.

In der Folge würden „Maßnahmen zur Sachschadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sofort erforderlich“ werden. Konkret kann dies bis zu einer sofortigen Vollsperrung der Franz-Fischer-Brücke führen.

 

Diese Ergebnisse machen deutlich: Es liegt unzweifelhaft aus technischen und sachlichen Gründen Handlungsbedarf vor. Der Stadtrat ist aus Sicht der Verwaltung gefordert, konsequent zu agieren.

 

Bepreistes Leistungsverzeichnis (LV)

 

Die Gesamtprojektkosten wurden auf Grundlage eines bepreisten LV`s im November 2019 berechnet. Diese Art der Kostenberechnung führt erfahrungsgemäß zu wesentlich genaueren und somit belastbaren Kosten. Dies wurde anders als bei den drei Brückenprojekten am rechten Regnitzarm im Falle der Franz-Fischer-Brücke nunmehr vor endgültiger Beschlussfassung des Bau- und Werksenates durchgeführt. Dieses Vorgehensweise entspricht einem transparenten und professionellen Projektmanagement. Das Entscheidungsgremium ist damit in der Lage, vor einem Beschluß alle Daten zu berücksichtigen.

 

Die Preise wurden vom Ingenieurbüro O+H anhand von vergleichbaren Baumaßnahmen der beiden letzten Jahre herangezogen und spiegeln somit die aktuelle Preissituation im Baugewerbe optimal wieder.

 

Gesamtprojektkosten

 

Die Gesamtprojektkosten belaufen sich inkl. der Baunebenkosten auf 12,90 Mio. € (brutto) zzgl. Sicherheitszuschlag. Die Finanzierung ist durch Entscheidungen in den vergangenen Haushaltsjahren und durch eine weitere Mittelbereitstellung im Haushalt 2020 vorgesehen. Der städtische Anteil beläuft sich demnach auf ca. 5,50 Mio. € (brutto).


  1. Finanzierung und Förderung

 

Finanzierung

 

Im Zuge des Haushaltsaufstellungverfahrens ist man von einem Eigenanteil der Stadt Bamberg in Höhe von 3,15 Mio. € (brutto) ausgegangen. Dieser ist im Entwurf 2020 auch abgebildet. Durch die Vorlage des verpreisten LV`s wird sich unter Annahme einer Förderung nach GVFG und FAG in Höhe von 80 % der anrechenbaren Kosten ein Eigenanteil von ca. 5,50 Mio. € (brutto) ergeben. In Abstimmung mit dem Finanzreferat kann diese Lücke durch eine Verpflichtungsermächtigung im Rahmen der Haushaltsberatungen geschlossen werden.

 

Förderung

 

Das Projekt ist grundsätzlich nach GVFG sowie FAG förderfähig. Bei der Finanzierung geht die Verwaltung von einer Förderquote von ca. 80 % auf die anrechenbaren Kosten aus.

 

 

  1. Vergabeverfahren

 

Das EU-Vergabeverfahren wird am 02.03.2020 mit Veröffentlichung der Vorabinformation begonnen. Der Submissionstermin ist auf den 07.04.2020 terminiert. Die Vergabe des Auftrages ist in der Vollsitzung am 29.04.2020 vorgesehen.

 

 

  1. Projektzeitplan
     

02.03.2020 Vorabinformation

07.04.2020 Submission

29.04.2020 Auftragsvergabe

Beginn der Baumaßnahme im Oktober 2020

Fertigstellung geplant im September 2022

 

Bezüglich des baulichen Realisierungszeitraumes ist zu berücksichtigten, dass sowohl Arbeiten im Fluss als auch Arbeiten an der Brückenoberfläche nur im Sommer ausgeführt werden können. Daraus ergeben sich die Rahmenbedingungen für das gesamte Projekt sowie eine angemessene Bauvorbereitungszeit aufgrund von zahlreichen spezialisierten Bautechnologien.

 

 

  1. Verkehrsführung während der Baumaßnahme

Aufgrund der Tatsache, dass die alte Franz-Fischer-Brücke während der Bauarbeiten an der neuen Brücke weiterhin für den Verkehr nutzbar ist, kann der öffentliche Verkehr nahezu uneingeschränkt während der Brückenbauphase aufrecht erhalten werden. In dieser Phase bleibt die Ampelregelung unverändert bestehen. Für die Anwohner in Bug ist das eine wichtige Nachricht.

Für die Herstellung der Hans-Schmitt-Straße ist eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr unabdingbar. Von Osten kommend (Richtung Schleuse) ist für alle Verkehrsteilnehmer die Anbindung Richtung Schwimmverein über eine Ampelregelung gewährleistet. Von Westen kommend (Bug) ist die Anbindung über die alte Brücke lediglich für den Geh- und Radverkehr weitestgehend unberührt.

 

 

 

C) Zusammenfassung und Empfehlung der Verwaltung:

 

Der Bau- und Werksenat sowie der Finanzsenat stehen nun, vor dem Hintergrund der oben angeführten Informationen vor der Entscheidung, ob für die Durchführung der Baumaßnahme grünes Licht gegeben wird. Mit der heutigen Sitzung besteht somit die letzte Alternative, die Maßnahme zu stoppen oder fortzusetzen. Spätestens mit der Veröffentlichung der Vorabankündigung ist diese Entscheidung dann nicht mehr revidierbar.

 

Aus nachfolgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung am Zeitplan festzuhalten und die Maßnahme jetzt zu realisieren:

 

  1. Die derzeitige konjunkturelle Situation im Baugewerbe lässt auf absehbare Zeit keine sinkenden Baupreise erwarten. Im Gegenteil:  bei jedem weiteren Zeitverzug ist mit einer deutlichen Preissteigerung zu rechnen. Die Erfahrung der letzten Jahre belegt diese Annahme. Die Brücke würde bei einer Verschiebung teurer und nicht günstiger.

 

  1. Der technische Zustand der Brücke kann sich nur verschlechtern. Bereits bei der im Jahr 2020 turnusmäßig stattfindenden Brückenhauptprüfung kann es selbst bei einer minimalen Verschlechterung der Brückennote zu einer sofortigen Vollsperrung kommen. 

 

  1. Auch die Regierung von Oberfranken weist darauf hin, dass die derzeit sehr gute Fördersituation im GVFG- und FAG-Bereich sich jederzeit wieder verschlechtern kann. Damit würde sich der Eigenanteil der Stadt Bamberg auch bei unveränderter Kostensituation in der Zukunft nicht unwesentlich erhöhen.

 

Aus den oben genannten Gründen ist daher aus Sicht der Verwaltung ein weiteres Abwarten nicht zielführend. Unter sorgfältiger Abwägung aller Gesichtspunkte schlägt die Verwaltung vor, das Projekt zu verwirklichen. Damit würde auch dem Bürgerwillen entsprochen werden, wie er in der letzten Bürgerversammlung in Bug zum Ausdruck gebracht worden ist. 

 

Mit dem heutigen Empfehlungsbeschluss würden die genannten Gesamtprojektkosten in Höhe von 12,9 Mio. € (brutto) als Referenzgröße für die Verwirklichung des Projektes durch den Bau- und Werksenat festgesetzt.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat folgenden Beschluss:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Am Projektzeitplan zur Realisierung der Franz-Fischer-Brücke wird festgehalten.
  3. Die noch erforderlichen Haushaltsmittel bzw. eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist im Haushalt 2020 bereit zu stellen.

 

 


 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von        für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

X

3.

Kosten in Höhe von 12,9 Mio. € (brutto) zzgl. Sicherheitszuschlag  für die nur teilweise Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der Haushaltsberatung 2020 wären nach dem Bruttoprinzip noch ca. 5,50 Mio. € bereitzustellen, was einem zusätzlichen Eigenanteil der Stadt Bamberg von 2,35 Mio. € entspricht. 

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates: 

 

Aufgrund der durch das Fach Amt eindrucksvoll geschilderten Dringlichkeit und der wirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise, bestehen seitens des Finanzreferates keine Bedenken.

 

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Anlagen

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