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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2646-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

 Im Haushaltsplan 2019 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

 

 

236.170,- Euro

 

 

 

 

veranschlagt.

 

 

Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

Der Rasenplatz des FC Wacker 1927 Bamberg e.V. muss einer Generalsanierung unterzogen werden. Um das Rasentraining weiterhin zu ermöglichen und damit dem bereits eintretenden Mitgliederschwund entgegen zu wirken, wird für die Zeit der Sanierung eine Anmietung im Sportzentrum Gaustadt vorgeschlagen. Für die dadurch entstehenden Mietkosten beim Amt 47 wird vorgeschlagen, dass dem Globalbetrag Sport ein Zuschuss in Höhe von 1.200,00 € für die Anmietung in den Monaten  November und Dezember entnommen wird.

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag

 

Erläuterungen

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

55100.70020

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen 2

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

(gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

c) Zuschuss FC Wacker 1927

    Bamberg e. V.

 

 

d) Zuschuss DJK Don Bosco

 

 

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a)

gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

b)

für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) – Kreis Bamberg

 

 

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im Bambados

 

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Viktoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an Sportvereine für Fahrtkosten (gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

55100.70710

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im Basketball

 

 

 

 

 

55100.70720

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im DFB-Stützpunkt Bamberg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe

 

 

 

 

7.000,- Euro

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

 

5.000,- Euro

 

 

 

 

 

  1.361,- Euro

 

 

 

 

 

5.077,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

48.527,- Euro

 

 

 

   2.220,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

1.200,- Euro

 

 

 

  6.386,- Euro

 

 

 

 

 

 

     300,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

123.344,-Euro

 

   1.082,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.500,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10.000,- Euro

 

 

 

 

 

2.500,- Euro

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

 

 

 

Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übernahme der Mietkosten des Kunstrasens im SpZ Gaustadt

 

Notwendige Verstärkung des Stromanschlusses auf städtischem Erbpachtgelände

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen

 

 

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband.

Entsprechend Ziff. 3 der  Sportförderrichtlinien wird  vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.

 

 

 

Zuschuss aufgrund folgender Vereinsjubiläen gem. Ziff. 3 Sportförderrichtlinien:

100 Jahre FC Sportfreunde 1919  , 25 Jahre Golfclub Hauptsmoorwald

50 Jahre Privatkeglervereinigung

125 Jahre Kraft-Sport-Verein

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenates und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt.

 

 

9.686,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

262,- Euro

 

 

 

 

 

100,- Euro

 

 

 

 

3.700,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

900,- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

236.170 Euro

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 9.686,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt.

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug

 

 

 

Im Jahr 2019 beschränkt sich die Förderung auf einen Zuschuss zu den für den Tag des Sports anfallenden Mietkosten für die brose Arena. Die Verteilung der Stadtvereine zu den Landkreisvereinen beträgt 20:4.

 

 

 

Die Stadtverwaltung befindet sich mit dem DFB im Austausch mit dem Ziel, zukünftig dessen Stützpunkt in Bamberg für die hervorragende Jugendarbeit in einem ganzheitlichen Konzept zu fördern. Hiervon profitieren insbesondere alle Bamberger Fußballvereine, bei denen immer wieder hervorragend ausgebildete Spielerinnen und Spieler nachrücken. Im Jahr 2019 beschränkt sich die Förderung auf einen Zuschuss zur Rasenmiete von Januar – März 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Senat für Bildung, Kultur und Sport stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des              

Globalbetrags zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 236.170,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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