Beschlussvorlage - VO/2019/2666-R6
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Kindergartens mit Krippengruppe Bamberg, Schneisenweg 10
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.10.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
An die bestehende Grundschule in Wildensorg soll ein Kindergartengebäude mit einer Kindergartengruppe und einer Krippengruppe angebaut werden. Der Kindergarten ist als zweigeschossiges Gebäude mit einem Satteldach geplant. Das Gebäude soll auch einen Schlechtwetter-Aufenthaltsraum für den Bauernhofkindergarten enthalten.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 16,61 m Länge: 46,62 m Firsthöhe: 10,00 m
Antragseingang: 31.07.2019
vollständig:
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Der grüne Anger im Herzen von Wildensorg stellt einen sogenannten „Außenbereich im Innenbereich“ dar. Es handelt sich um ein wichtiges städtebauliches Merkmal Wildensorgs.
Zugleich gruppieren sich um diese zentrale öffentliche Grünfläche wichtige öffentliche Infrastrukturen, wie Schule, Kirche und Spielplatz. Daher liegt es städtebaulich nahe, hier auch den Kindergarten anzuordnen. Dieses Ziel ist bereits im rechtswirksamen Flächennutzungsplan dargestellt. Es werden auch Übergänge zwischen dem Kindergarten und der Schule geschaffen, sodass beide Bildungseinrichtungen pädagogisch gemeinsam arbeiten können.
Der Kindergarten stellt kein privilegiertes, sondern ein sogenanntes sonstiges Außenbereichsvorhaben dar. Das bedeutet, dass es genehmigt werden kann, wenn der Flächennutzungsplan nicht entgegensteht, kein anderes öffentliches Recht entgegensteht und die Erschließung gesichert ist.
Alle diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Um die verkehrliche Erschließung trotz der schmalen Straßen sicherzustellen, ist die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich erforderlich. Dies ist vom Ordnungsreferat bereits in Aussicht gestellt worden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 2 anrechenbar: / nachzuweisen: 2
Nachweis auf Baugrundstück: 2
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 8 anrechenbar: / nachzuweisen: 8
Nachweis auf Baugrundstück: 8
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: