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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2667-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Kurzbeschreibung: 

 

 Westlich neben dem Wohnhaus Teufelsgraben 8 soll die vorhandene Garage entfernt werden. An deren Stelle soll eine neue Garage mit Nebenraum für Fahrräder in Massivbauweise errichtet werden. Die Garage dient als Stellplatznachweis für das Objekt  Sutte 41, Umbau und Sanierung des Anwesens mit Az. 910/19, genehmigt am 05.08.2019. Die Lage der neuen Garage ergibt sich aus dem vorhandenen Baumbestand, der weitestgehend erhalten bleiben soll.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 6,49 Länge: 8,99  3,00      

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  02.07.2019

          vollständig:  27.08.2019

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:      

  rechtsverbindlich seit:      

 Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):      

 

 vorgesehene Abweichung:

     

 Begründung:

     

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

  Eigenart der näheren Umgebung:      

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

Die heutige Garage ist gegenüber den freien Landschaften im Teufelsgraben das letzte Gebäude im Innenbereich. Mit deren Abbruch wird das Gelände wieder zum Außenbereich. Letztes Gebäude im Innenbereich ist dann das Haus Teufelsgraben 8. Die neue Garage ist somit als sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.

Es ist zulässig, weil es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht (die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt), die Erschließung gesichert ist und sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind.

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

Die Garage ohne Aufenthaltsräume ist in der beantragten Größe nach Art. 6 Abs. 9 BayBO (noch) ohne eigene Abstandsflächen bzw. in den Abstandsflächen anderer Gebäude zulässig.

 

 Nachbarzustimmung:  ja:     nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich:       anrechenbar:                    nachzuweisen:                   

 gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:      

 Nachweis auf Baugrundstück:        Nachbargrundstück:                   

 Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich:       anrechenbar:                            nachzuweisen:      

 Nachweis auf Baugrundstück:      

 Ablösung der Stellplatzpflicht:       

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 Besonderheiten:

     

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 


 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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