Beschlussvorlage - VO/2019/2667-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Abbruch und Neubau einer Doppelgarage sowie Nebengebäude für Fahrräder Bamberg, Teufelsgraben, Fl.Nr. 2958
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
09.10.2019
|
I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Westlich neben dem Wohnhaus Teufelsgraben 8 soll die vorhandene Garage entfernt werden. An deren Stelle soll eine neue Garage mit Nebenraum für Fahrräder in Massivbauweise errichtet werden. Die Garage dient als Stellplatznachweis für das Objekt Sutte 41, Umbau und Sanierung des Anwesens mit Az. 910/19, genehmigt am 05.08.2019. Die Lage der neuen Garage ergibt sich aus dem vorhandenen Baumbestand, der weitestgehend erhalten bleiben soll.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 6,49 Länge: 8,99 3,00
Antragseingang: 02.07.2019
vollständig: 27.08.2019
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.:
rechtsverbindlich seit:
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO):
vorgesehene Abweichung:
Begründung:
Eigenart der näheren Umgebung:
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Die heutige Garage ist gegenüber den freien Landschaften im Teufelsgraben das letzte Gebäude im Innenbereich. Mit deren Abbruch wird das Gelände wieder zum Außenbereich. Letztes Gebäude im Innenbereich ist dann das Haus Teufelsgraben 8. Die neue Garage ist somit als sonstiges Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen.
Es ist zulässig, weil es den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht (die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Wohnfläche dargestellt), die Erschließung gesichert ist und sonstige öffentliche Belange nicht beeinträchtigt sind.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Die Garage ohne Aufenthaltsräume ist in der beantragten Größe nach Art. 6 Abs. 9 BayBO (noch) ohne eigene Abstandsflächen bzw. in den Abstandsflächen anderer Gebäude zulässig.
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen:
Nachweis auf Baugrundstück: Nachbargrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
Nachweis auf Baugrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Einzeldenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: