"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2669-R6

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

 

Vorgang:

Das Baureferat hat bereits in den nicht öffentlichen Sitzungen des Bau- und Werksenates am 20.09.2017 (VO/2017/1067-61), am 07.03.2018 (VO/2018/1509-61) und am 03.07.2019 (VO/2019/2487-61) ausführlich berichtet. Auf die jeweiligen schriftlichen und mündlichen Ausführungen darf ausdrücklich verwiesen werden.

 

Ereignisse seit dem Bausenat am 03.07.2019:

 

Bereits in der Sitzung am 03.07.2019 wurde angekündigt, dass die Stadt Bamberg ein eigenes Tragwerksgutachten bezüglich des Erhaltungszustandes und der Erhaltbarkeit des Gebäudekomplexes in der Oberen Sandstraße 20 beauftragen wird. Dieser Auftrag ist kurzfristig an die LGA Nürnberg ergangen. Die LGA Nürnberg hat eine umfangreiche Objektbegehung vorgenommen, wobei der Bamberger Architekt des Eigentümers kooperativ den Zugang ermöglicht hat.

 

Die LGA hat kurzfristig ein Kurzgutachten der dringlichsten Themen vorgelegt. Hieraus ergab sich, dass zur Abwendung von Gefahr für Leib und Leben von Menschen im öffentlichen Straßenraum in der Oberen Sandstraße kurzfristig Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden mussten. Die Stadt Bamberg hat hier sofort die Unterstützung des Technischen Hilfswerks in Anspruch genommen und die entsprechenden Schutzmaßnahmen sehr zügig vor Ort umsetzen können.

 

Diese Maßnahmen zielten auf die Gefahrenabwehr für den öffentlichen Raum ab.

 

Sachstand und nächste Schritte:

 

Die Schlussrechnung des THW an die Stadt Bamberg liegt noch nicht im Bauordnungsamt vor, sondern lediglich einzelne Materialabrechnungen.

 

Sobald sämtliche Rechnungen im Baureferat vorliegen, wird die Stadt Bamberg unverzüglich an den Eigentümer herantreten, um diese Kosten geltend zu machen. Die entsprechenden Bescheide sind schon in Vorbereitung.

 

Auf der Basis des endgültigen und ausführlichen Gutachtens müssen die fachlichen Schlussfolgerungen gezogen werden, welche weiteren baulichen Sicherungsauflagen zur Erhaltung des Baudenkmales an den Eigentümer herangetragen werden müssen.

 

Bereits jetzt ist deutlich absehbar, dass der Eigentümer angesichts der Vielzahl und Komplexität der erforderlichen Maßnahmen eine eigene Sicherungsstatik wird erarbeiten lassen müssen, die ihrerseits zusätzlich von einem Prüfstatiker wird geprüft werden müssen. Erst danach können diese baulichen Sicherungsmaßnahmen des Denkmales tatsächlich umgesetzt werden.

 

Ungeachtet dieser beiden Themen wurden dem Eigentümer außerdem Verpflichtungen zur ständigen Kontrolle und Wartung der Sicherungskonstruktion, welche das THW errichtet hat, auferlegt. Diese Verpflichtungen wurden von vorneherein mit Zwangsgeld bedroht. Der Eigentümer ist den ihm auferlegten Verpflichtungen bis jetzt nicht nachgekommen. Das erste Zwangsgeld stand daher zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses unmittelbar vor dem Kostenbescheid. Ein weiterer zwangsgeldbewehrter Bescheid, mit einem entsprechend höheren Zwangsgeld, erging unmittelbar vor dem Redaktionsschluss dieser Sitzungsvorlage. Die Fälligkeit wird noch vor der Bausenatssitzung eingetreten sein. Es wird in der Sitzung berichtet werden können, ob und inwieweit der Eigentümer in der Zwischenzeit seinen Verpflichtungen nachgekommen ist bzw. die Zwangsgelder gezahlt oder nicht gezahlt hat.

 

Zudem hat der Eigentümer Klage gegen die Nutzungsuntersagung für das Gebäude eingereicht.

 

Weitere Perspektiven:

 

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit eines Instandsetzungsgebotes nach Baugesetzbuch. Hierzu hat der Baureferent bereits wiederholt dargestellt, dass der Gesetzgeber in diesem Falle die Gemeinde verpflichtet, dem Bauherren sämtliche unrentierlichen Kosten zu erstatten. Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Ausfertigung eines Instandsetzungsgebotes vor.

 

Unabhängig davon bereitet die Stadt Bamberg den Eigentumserwerb des Objekts durch sich oder eine durch sie verwaltete Stiftung vor. Der Vorstand der Stiftung Weltkulturerbe wird sich in seiner Sitzung am 25.09.2019 mit der Angelegenheit befassen.

 

Die gemeinsame Beauftragung eines Verkehrswertgutachtens durch Eigentümer und Stadt Bamberg wurde vom Eigentümer lange Zeit abgelehnt. Erst durch die intensiven Aktivitäten der Stadt Bamberg im August 2019 wurde bewirkt, dass der Eigentümer über einen Anwalt an die Medien hat schreiben lassen, dass er nunmehr bereit sei, ein gemeinsames Verkehrswertgutachten auf den Weg zu bringen. Auf der Basis dieser Information ist die Liegenschaftsverwaltung noch im August 2019 erneut an den Eigentümer herangetreten, um ein gemeinsames Verkehrswertgutachten auf den Weg zu bringen. Der Eigentümer hat hierauf konstruktiv reagiert. Ein gemeinsamer Termin ist für Anfang Oktober vereinbart.

 

Alle diese Schritte müssen gewissenhaft und ernsthaft versucht worden sein, bevor die Stadt Bamberg eine Rechtsgrundlage hat, letztlich auch eine Enteignung ins Auge zu fassen. Grundsätzlich ist eine Enteignung denkbar.

 

Die künftige Nutzung wird auch von der Entscheidung abhängen, ob die Öffentliche Hand das Haus erwirbt. Beim positiven Ausgang der Verhandlungen mit den Eigentümern wird in dem zuständigen Gremium ein Vorschlag unterbreitet.


Stadtratsanträge und Anfragen:

 

Zu den weiteren Perspektiven dieses Anwesens liegen zahlreiche Anträge und Anfragen vor. Diese sind als Anlagen beigefügt.

 

Grundsätzlich ist festzustellen, dass praktisch alle darin enthaltenen Fragen und Themen zuletzt in der nichtöffentlichen Sitzung des Bausenates am 03.07.2019 bereits beantwortet worden sind.

 

a)      Herr Pöhner beantragt, die Kosten für die Notsicherung dem Eigentümer in Rechnung zu stellen. Dies ist selbstverständlich.

 

Herr Pöhner fordert weiter, den Eigentümer aufzufordern, innerhalb von drei Wochen eine Notsicherung der Gebäudeteile vorzunehmen, die auf den Innenhof der Oberen Sandstraße 18 zu stürzen drohen. Für den Fristablauf beantragt er eine Ersatzvornahme durch die Stadt. Hierzu ist festzustellen, dass die statische Gesamtsituation des Objektes so außerordentlich komplex ist, dass das endgültige LGA-Gutachten abgewartet werden muss. Dem Antrag in der vorliegenden Form kann daher aus objektiven Gründen derzeit nicht gefolgt werden. Es wird vorgeschlagen, diese Entscheidung zurückzustellen.

 

Schließlich beantragt Herr Pöhner, dass die Stadt den Pächter des Stilbruchs in der zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem Eigentümer der Oberen Sandstraße 20 unterstützen möge. Es gibt bereits konstruktive Gespräche auf verschiedenen Ebenen zwischen der Stadtverwaltung und dem Pächter des Stilbruchs.

 

b)      Herr Schwimmbeck fragte, ob eine Besichtigung des Anwesens Obere Sandstraße 20 für den Stadtrat oder interessierte Stadträte oder die Öffentlichkeit möglich sei. Die Frage, ob ein akut einsturzgefährdetes Gebäude, für das vollständig Nutzungsuntersagungen ausgesprochen worden sind, von der Öffentlichkeit begangen werden kann, muss verneint werden. Eine mögliche Begehung für interessierte Stadträte wird die Verwaltung mit dem Eigentümer abklären.

 

Die Aussagen aus der Sitzungsvorlage vom 20.09.2017 bezüglich der Eigentumsverhältnisse in der Oberen Sandstraße und in der Unteren Königstraße haben unveränderte Gültigkeit.

 

Schließlich beantragt Herr Schwimmbeck, dass die Stadt Bamberg alle Möglichkeiten nutzen möge, das Anwesen Obere Sandstraße 20 in kommunale Hand zu überführen. Auf die vorstehende Ausführung wird Bezug genommen.

 

c)      Herr Tscherner bat um Überprüfung, was das Transparent der BaLi am Objekt mit diesem Objekt zu tun hat. Die Stadtverwaltung hat den Hauseigentümer aufgefordert, das Plakat zu entfernen.

 

d)      Die GAL-Stadtratsfraktion hat mit Schreiben vom 16.09.2019 den Erlass eines Instandsetzungsgebotes im Sinne des § 177 BauGB beantragt.

 

Wie oben ausgeführt, bereitet die Verwaltung derzeit die Ausfertigung eines Instandsetzungsgebotes vor. Parallel wird der Eigentumserwerb weiterhin angestrebt.

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung für die Haushaltsberatungen 2020 eine zur Umsetzung des Instandhaltungsgebots erforderliche Summe anzumelden.

 

  1. Die Anfragen von Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 21.08.2019 und der Stadtratsfraktion BBB vom 04.09.2019 sowie die Anträge von Herrn Stadtrat Pöhner vom 27.08.2019, Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 06.09.2019 sowie der GAL-Stadtratsfraktion sind hiermit geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

Reduzieren


III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...