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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2672-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Ziel des Garten- und Friedhofsamtes ist es, die spielräumliche Gesamtsituation dauerhaft im Interesse einer lebenswerten und bürgerfreundlichen Stadt zu erhalten. Zurzeit werden vom Gartenamt 113 Spiel- und Bolzplätze mit einem Ausstattungsinventar von insgesamt ca. 3,5 Millionen € unterhalten.

 

In Bezug auf den Unterhalt der Spielplätze ist zwischen dem Verwaltungs- und dem Vermögenshaushalt zu unterscheiden. Im Verwaltungshaushalt für das Jahr 2019 sind auf der Haushaltsstelle 58000.51620 „Unterhaltung von Kinderspielplätzen“ für den laufenden Unterhalt 85.000,- € bereitgestellt. Diese Mittel sind komplett gebunden durch Aufgaben wie Sandreinigung, zusätzliche Mülltouren durch die Gartengruppe der Lebenshilfe, Ersatzteile wie Schaukelsitze, Kopfbalken, Lager usw. Das heißt, für den Ersatz bzw. Austausch von kompletten Spielgeräten können diese Mittel nicht herangezogen werden.

 

Im Vermögenshaushalt stehen üblicherweise auf der Haushaltsstelle 58000.93560 „Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände für Kinderspielplätze“ 100.000,- € zur Verfügung.

 

Grundsätzlich gibt es drei Varianten in Bezug auf das weitere Vorgehen: (vgl. Anlage I)

 

Variante I (unbedingt notwendige finanzielle Ausstattung)

 110.000,- € - Mit dieser Finanzgestaltung kann nur der dringliche Teil der genannten Investitionen umgesetzt werden.

 

Variante II (gebotene finanzielle Ausstattung)

160.000,- € - Mit dieser Finanzausstattung können alle genannten dringlichen und wünschenswerten Investitionen umgesetzt werden.             

 

Variante III (wünschenswerte finanzielle Ausstattung)

 250.000,- € - Mit dieser Finanzausstattung können alle genannten Maßnahmen umgesetzt und der in den Vorjahren aufgebaute Sanierungsstau abgebaut werden.

 

 

 

Mit Blick auf die im Jahr 2020 angespannte Situation des städtischen Haushaltes wird empfohlen, Haushaltsmittel im Sinne der Variante 1 (110.000,- €) bereitzustellen, damit die unbedingt notwendig erscheinenden Investitionen ausgeführt werden können.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sitzungsvortrag dient zur Kenntnisnahme.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Haushaltsmittel entsprechend der Variante I für den Haushalt 2020

zu beantragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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