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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2675-62

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung: 

Anstelle von drei im Bebauungsplan geplanten Reihenhäusern ist ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und begrüntem Flachdach beantragt. Im EG sind zwei barrierefreie Wohnungen, im OG sind vier Wohnungen mit innenliegender Treppe zum DG geplant. Sechs Stellplätze werden mit Zufahrt von der Magdalenenstraße aus im EG des Mehrfamilienhauses integriert.

 

 Größe des Bauvorhabens:

 Breite: 10,99 m (15,99 m) Länge: 22,86 m  9,00 m      

 

         bereits ausgeführt:   ja    nein

  Antragseingang:  15.05.2019

          vollständig:  22.07.2019

 

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

 

  Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 242 F

  rechtsverbindlich seit: 28.07.2017

 Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet

 

 vorgesehene Abweichung:

1)      Geschosswohnungsbau anstatt Reihenhäuser

2)      Überschreitung Grundflächenzahl (GFZ)

3)      Überschreitung Baugrenze nach Westen

 

 Begründung:

Zu 1.

Anstatt der geplanten 3 Reihenhäuser soll ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten realisiert werden. Die 6 Wohneinheiten sind vier 4-Zimmer-Wohnungen und zwei 5-Zimmer-Wohnungen.


Zu 2 und 3. 

Die Stellplätze werden im EG zur Straßenseiten hin unter das OG geschoben, deshalb wird das EG 5 Meter in Rechnung Westen verschoben und damit die Baugrenze überschritten, Außerdem erhöht sich dadurch die GFZ auf 0,4 (zulässig lt. B.-Plan 0,35). Die sonstigen Nutzungen wie Mietergärten können ohne Probleme realisiert werden.

 

 

  Zulässigkeit nach § 34 BauGB

  Eigenart der näheren Umgebung:      

 

  Außenbereich (§ 35 BauGB)

 

 

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

 Nachbarzustimmung:  ja: Fl.Nrn. 4537/14, 1585/13, 4547/6, 4547/24, 4547/23 und 4547/21    nein:                        nicht erforderlich

 

 

 Kfz – Stellplätze:

 erforderlich: 8 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 8

 gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: 2

 Nachweis auf Baugrundstück: 6  Nachbargrundstück:                   

 Ablösung der Stellplatzpflicht: 2

 

Fahrradabstellplätze:

 erforderlich: 18 anrechenbar:               nachzuweisen: 18

 Nachweis auf Baugrundstück: 18

 Ablösung der Stellplatzpflicht:      

 

 

 Kinderspielplatz:

  nachgewiesen   nicht erforderlich   abzulösen

 

 Barrierefreiheit:  nicht erforderlich   nachgewiesen


 Bußgeldverfahren wurde eingeleitet               ja       nein

 Besonderheiten:

Die Abstandsfläche nach Westen bleibt auch mit der Verschiebung des EG eingehalten, beeinträchtigt somit keinen Nachbarn

 Aus Naturschutzsicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.

 Der für die Abwasserbeseitigung erforderliche Kanal ist noch nicht gebaut. Die verkehrliche

Erschließung des Grundstücks ist noch nicht vorhanden. Die Erstellung der Versorgungsleitungen ist zur Zeit nicht möglich.

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:

 

 Stadtdenkmal:   ja   nein

 Einzeldenkmal:   ja   nein

 Zustimmung der örtl. Denkmalpflege:   ja   nein   nicht erforderlich

 BLfD:   ja   nein   nicht erforderlich

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Werksenat stimmt der Erteilung der Baugenehmigung zu, eine Nutzungsaufnahme ist erst nach Erstellung der Erschließung zulässig.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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