Beschlussvorlage - VO/2019/2675-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten Bamberg, Magdalenenstr. 6
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Beese, Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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09.10.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Anstelle von drei im Bebauungsplan geplanten Reihenhäusern ist ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten und begrüntem Flachdach beantragt. Im EG sind zwei barrierefreie Wohnungen, im OG sind vier Wohnungen mit innenliegender Treppe zum DG geplant. Sechs Stellplätze werden mit Zufahrt von der Magdalenenstraße aus im EG des Mehrfamilienhauses integriert.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 10,99 m (15,99 m) Länge: 22,86 m 9,00 m
Antragseingang: 15.05.2019
vollständig: 22.07.2019
Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 242 F
rechtsverbindlich seit: 28.07.2017
Art der baulichen Nutzung (§ 1 Abs. 2 BauNVO): Allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
1) Geschosswohnungsbau anstatt Reihenhäuser
2) Überschreitung Grundflächenzahl (GFZ)
3) Überschreitung Baugrenze nach Westen
Begründung:
Zu 1.
Anstatt der geplanten 3 Reihenhäuser soll ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten realisiert werden. Die 6 Wohneinheiten sind vier 4-Zimmer-Wohnungen und zwei 5-Zimmer-Wohnungen.
Zu 2 und 3.
Die Stellplätze werden im EG zur Straßenseiten hin unter das OG geschoben, deshalb wird das EG 5 Meter in Rechnung Westen verschoben und damit die Baugrenze überschritten, Außerdem erhöht sich dadurch die GFZ auf 0,4 (zulässig lt. B.-Plan 0,35). Die sonstigen Nutzungen wie Mietergärten können ohne Probleme realisiert werden.
Zulässigkeit nach § 34 BauGB
Eigenart der näheren Umgebung:
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: Fl.Nrn. 4537/14, 1585/13, 4547/6, 4547/24, 4547/23 und 4547/21 nein: nicht erforderlich
Kfz – Stellplätze:
erforderlich: 8 anrechenbar: 0 nachzuweisen: 8
gemäß Stellplatzsatzung (Beschränkungszonen) sind abzulösen: 2
Nachweis auf Baugrundstück: 6 Nachbargrundstück:
Ablösung der Stellplatzpflicht: 2
Fahrradabstellplätze:
erforderlich: 18 anrechenbar: nachzuweisen: 18
Nachweis auf Baugrundstück: 18
Ablösung der Stellplatzpflicht:
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Barrierefreiheit: nicht erforderlich nachgewiesen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Abstandsfläche nach Westen bleibt auch mit der Verschiebung des EG eingehalten, beeinträchtigt somit keinen Nachbarn
Aus Naturschutzsicht bestehen gegen das Vorhaben keine Einwände.
Der für die Abwasserbeseitigung erforderliche Kanal ist noch nicht gebaut. Die verkehrliche
Erschließung des Grundstücks ist noch nicht vorhanden. Die Erstellung der Versorgungsleitungen ist zur Zeit nicht möglich.
Denkmalpflegerische Beurteilung – BayDSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
x | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: