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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2677-R1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Aktueller Sachstand:

 

Mit Schreiben vom 20.05.2019 (Anlage 1) beantragte die CSU-Stadtratsfraktion, dass die Stadt Bamberg verstärkt auf die Einhaltung der allgemein gültigen Regel der deutschen Rechtschreibung achtet und Formulierungen der „geschlechtergerechten Sprache“, wie das Binnen-I oder * ablehnt.

 

Die Verwaltung brachte hierzu in die Sitzung des Stadtrates am 23.07.2019 eine entsprechende Verwaltungsvorlage zur Behandlung des Antrags ein. Die Angelegenheit wurde in der Sitzung diskutiert. Im Ergebnis wurde die 2. Lesung beschlossen.

 

2. Regelungen zur Rechtschreibung im Verwaltungsgebrauch der Stadt Bamberg:

 

Es existiert keine gesetzlichen Vorgaben für die Verwendung einer bestimmten Schreibweise für die Organe der Exekutive und damit auch für die Kommunalverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland bzw. dem Freistaat Bayern.

 

Für den Dienstgebrauch bei der Stadt Bamberg gelten bislang folgende Dienstordnung bzw. Leitfaden:

 

a) Allgemeine Dienstordnung für die Stadt Bamberg (ADO Stadt Bamberg vom 01.12.2014):

 

§ 22 der ADO enthält sprachliche Gestaltungsregeln. Ein entsprechender Auszug der ADO liegt diesem Sitzungsvortrag als Anlage 2 bei. Nach § 22 Abs. 5 ADO wenden die Dienststellen der Stadt Bamberg im dienstlichen Schriftverkehr und in der Normsprache die amtlichen Regeln der Deutschen Rechtschreibung (Regeln und Wörterverzeichnis) in der jeweils geltenden Fassung an, die im Bayerischen Behördennetz und im Internet einsehbar ist. Nach § 22 Abs. 6 ADO soll in dienstlichen Schreiben, Publikationen, Gesprächen und Vorträgen so kommuniziert werden, dass Frauen und Männer in gleicher Weise angesprochen werden. Verwiesen wird hierzu auf den „Leitfaden geschlechtersensibler Sprachgebrauch“.

 

b) Leitfaden geschlechtersensibler Sprachgebrauch:

 

Dieser liegt als Anlage 3 ebenfalls bei. Der Leitfaden soll den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Bamberg praxisnahe Anregungen geben, um geschlechtersensibel zu kommunizieren. Es handelt sich bei dem Leitfaden nicht um eine verbindliche Richtlinie sondern um eine Anregung und Hilfestellung für die dienstliche Kommunikation.

 

 

c) Leitfaden zur bürgerfreundlichen Sprache bei der Stadtverwaltung Bamberg:

 

Ziel des Leitfadens ist es, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Anregungen dafür zu geben, wie die dienstlichen Schreiben verständlich und bürgerfreundlich gestaltet werden können. Dazu werden zahlreiche Vorschläge gegeben und erläutert. Es handelt sich nicht um verbindliche Vorgaben sondern um Anregungen für eine bürgerfreundliche Kommunikation der Verwaltung. Der Leitfaden liegt als Anlage 4 bei

 

 

3. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.05.2019 zur Achtsamkeit im Umgang mit der
      Deutschen Sprache:

 

a) Anwendung der Allgemeinen Regeln der Rechtschreibung:

 

Hierzu ist festzustellen, dass bei der Stadt Bamberg, wie unter Ziffer 2 dargestellt, nach der Allgemeinen Dienstordnung, die Regelungen der deutschen Rechtschreibung in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden sind.

 

Soweit der Antrag vom 20.05.2019 zum Gegenstand hat, dass die Stadt Bamberg verstärkt auf die Einhaltung der allgemein gültigen Regeln der deutschen Rechtschreibung achten möge, wird diesem Anliegen durch die vorliegenden innerdienstlichen Regelungen bereits vollumfänglich nachgekommen.

 

 

b) Gendergerechtigkeit im Sprachgebrauch:

 

Soweit der Antrag zum Gegenstand hat, dass Formulierungen der „geschlechtergerechten Sprache“, wie das Binnen-I oder der Asterisk (*) abgelehnt werden sollten, kann diesem Ansatz insoweit gefolgt werden, als diese Schreibweisen (noch) nicht mit der Anwendung der Allgemeinen Regeln der Rechtschreibung, wie beispielsweise der Asterisk (das „Sternchen“), vereinbar ist. Diese Schreibweisen sind entsprechend § 22 Abs. 5 ADO nicht vorgesehen.

 

Soweit der Antrag allgemein die Verwendung einer gendergerechten Sprache kritisiert, muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass nach Art. 3 Abs. 1 GG Frauen und Männer ein Recht auf Gleichbehandlung haben, was von aller staatlichen Gewalt, und damit auch den Kommunalverwaltungen, beachtet werden muss. Die Gleichstellung von Frau und Mann im Alltag ist daher wesentliches Gestaltungs- und Handlungsziel für alle Organe des Staates sowie der kommunalen Verwaltungen und Inhalt sowie Ziel aller Gleichstellungsbemühungen in den Verwaltungen. Daraus folgt aber keine Pflicht zu einer „allgemeinen Gleichmacherei“, sondern vielmehr die Pflicht zu einer, die geschlechtsspezifischen Unterschiede berücksichtigenden, Differenzierung auch im Sprachgebrauch. Frauen und Männer sind dabei in ihren Unterschieden auch differenziert sowie eigenständig anzusprechen und wahrzunehmen.

 

Aber auch jenseits juristischer Erfordernisse gilt, dass schriftliche Äußerungen der Stadtverwaltung vor allem das Ziel verfolgen sollten, alle in der Stadt lebenden Menschen zu erreichen. Daher bedient sich die Stadtverwaltung der Kommunikationsmittel und -methoden, mit denen ein möglichst großer Bevölkerungsanteil erreicht und angesprochen werden kann.

 

Dazu gehört als selbstverständliches und grundlegendes Handlungsinstrument die geschlechterspezifische Ansprache der Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt. Der Grundsatz, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind, muss auch in der Ansprache durch die Stadtverwaltung deutlich zum Ausdruck kommen und gebracht werden.

 

Wie dies genau in die Praxis zu geschehen hat, ist nicht verbindlich definiert, sondern Gegenstand einer intensiv geführten Diskussion. Hierzu darf auf den beiliegenden Artikel der Süddeutschen Zeitung von 20.08.2019 (Anlage 5) exemplarisch Bezug genommen werden. Demnach ergibt sich kein einheitliches Bild zum Umgang mit dieser Thematik. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein aktueller Bericht der Zeitschrift GEO, Ausgabe 10/2019. Ein Auszug (Seite 66, Ausgabe 10/2019, „Das Kreuz mit dem Sternchen“) liegt als Anlage 6 bei. Der Autor befasst sich hier explizit mit der Anwendung des Asterisk (*) sowie dem sogenannten generischen Maskulinum.

 

Zu berücksichtigen ist ferner, dass sich Sprache ständig weiterentwickelt. Alle staatlichen und kommunalen Stellen sind gehalten, ihren eigenen Weg in der konkreten Entwicklung und Umsetzung der Gendergerechtigkeit in Wort und Schrift zu finden. Für die Stadt Bamberg existieren bereits die unter Ziff. 2 benannte Dienstordnung bzw. Leitfaden. Darüber hinaus besteht nach der Auffassung der Stadtverwaltung kein aktueller Regelungsbedarf. Die Umsetzung einer gendergerechten Sprache ist wichtig und wird auch gelebt.

 

Unabhängig hiervon, ist es der Stadtspitze ein Anliegen, dass möglichst viele in die Diskussion, die zweifellos noch nicht zu Ende geführt worden ist, einbezogen und gehört werden. Dabei sollte insbesondere der Rat der Frauenkommission gesucht werden. Die Verwaltung schlägt daher die Einrichtung eines Runden Tisches vor, welcher weitere Empfehlungen für die Stadt Bamberg im Umgang mit einer gendergerechten Sprache erarbeiten soll. Vorgeschlagen wird eine Besetzung des Runden Tisches mit Vertreterinnen und Vertretern des Amtes für Bürgerbeteiligung, der Gleichstellungsstelle sowie der Frauenkommission.

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat der Stadt Bamberg beauftragt die Verwaltung mit der Einrichtung eines Runden Tisches, um Empfehlungen für die Stadt Bamberg im Umgang mit einer gendergerechten Sprache zu erarbeiten. Über die Ergebnisse ist dem Stadtrat zu berichten.

 

3. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.05.2019 ist geschäftsordnungsgemäß behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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