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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2678-492

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit persönlichem Antrag vom 13.September 2019 informierte der WSV Neptun e.V. das Amt für Bildung, Schulen und Sport/SG Sport, dass beabsichtigt ist, das vereinseigene Freibad (Sportbecken, Lehrschwimmbecken und Kleinkinderbecken) energetisch zu sanieren. Dabei soll die Beckenerwärmung nicht mehr durch einen Gasbrenner, sondern durch eine Photovoltaikanlage in Verbindung mit Luft- und Wärmepumpe erfolgen. Dieses Projekt könnte unter Umständen ein Pilotprojekt im ganzen Freistaat Bayern werden.

 

Gleichzeitig beantragte der Verein für die genannte Investitionsmaßnahme die Gewährung eines Zuschusses im Rahmen der Fördermöglichkeiten der Stadt Bamberg.

 

Gemäß Ziffer 3.4 der Förderrichtlinien der Stadt Bamberg wird - im Rahmen der Möglichkeiten des Haushalts - ein Zuschuss in Höhe von bis zu 12% der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Baukosten in Aussicht gestellt. Der Zuschussantrag muss vor Baubeginn eingereicht sein, was im vorliegenden Fall erfüllt ist.

 

Das Sachgebiet Sport hat den Verein am 13.September 2019 davon in Kenntnis gesetzt, dass - vorbehaltlich der positiven Entscheidung des Stadtrates – ein Zuschuss in Höhe von 12 % der vom BLSV anerkannten und zuschussfähigen Kosten in Aussicht gestellt werden kann. Die Antragstellung beim BLSV wird durch den WSV Neptun e.V. nach erfolgtem, unterstelltem Grundsatzbeschluss über die städtische Förderung im Kultursenat erfolgen, da diese Zusage Voraussetzung für die Antragstellung beim BLSV ist.

 

Die Zusammenstellung der im Fachamt eingereichten Angebote beschreiben für Photovoltaikanlage sowie Luft-und Wärmepumpe insgesamt eine Gesamtsumme von bis zu 368.000,00 brutto. Die zuwendungsfähigen Kosten des BLSV stehen noch nicht fest. Diese Aufstellung kann jedoch nach Einschätzung des Sachgebiets als Richtgröße für die gesamte Maßnahme herangezogen werden.

 

 

 

 

In Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg würde sich, bei den o.g. Gesamt kosten, ein 12%-iger Investitionszuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von bis zu 44.160,00 € errechnen.

 

Die konkrete Fördersumme errechnet sich nach den vom BLSV anerkannten, zuwendungsfähigen Kosten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

  1. Dem WSV Neptun e.V. wird - in Übereinstimmung mit den Sportförderrichtlinien der Stadt Bamberg - für die energetische Modernisierung ein Zuschuss in Höhe von 12 % der noch exakt festzustellenden, zuwendungsfähigen Kosten, nach aktueller Schätzung bis zu 44.160,00 € gewährt.

 

  1. Die Auszahlung erfolgt im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 44.160,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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