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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2567-R3-1

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Maßnahmenpaket zur Förderung des ÖPNV

 

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 18.07.2019 und in der Stadtratssitzung am 23.07.2019 wurde über die angedachten Fördermaßnahmen und der daraus resultierenden finanziellen Beteiligung der Aufgabenträger berichtet. Zwischenzeitlich fanden verschiedene Gespräche innerhalb des VGN, in den Verbundgremien und auch zwischen dem VGN und dem Freistaat Bayern statt.

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Inhalte noch einmal dargestellt.

 

a)      Förderzusage der Staatsregierung und Entwicklung des Maßnahmenpakets

 

Die Staatsregierung hat zusätzliche Fördermittel für den ÖPNV zur Verfügung gestellt. Zunächst hat sich der Freistaat im Münchener Verkehrsverbund an der Tarifstrukturreform/Aussetzen einer Tariferhöhung in Höhe von ca. 35 Mio. € jährlich für die Dauer von 5 Jahren engagiert. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung der dortigen Aufgabenträger in gleicher Höhe. Diese Förderung im Raum München hat die Oberbürgermeister und Landräte aus dem Verbundgebiet des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN) veranlasst, am 21.12.2018 ein Schreiben an den bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder zu richten. Ziel des Schreibens war es, auch den ÖPNV im VGN zu fördern und die Förderung des ÖPNV nicht nur auf den Raum München zu konzentrieren. Am 29.04.2019 hat der bayerische Ministerpräsident die kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch eingeladen und für den Verbundraum des VGN eine Fördersumme in Höhe von 12,8 Mio. € jährlich für die Dauer von 5 Jahren zugesagt. Voraussetzung hierfür ist - in Analogie zu München -, dass die Aufgabenträger im VGN die gleiche Summe aufbringen. Ebenfalls wurde deutlich gemacht, dass ein reines Aussetzen einer Tariferhöhung nicht förderfähig ist, sondern zusätzliche Maßnahmen, die zu einer Attraktivierung des ÖPNV beitragen, zu ergreifen sind. Die Gesellschafter des VGN haben in sehr kurzer Zeit ein Maßnahmenpaket (Innovationspaket) entwickelt, dass den Aufgabenträgern mit Schreiben vom 24.06.2019 zugegangen ist. Inhalt des Pakets sind neben einem Aussetzen der Tarifanpassung 2020 15 weitere Maßnahmen, die

 

  • die kundenseitige Akzeptanz für den ÖPNV erhöhen (z. B. durch Einführung eines Best-Price-Systems)
  • Hemmschwellen zur Nutzung des ÖPNV abbauen  (u. a. durch automatisierte Berechnung von rabattierten Anschlussfahrscheinen)
  • die Digitalisierung im ÖPNV mit dem mittel- bis langfristigen Ziel der Einführung eines elektronischen Tarifs voranbringen (u. a. durch die Digitalisierung des Vertriebs im Schülerverkehr, die Erweiterung des Handyticket-Sortiments, Einführung eines rabattierten, digitalen Einzelfahrauseises, der automatisierten Fahrpreisfindung auf Basis eines Check-in-Check-Out-Systems).

 

Aktuell erreicht das Maßnahmenpaket sowohl 2020 als auch in den Folgejahren noch nicht im vollen Umfang den Finanzierungsrahmen von 25,6 Mio. € (12,8 Mio. € Freistaat und 12,8 Mio. € Aufgabenträger) pro Jahr. Es wird aber davon ausgegangen, dass sich im Laufe der Realisierung noch weitere Bausteine ergeben und damit in den Jahren ab 2021 mit einer Ausschöpfung des Finanzierungsrahmens von 25,6 Mio. € zu rechnen ist.

 

b)      Geschätzte finanzielle Auswirkungen auf die Stadt Bamberg

 

Zu den Auswirkungen auf die einzelnen Aufgabenträger hat der VGN einen Schlüssel errechnet. Da gemäß Grundvertrag des VGN die Aufgabenträger gemäß Artikel 8 Absatz 5 für ausgefallene Tarifanpassungen gegenüber den Verkehrsunternehmen ausgleichspflichtig sind, wurde bei der Berechnung des zu tragenden Anteils davon ausgegangen, dass bei der Schiene der Freistaat Bayern die Rolle des Aufgabenträgers übernimmt und den entsprechenden Anteil des auszugleichenden Tarifanteils trägt. Dies wurde zwischenzeitlich bilateral zwischen dem bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Söder und dem Nürnberger Oberbürgermeister Dr. Maly abgestimmt. Ebenfalls wurde unterstellt, dass der Landkreis Fürth den Aufgabenträgeranteil für seine schon zuvor unabhängig vom Innovationspaket beschlossene Tarifmaßnahme zu 100 % trägt. Unter diesen Annahmen würde vom Gesamtpaket bei den sonstigen Aufgabenträgern ein Finanzierungsanteil von 38,6 % und beim Freistaat Bayern von 61,4 % entstehen. Für die Stadt Bamberg bedeutet dies (Prognose auf Grundlage der bekannten Rahmenbedingungen):

 

 

2020

2021

2022

2023

2024

Finanzierungsanteil      

Innovationspaket in €

69.472

96.192

158.539

154.086

149.632

Finanzierungsanteil              Tarifstabilität 2020 in €

79.740

79.740

79.740

79.740

79.740

Summe in €

149.212

175.932

238.279

233.826

229.372

 

Der Finanzierungsbedarf für den Aufgabenträger Stadt Bamberg beläuft sich demnach im Jahr 2020 auf voraussichtlich 149.212 € und steigt bis zum Jahr 2024 auf voraussichtlich 238.415 €. Nach 2024 ist die Finanzierung des Innovationspakets abgeschlossen, allerdings muss die Stadt Bamberg weiterhin den Finanzierungsanteil für die Tarifstabilität 2020 leisten. Der Ausgleichsbeitrag zur Tarifstabilität soll nicht indexiert werden. In 2021 soll eine Evaluierung stattfinden, um die Wirksamkeit dieser Maßnahme zu überprüfen. Ziel ist es, ab 2022 den Beitrag zur Tarifstabilität abschmelzen zu können. Dies wäre möglich, wenn diese Maßnahme zu einer höheren Fahrgastnachfrage geführt haben sollte.

 

Für den Punkt 1. besteht aktuelle Entscheidungsnotwendigkeit. In der Gesellschafterversammlung des VGN am 26.09.2019 ist vorgehen, dass die Gesellschafter im VGN dem Maßnahmenpaket gemäß Ziffer 1 des Sitzungsvortrags zustimmen. In der weiteren Beratungsfolge soll der Grundvertragsausschuss, also die Aufgabenträger im VGN am 10.10.2019 ebenfalls den Maßnahmen gemäß Ziffer 1 des Sitzungsvortrags zustimmen. Da die Zustimmung im Grundvertragsausschuss einer Genehmigung im Stadtrat bedarf, wird die Angelegenheit im Finanzsenat am 24.09.2019 und in der Vollsitzung des Stadtrats am 25.09.2019 beraten.

 

Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung werden aus dem städtischen Haushalt finanziert.

 

 

 

 

2. Einführung eines "365 €"-Tickets für Schüler und Auszubildende (Ausbildungsverkehr)

 

Hintergrund der Maßnahme

 

Als weitere Fördermaßnahme für den ÖPNV sieht der Freistaat die Einführung eines "365 €"-Tickets für Schüler und Auszubildende vor (Studenten sind hiervon ausgenommen). Gegenüber einem bisherigen Schülerticket wird dieses Ticket eine verbundweite Gültigkeit haben. Bisher sind die Tickets im Ausbildungsverkehr räumlich auf die Tarifzonen beschränkt, die den Wohnort und die besuchte Ausbildungsstätte abdecken. Da ein ausschließliches 365 €-Ticket dazu geführt hätte, dass der bisher über die Fahrkartenausgebe gesteuerte Schulsprengel für die Kommunen nicht mehr möglich gewesen wäre, wurde zwischenzeitlich vereinbart, dass es auch weiterhin die Tarifangebote im Ausbildungsverkehr geben wird. Die Kommunen können dann wie gewohnt den Schulsprengel steuern. Das 365 €-Ticket wird damit ein zusätzliches Tarifangebot.

 

Zur Finanzierung sieht der Freistaat eine Beteiligung von 2/3 der Kosten bei sich und eine 1/3 Eigenbeteiligung der Schulaufwandsträger vor. Die Eigenbeteiligung der Stadt Bamberg ist dabei insbesondere abhängig von der Entwicklung der Schülerzahlen und noch nicht beantworteter Fragen durch den Freistaat. Die noch nicht beantworteten Fragen sind folgende:

 

  • Was ist künftig die Basis für die Pauschalzuweisungen?
  • Wie wird die Ausgleichsleistung nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz ausgestattet?

 

Schüler und Auszubildende außerhalb der Kostenfreiheit des Schulwegs sollen ebenfalls dieses Ticket erwerben können.

 

Eine Einführung des 365 €-Tickets für den Ausbildungsverkehr (ohne Studierende) ist ab dem Schuljahr 2020/2021 vorgesehen.

 

Die oben genannten Fragen sind aktuell noch zu klären, weshalb dieser Punkt 2 derzeit noch nicht entscheidungsreif ist.

 

3. Bewertung und weitere Vorgehensweise

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine solche weitere Förderung des ÖPNV durch Mittel des Freistaates grundsätzlich zu begrüßen.

 

Da für die Einführung des 365 €-Tickets im Ausbildungsverkehr noch offene Fragen bestehen, kann diese Thematik erst im Frühjahr 2020 nochmals zur Beratung im Aufsichtsrat vorgelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat stimmt den vorgesehenen Maßnahmen „Innovationspaket“ und „Tarifstabilität 2020" des VGN wie im Sitzungsvortrag geschildert zu.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2020 vorzumerken.

 

 

 

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  bis zu 239 T€ p.a. 

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Aufgrund der faktischen Verpflichtung der Stadt durch die Mitgliedschaft im VGN und die überragende Wichtigkeit des Themas unterstützt das Finanzreferat das vorgelegte Maßnahmenpaket zur Förderung des ÖPNV ausdrücklich.

 

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