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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2019/2685-R6

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

 

Baugeschichte

 

Beim Gebäude Pfahlplätzchen 1 handelt es sich um die ehemalige Marienkapelle. Nach langjähriger bauforscherischer Meinung wurde diese auf den Fundamenten der ersten Bamberger Synagoge errichtet. Jüngere bauforscherische Überlegungen, insbesondere gewissenhaftes Quellenstudium, gehen allerdings davon aus, dass die Synagoge eine zentralere Lage im Judenhof gehabt haben dürfte und im Bereich des benachbarten Anwesen Pfahlplätzchen 3 gestanden hatte und möglicherweise auch noch in der Bausubstanz bzw. im Untergrund erhalten ist.

 

Nach der Säkularisation erlebte die Marienkapelle vielfältige Nutzungen. Insbesondere wurde sie jahrzehntelang als städtische Turnhalle genutzt. Hierbei erfolgten auch Umbauten im Dachgeschoss, welche statisch als bedenklich einzustufen sind.

 

Zuletzt diente das Gebäude einer evangelischen Freikirche. Danach wechselte es mehrfach den Eigentümer. Die Kirche ist seitdem ungenutzt. Eine Wohnnutzung in den Dachgeschossebenen wurde 2017 wegen Brandschutzmängeln untersagt.

 

Antrag auf Bauvorbescheid

 

Am 17.06.2019 ist bei der Stadt Bamberg ein Antrag des aktuellen Eigentümers auf Bauvorbescheid für eine Nutzung aus Gastronomie, Markthalle mit Wohnen im Dachgeschoss und Freischankfläche im Öffentlichen Raum eingegangen. Die Herausforderungen und Fragestellungen, die sich mit diesem Antrag verbinden, sind komplex und vielfältig. Eine abschließende Beurteilung ist im Augenblick nicht möglich und ist auch für die Sitzung des Bausenates am 09.10.2019 noch nicht vorgesehen.

 

 

Ortsbesichtigung und Sachstandsbericht

 

Mit Schreiben vom 25.03.2019 hat die GAL-Stadtratsfraktion eine Objektbegehung und einen Sachstandsbericht beantragt. Zu jenem Zeitpunkt machte ein Sachstandsbericht keinen Sinn, weil noch kein Aktenzeichen anhängig gewesen ist. Eine Ortsbesichtigung für einen nicht existierenden Bauantrag machte ebenfalls keinen Sinn. Inzwischen existiert jedoch zumindest ein Vorbescheidsantrag. Daher wird am 09.10.0219 in Zusammenhang mit der Sitzung des Bausenates eine Objektbegehung angeboten.

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Wenn sich der Antrag mit Aussicht auf Genehmigungsfähigkeit entwickeln sollte, wird die finale Beschlussfassung dem Bau- und Werksenat vorgelegt werden.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis
  2. Der Antrag der GAL-Stadtratsfraktion vom 25.03.2019 ist hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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