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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2690-47

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Derzeitiger Sachstand:

In der Vollsitzung des Stadtrats wurde mit Beschluss vom 28.01.2015 festgelegt, dass Hundekotbeutelspender primär nicht von der Stadt eingekauft, sondern über Sponsoring kostenneutral beschafft werden sollen. Hintergrund ist der teure Unterhalt der Hundekotbeutelspender, der ein Vielfaches der Anschaffungskosten beträgt und keinen Spielraum für neue Anschaffungen lässt.

 

Dieses Konzept wird seitdem erfolgreich umgesetzt, Bamberg verfügt derzeit bereits über rund 50 Hundekotbeutelspender.

 

Alle Hundekotbeutelspender werden an neuralgischen Punkten im Stadtgebiet aufgebaut. Das Gartenamt führt hierzu eine Warte- und Prioritätenliste, in der die Wünsche aus der Bevölkerung aufgenommen werden.

Unabhängig vom Vorhandensein eines Hundekotbeutelspenders ist jedoch jeder Hundehalter per Satzung verpflichtet, die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzuheben und ordnungsgemäß zu entsorgen. Aufgestellte Hundekotbeutelspender sind dabei immer als Zusatzangebot zu verstehen und nicht als Voraussetzung für die Einhaltung der Satzung.

 

Vorschlag der CSU-Fraktion:

Die CSU-Fraktion schlägt alternativ vor, dass die Stadt Bamberg künftig aus Mitteln der Hundesteuer Hundekottüten beschafft und diese als Rollenware über den örtlichen Einzelhandel kostenlos der Bamberger Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden.

 

Der Vorschlag ist innovativ, lässt sich aber nicht ohne weiteres umsetzen. Denn Einnahmen aus Steuern fließen grundsätzlich erst einmal in den allgemeinen Haushalt und dürfen nicht unmittelbar für zweckgebundene Ausgaben verwendet werden. Im allgemeinen Haushalt wiederum stehen derzeit für solchen Maßnahmen keine Mittel zur Verfügung.

 

Die ca. 200.000 Hundekotbeutel, die das städtische Gartenamt derzeit für ca. 1.500 € pro Jahr einkauft, werden über den allgemeinen Verwaltungshaushalt gestemmt und dem Amt nicht separat zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung dieser Ausgaben aus bestehenden Haushaltsmitteln ist leider nicht möglich.

Es ist dem Stadtrat aber freigestellt, zusätzliche Mittel für den Haushalt 2020 zu beantragen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
     
  2. Der Antrag der CSU-Fraktion vom 20. Mai 2019 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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