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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2693-45

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

E.T.A.-Hoffmann-Haus

Übernahme der Trägerschaft


Für den Erhalt des aktuellen Betriebes des E.T.A.-Hoffmann-Haus in Trägerschaft der Stadt Bamberg werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € zzgl. der für die Anpassung des Mietzinses nötigen Summe benötigt. Die Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 ist erfolgt.
Die Verhandlungen mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zur Übernahme der Trägerschaft laufen. Zur Festigung der gemeinsamen Zielsetzung von Erhalt und Entwicklung des E.T.A.-Hoffmann-Haus empfiehlt die Verwaltung, einen Kooperationsvertrag (vgl. Entwurf - Anlage 1) mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zu schließen und mit diesem gleichermaßen den Übergang der Trägerschaft wie die gegenseitige Kooperation zu forcieren.

 

 

Rahmenkonzeption – künftiger Betrieb

Für die Erstellung einer neuen Rahmenkonzeption (vgl. Leistungsverzeichnis – Anlage 2) für das E.T.A.-Hoffmann-Haus lässt sich der Finanzbedarf auf ca. 25.000 € beziffern. Die Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 ist erfolgt. Zur teilweisen Finanzierung können Mittel bei der Oberfrankenstiftung (förderfähig sind max. 20 % der Gesamtausgaben) und bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (förderfähig bis ca. 30 % der Gesamtausgaben) beantragt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:


1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

2. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, Folgendes - vorbehaltlich der Bereitstellung der nötigen
Finanzmittel - zu beschließen:

 

a, Die Stadt Bamberg übernimmt die Trägerschaft für das E.T.A.-Hoffmann-Haus zum baldmöglichsten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum 01.01.2020.

 

b, Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zu schließen.


c, Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung einer neuen Rahmenkonzeption für das E.T.A.-Hoffmann-Haus zu beauftragen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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