Beschlussvorlage - VO/2019/2693-45
Grunddaten
- Betreff:
-
E.T.A.-Hoffmann-Haus
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Empfehlung
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10.10.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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23.10.2019
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I. Sitzungsvortrag:
E.T.A.-Hoffmann-Haus
Übernahme der Trägerschaft
Für den Erhalt des aktuellen Betriebes des E.T.A.-Hoffmann-Haus in Trägerschaft der Stadt Bamberg werden nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 25.000 € zzgl. der für die Anpassung des Mietzinses nötigen Summe benötigt. Die Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 ist erfolgt.
Die Verhandlungen mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zur Übernahme der Trägerschaft laufen. Zur Festigung der gemeinsamen Zielsetzung von Erhalt und Entwicklung des E.T.A.-Hoffmann-Haus empfiehlt die Verwaltung, einen Kooperationsvertrag (vgl. Entwurf - Anlage 1) mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zu schließen und mit diesem gleichermaßen den Übergang der Trägerschaft wie die gegenseitige Kooperation zu forcieren.
Rahmenkonzeption – künftiger Betrieb
Für die Erstellung einer neuen Rahmenkonzeption (vgl. Leistungsverzeichnis – Anlage 2) für das E.T.A.-Hoffmann-Haus lässt sich der Finanzbedarf auf ca. 25.000 € beziffern. Die Mittelanmeldung für den Haushalt 2020 ist erfolgt. Zur teilweisen Finanzierung können Mittel bei der Oberfrankenstiftung (förderfähig sind max. 20 % der Gesamtausgaben) und bei der Landesstelle für nichtstaatliche Museen (förderfähig bis ca. 30 % der Gesamtausgaben) beantragt werden.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
2. Der Kultursenat empfiehlt dem Stadtrat, Folgendes - vorbehaltlich der Bereitstellung der nötigen
Finanzmittel - zu beschließen:
a, Die Stadt Bamberg übernimmt die Trägerschaft für das E.T.A.-Hoffmann-Haus zum baldmöglichsten Zeitpunkt, frühestens jedoch zum 01.01.2020.
b, Die Verwaltung wird beauftragt, einen Kooperationsvertrag mit der E.T.A. Hoffmann-Gesellschaft zu schließen.
c, Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung einer neuen Rahmenkonzeption für das E.T.A.-Hoffmann-Haus zu beauftragen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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14 kB
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