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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/0929-51

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Bereits im vergangen Jahr bat die Arbeiterwohlfahrt das Stadtjugendamt um einen Vor-Ort-Termin bezüglich der Situation der Außenspielfläche der beiden bestehenden Einrichtungen in der Hauptsmoorstraße. Bei der Besichtigung wurde festgestellt, dass die gesamte Außenspielfläche sich in einem sehr schlechten Zustand befindet. Neben der Vogelnestschaukel, einem Klettergerüst, einer Tischtennisplatte sowie einigen großen Röhren bietet der Außenspielbereich keine ausreichenden Spielmöglichkeiten und kaum pädagogisch wertvolle und Aktivitäten fördernde Anreize (siehe nachfolgende Bilder).

 

Die Arbeiterwohlfahrt hat in Zusammenarbeit mit dem Architekten, Herr Eis und Herrn Freiberger, der bereits in mehreren Kindergärten im Rahmen von Projekten ( z. B. Soziale Stadt, STÄRKEN vor Ort) tätig war, ein Konzept erstellt. Die Außenspielfläche soll für die 125 Kinder (ohne Krippenkinder, für die im Zuge des Neubaues eine eigene Außenspielfläche errichtet wird) im Rahmen der dortigen Möglichkeiten attraktiv gestaltet werden.

 

Nachdem die erste Kostenschätzung bei rund 150.000,00 € lag, wurde zusammen mit dem Träger, dem Architekten und dem Personal nach Einsparmöglichkeiten gesucht. Problematisch an der Außenspielfläche in der Hauptsmoorstraße ist, dass es keine Möglichkeit gibt, Rasen anzusäen und dauerhaft zu erhalten. So müssen im Verhältnis mehr Flächen befestigt werden als sonst üblich. Nachdem die ursprünglich befestigten Flächen dennoch erheblich reduziert wurden und die Arbeiterwohlfahrt auch einen Teil der Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen bereit ist, konnten die Gesamtkosten für die Neugestaltung für den Kindergarten und den Kinderhort auf insgesamt 100.000,00 € reduziert werden.

 

Eine Nachfrage bei dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Regierung von Oberfranken ergab, dass es für die Neugestaltung von Außenspielflächen keine Möglichkeit der staatlichen Förderung gibt. Zudem liegt die Maßnahme deutlich unterhalb der staatlichen Bagatellgrenze von 200.000,00 €. Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg kommt somit die Förderung dieser Maßnahme gemäß Ziffer 3.2.1 ein Zuschuss der Stadt Bamberg in Höhe von 50 % der tatsächlich entstehenden, wirtschaftlich notwendigen und vertretbaren Kosten in Betracht. Im vorliegenden Fall wären dies insgesamt 50.000,00 €, wobei ein Teil des Zuschusses (30.000,00 €) aus dem Topf für Kindergärten und der andere Teil (20.000,00 €) aus dem Topf für Kinderhorte kommen würde.

 

Da der Investitionstopf für Kindergärten insgesamt 100.000,00 € und der für Kinderhorte 15.000,00 € enthält, würde mit der Auszahlung dieses Zuschusses in 2010 bereits ein erheblicher Betrag hieraus gebunden sein, obwohl erst 1/3 des Jahres vergangen sind. Mit der Arbeiterwohlfahrt wurde deshalb in der Form gesprochen, dass die Stadt Bamberg in 2010 zwar den gesamten Betrag dem Grunde nach bewilligt, jedoch zunächst erst die Hälfte des Betrages ausbezahlt wird. Je nach Entwicklung im Laufe des Jahres wird eventuell gegen Ende des Jahres die Restzahlung erfolgen bzw. der noch ausstehende Betrag in 2011 ausbezahlt werden. Da die Außenspielfläche den Kindergarten und den Kinderhort betrifft, ist der Zuschussbetrag entsprechend auf die jeweilige Haushaltsstelle aufzuteilen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.              Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.

 

2.              Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1              Der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Bamberg e.V. zur Neuanlage der Außenspielfläche für den Kindergarten August Sauer und dem Kinderhort Hauptsmoorstrolche, einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 50 % der notwendigen und wirtschaftlich vertretbaren Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 50.000,00 € zu gewähren.

 

2.2              Die Auszahlung des Betrages erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Verwendungsnachweises zunächst mit der Hälfte des bewilligten Betrages. Je nach Jahresfortschritt erhält die Arbeiterwohlfahrt den Restbetrag Ende 2010 bzw. zu Beginn des neuen Haushaltsjahres 2011 ausbezahlt.

 

2.3              Der Zuschussbetrag ist den Haushaltsstellen 46420.70890 (Kindergärten) und 46440.70890 (Kinderhorte) zu entnehmen

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 50.000,00 € für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzreferates:

 

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