"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2713-R3

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

1. Aktuelle Situation:

Die Handwerkskammer für Oberfranken beabsichtigt in den kommenden Jahren ihre Berufsbildungsinfrastruktur zu modernisieren und neu auszurichten. Insgesamt plant die Handwerkskammer aktuell hierfür oberfrankenweit ein Investitionsvolumen von rd. 60 Mio. € ein.

Hierzu wird ein neues Standortkonzept erarbeitet. Die bestehenden BTZs in Bayreuth und in Hof sollen modernisiert werden. In Bamberg soll ein BTZ neugebaut werden. In Coburg plant die Handwerkskammer einen „Innovativen Lernort für Aus- und Weiterbildung“ in Kooperation mit der Hochschule. Dieses Konzept wird aktuell in Zusammenarbeit mit den Innungen und der Kreishandwerkerschaft Coburg entwickelt. Eine finale Lösung ist aber noch nicht gefunden

Am Standort Bamberg betreibt die Handwerkskammer bereits seit vielen Jahren erfolgreich ein BTZ. Das Grundstücksareal in der Hertzstraße mit einer Fläche von 12.520 m² samt den aufstehenden Gebäuden bietet jedoch keine hinreichende Entwicklungsperspektive, um den hohen Anforderungen an den geplanten neuen und innovativen BTZ-Standort gerecht zu werden. Aus diesem Grund hat der Fördermittelgeber signalisiert, dass eine Modernisierung und Erweiterung im Bestand nicht förderfähig sein wird. Vorgesehen ist daher ein kompletter Neubau des BTZ mit einem repräsentativen Verwaltungsgebäude samt modernen Schulungsräumen und Werkstätten für bis zu 300 Auszubildende und rund 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Lehrpersonal. Der notwendige Flächenbedarf beträgt mindestens 30.000 m².

Zur Verwirklichung dieser Pläne benötigt die Handwerkskammer zeitnah ein geeignetes Grundstück innerhalb des Stadtgebietes Bamberg und die entsprechenden planungsrechtlichen Rahmenbedingungen.

Der Oberbürgermeister sieht in der Verwirklichung des Projekts einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Handwerks. Deswegen hat er die Stadtverwaltung beauftragt, alle Vorbereitungen für eine erfolgreiche Realisierung in Bamberg zu treffen.

2. Standortsuche und Ergebnis:

Das Handwerk und speziell die Ausbildung von Fachkräften haben in der Region Bamberg traditionell eine große Bedeutung: Mit 3.380 Betrieben und 1.215 Lehrlingen im Jahr 2018 stehen Stadt und Landkreis Bamberg zahlenmäßig an der Spitze Oberfrankens. Deshalb hat die Sicherung des BTZ-Standortes hier eine außerordentlich hohe Priorität. Eine moderne und innovative Aus- und Weiterbildungseinrichtung wie das geplante BTZ wird maßgeblich dazu beitragen, die gerade im Handwerksbereich dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen und auch nachhaltig zu sichern. Die Nähe der Bildungseinrichtung zu den ortsansässigen Betrieben ist dabei ein unschlagbarer Standortvorteil.

Deshalb hat die Stadt Bamberg frühzeitig nach Bekanntwerden der Pläne versucht, gemeinsam mit der Handwerkskammer einen geeigneten Standort für das BTZ innerhalb des Stadtgebietes zu entwickeln. Nachdem das Flächenpotential des ehemaligen MUNA-Geländes nach dem negativen Bürgerentscheid für eine solche Bildungseinrichtung nicht mehr zur Verfügung steht, musste seitens der Verwaltung schnellstmöglich eine geeignete Alternativfläche gefunden werden, um eine mögliche Abwanderung des BTZ in eine andere oberfränkische Stadt zu verhindern. Angesichts der geforderten Größenordnung von mindestens drei Hektar und der chronischen Knappheit von Gewerbeflächen im Stadtgebiet Bamberg war dies jedoch keine einfache Aufgabe.

In einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe wurden noch im Dezember 2018 unterschiedliche - auch unkonventionelle - Standortvarianten innerhalb des Stadtgebietes intensiv untersucht und mit der Handwerkskammer diskutiert. Im Ergebnis konnte das in Anlage 1 umrandete Grundstücksareal an der Forchheimer Straße in unmittelbarer Nachbarschaft zur Brose-Arena identifiziert werden, für das zwar noch die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen sind, das ansonsten aber alle geforderten Kriterien für den BTZ-Standort erfüllt. Für das Planungsrecht gibt es keine unüberwindbaren Hürden.

Die Handwerkskammer hat daraufhin Lage, Zuschnitt und Qualität der Grundstücksflächen im Rahmen eines internen Prozesses mit dem Fördermittelgeber geprüft und im Ergebnis für sehr geeignet befunden. In der letzten Vollversammlung der Handwerkskammer am 01.07.2019 wurde daher beschlossen, entsprechende Vertragsverhandlungen mit der Stadt Bamberg aufzunehmen.

Angesichts des engen Zeitplans für das Projekt ist vorgesehen, bereits in der nächsten Vollversammlung der Handwerkskammer am 02.12.2019 über den Ankauf des Areals an der Forchheimer Straße zu entscheiden. Hierzu bedarf es im Vorfeld eines verbindlichen Verkaufsangebots der Stadt Bamberg in Form eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses, der nun herbeigeführt werden soll.

3. Ergebnis der Grundstücksverhandlungen:

a) Neuer BTZ-Standort Forchheimer Straße

Bei den an die Handwerkskammer für Oberfranken zu veräußernden Flächen an der Forchheimer Straße mit einer Fläche von insgesamt ca. 32.483 m² handelt es sich konkret um die städtischen Grundstücke Fl. Nrn. 4450/2 und 4450/1, das Grundstück der Bürgerspitalstiftung Bamberg Fl. Nr. 4406/14 - jeweils in ganzer Größe – sowie um Teilflächen aus den bürgerspitälischen Grundstücken Fl. Nrn. 4408 und 4407, die allesamt in der Gemarkung Bamberg liegen (siehe Anlage 1).

Die endgültige Grundstücksgröße kann noch leicht variieren, da der konkrete Zuschnitt des Grundstücks noch in Abstimmung mit der Handwerkskammer festzulegen ist. Gegebenenfalls werden nach Vorliegen konkreter Planungen für das BTZ auch noch Grundstücksarrondierungen in geringem Umfang nötig sein.

Hinsichtlich der weiteren Konditionen für das geplante Grundstücksgeschäft wird auf den entsprechenden Sitzungsvortrag im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung verwiesen (siehe VO/2019/2712-23).


(öffentlich-rechtliche) Erschließung:

Aktuell ist das Grundstück nur unzureichend über die Südflur erschlossen. Eine sinnvolle Verkehrserschließung des Grundstücks stellt sich nach den bisherigen Erkenntnissen wie folgt dar:

Die verkehrliche Haupterschließung des BTZ soll künftig über eine neue Zufahrtsstraße samt Lichtsignalanlage direkt von der Forchheimer Straße erfolgen (in der Anlage 2 mit Nr. 1 gekennzeichnet).

Im Hinblick auf einen möglichst ressourcenschonenden Umgang mit der Fläche beabsichtigt die Handwerkskammer zudem, soweit als möglich auch die im Umgriff der Brose-Arena vorhandenen Bestandsparkplätze im Eigentum der Stadtwerke Bamberg Verkehrs- und Park GmbH in ihr Parkkonzept mit einzubeziehen (in der Anlage 2 mit Nr. 2 gekennzeichnet). Aufgrund der unterschiedlich zu erwartenden Nutzungszeiten - tagsüber durch Schüler und Besucher der Handwerkskammer, abends durch die Besucher der Arena - wäre eine solche Doppelnutzung der Bestandsparkplätze möglich und sinnvoll. Die konkreten Bedingungen hierfür sind noch zu verhandeln. In diesem Zuge wird die Neuerrichtung zweier Gehwege entlang der Straße „In der Südflur“ auf einer Länge von ca. 100 Metern und einer Breite von ca. 2 Metern erforderlich, um eine optimale fußläufige und verkehrssichere Erreichbarkeit der Parkplätze südlich der Brose-Arena zu gewährleisten (in der Anlage 2 mit Nr. 3 gekennzeichnet). Darüber hinaus muss im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit die Anbindung von der Forchheimer Straße zu den Parkplätzen südlich der Arena ein erhöhtes Fahrzeugaufkommen tragen kann oder ob hier ggf. ein Ausbau erforderlich ist. 

Für alle Beteiligten ist es wichtig, dass es eine Anbindung des neuen Ausbildungsstandorts an den ÖPNV gibt. Eine entsprechende Infrastruktur für einen Bushaltepunkt ist fußläufig vor der angrenzenden Brose-Arena bereits vorhanden (in der Anlage 2 mit Nr. 4 gekennzeichnet). Erste Gespräche mit den Stadtwerken zur künftigen Busanbindung fanden bereits statt. Auch der geplante S-Bahn-Halt in Bamberg-Süd ist ein Baustein in diesem Konzept (in der Anlage 2 mit Nr. 5 gekennzeichnet).

Eine weitere Konkretisierung der Verkehrserschließung für das neue BTZ sowie der daraus resultierenden Erschließungskosten kann erst nach Vorliegen konkreter Planungen der Handwerkskammer sowie eines Verkehrskonzeptes im Rahmen des anstehenden Bebauungsplanverfahrens erfolgen.

b) Bisheriger BTZ-Standort Hertzstraße

Da der bisherige BTZ-Standort der Handwerkskammer in der Hertzstraße in Bamberg nach Fertigstellung des neuen Standorts an der Forchheimer Straße als Bildungseinrichtung aufgegeben werden soll, ist die Handwerkskammer an einer Veräußerung dieses Geländes interessiert.

Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um die Grundstücke Fl. Nrn. 4665/3, 4666/7, 4684 und 4667/3 der Gemarkung Bamberg mit einer Gesamtfläche von 12.520 m² (siehe Anlage 3).

Im Hinblick auf die vielfältigen Entwicklungsperspektiven des Areals wäre aus Sicht der Verwaltung ein Ankauf der betreffenden Flächen von der Handwerkskammer grundsätzlich anzustreben, dies natürlich in Abhängigkeit von den konkreten, noch zu definierenden Konditionen. Vorgeschlagen wird daher, mit der Handwerkskammer in Verhandlungen über einen möglichen Ankauf des Areals einzutreten und dem Stadtrat über das Ergebnis baldmöglichst zu berichten.

4. Weitere Schritte und Zeitplan:

Nach der Beschlussfassung im Stadtrat am 23.10.2019 ist geplant, in der Vollversammlung der Handwerkskammer am 02.12.2019 über das entsprechende Angebot der Stadt Bamberg zu beraten und zu entscheiden. Sofern beide Gremien dem Verhandlungsergebnis zustimmen, sind alle wesentlichen Weichen gestellt, damit der Standort der Handwerkskammer für Oberfranken in Bamberg nicht nur erhalten, sondern im Rahmen eines größeren, moderneren und bedarfsgerechten Neubaus an attraktiver Stelle neu im Stadtgebiet entstehen kann.

Parallel hierzu erarbeitet die Handwerkskammer derzeit in Abstimmung mit dem Fördermittelgeber ein konkretes Raumprogramm für das „neue“ BTZ Bamberg. Auf dieser Grundlage ist als nächster Schritt die Durchführung eines Wettbewerbs durch den Maßnahmenträger vorgesehen. Das Ergebnis des Wettbewerbs wird nach Aussage der Handwerkskammer voraussichtlich bis Anfang 2021 vorliegen. Im Anschluss daran soll auf Basis des Wettbewerbsergebnisses die erforderliche Anpassung der Bauleitplanung durch die Verwaltung erfolgen. Der Maßnahmenträger wird hierzu ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren sowie die Änderung des Flächennutzungsplans in die Wege leiten.

Unabhängig von der vorgesehenen Entwicklung an der Forchheimer Straße wird die Stadt Bamberg zeitnah in Verhandlungen mit der Handwerkskammer über einen möglichen Ankauf des Areals an der Hertzstraße (bisheriger BTZ-Standort) verhandeln und hierzu erneut berichten.

5. Zusammenfassung und Bewertung:

Die Ausbildungseinrichtungen der Handwerkskammer in Oberfranken tragen maßgeblich dazu bei, optimale Rahmenbedingungen für das Handwerk zu schaffen und insbesondere die dringend benötigten Fachkräfte zu gewinnen und nachhaltig zu sichern. Gerade Bamberg, mit seiner hohen Dichte und Qualität an Handwerksbetrieben, hat ein sehr großes Interesse, die Aus- und Fortbildung im Handwerksbereich vor Ort optimal zu unterstützen. Ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum am Standort Bamberg bietet hierfür die beste Gewähr. Für die Stadt Bamberg hat es daher hohe Priorität, dass das neue Berufsbildungs- und Technologiezentrum im Stadtgebiet realisiert werden kann.

Nachdem das Flächenpotential der ehemaligen MUNA für eine solche Bildungseinrichtung nicht mehr in Frage kommt, muss die Stadt schnellstmöglich eine Alternativfläche finden. Trotz des chronischen Mangels an Gewerbeflächen in Bamberg ist es gelungen, ein geeignetes Areal an der Forchheimer Straße zu finden, das das den Bedürfnissen und Anforderungen der Handwerkskammer genügt, wenngleich Planungsrecht dort erst noch geschaffen werden muss. Entsprechende Grundstücksverhandlungen wurden zwischenzeitlich erfolgreich abgeschlossen.

Bereits in der nächsten Vollversammlung der Handwerkskammer am 02.12.2019 ist geplant, das vorliegende Verhandlungsergebnis zur Abstimmung zu stellen. Hierzu bedarf es im Vorfeld eines verbindlichen Angebots der Stadt Bamberg, und zwar in Form eines entsprechenden Stadtratsbeschlusses. Der mit der Handwerkskammer abgestimmte Vorschlag der Verwaltung liegt mit dem heutigen Sitzungsvortrag (ergänzt durch die im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung vorgeschlagenen Konditionen) vor.

Sofern Stadtrat und Vollversammlung dem Ergebnis der Grundstücksverhandlungen zustimmen, sind alle wesentlichen Weichen gestellt, damit der Bamberger BTZ-Standort nicht nur erhalten, sondern im Rahmen eines größeren, moderneren und bedarfsgerechten Neubaus an attraktiver Stelle neu im Stadtgebiet entstehen kann.

Aus Sicht der Verwaltung ist die nachhaltige Sicherung dieser Bildungseinrichtung für den Wirtschaftsstandort Bamberg - gerade auch angesichts der drohenden gesamtkonjunkturellen Verschlechterung und des anhaltenden Fachkräftemangels - ein zentraler Baustein, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für unsere Handwerksbetriebe nachhaltig positiv zu beeinflussen. Das Handwerk in Bamberg braucht diese Einrichtung.

Es wird daher um Genehmigung des nachfolgenden Beschlussantrages gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat begrüßt ausdrücklich die geplante Ansiedlung des neuen Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer Oberfranken am Standort Forchheimer Straße.
  3. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Handwerkskammer für Oberfranken bei der Ansiedlung des neuen Berufsbildungs- und Technologiezentrums der Handwerkskammer am Standort Forchheimer Straße bestmöglich zu begleiten und zu unterstützen.
  4. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, mit der Handwerkskammer für Oberfranken Verhandlungen über einen möglichen Ankauf des Areals an der Hertzstraße aufzunehmen und das Ergebnis baldmöglichst dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

 

Reduzieren

 

 

III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...