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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2737-20

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 20.11.2019 übergebenen Unterlagen (vgl. Anlage 14), eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2020 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittelanforderungen für das Haushaltsjahr 2020, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

1. Die Deckungsfähigkeit der Ausgabehaushaltsstellen in den Budgetringen im Haushaltsplan 2020 wird gemäß Anlage 14 der am 20.11.2019 übergebenen Unterlagen erklärt.

 

2. Für die Budgetringe im Haushaltsplan 2020, die Einnahme- und Ausgabehaushaltsstellen beinhalten, wird gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 KommHV-K bestimmt, dass Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).

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