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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2019/2764-38

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

In der Stadtratsvollsitzung vom 23.07.2019 hat der Stadtrat die Verwaltung damit beauftragt, unter Bezeichnung „Klima- und Atemschutzprogramm“ ein konkretes Aktionsprogramm mit zeitlichem Umsetzungsprogramm zur Erreichung der Umwelt- und Klimaziele zu erarbeiten und dem Stadtrat in der nächsten Sitzung des Umweltsenats am 26.11.2019 vorzulegen. Dabei ist auch die Verabschiedung einer eigenen Klimaresolution zu entscheiden.

 

Zur Verdeutlichung der momentanen Situation darf einleitend auf folgendes hingewiesen werden:

 

Die Wissenschaft ist sich insoweit einig, als der Klimawandel weitgehend mit menschengemacht ist. Er lässt sich nur durch eine konsequente Minderung der Treibhausgasemissionen auf ein erträgliches Maß beschränken. Das erklärte Ziel ist, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter zwei Grad, möglichst 1,5 Grad zu begrenzen.


Leitindikator für den fortschreitenden Klimawandel ist die in der Atmosphäre feststellbare CO2-Emission. Zur Sichtbarmachung der Problematik sollen  nachfolgende Diagramme beitragen.

 

Durch die Menschheit werden z.Zt. ca. 40 Gt CO2/a emittiert. Das entspricht einer Konzentration von ca. 400 ppm des Treibhausgases CO2.
Den Verlauf des Konzentrationsanstieges kann man aus dem untenstehenden Diagramm entnehmen.

 

 

 

Änderung der Jahresmitteltemperatur für Bamberg Zeitraum 1950 – 2018 Quelle: DWD

 

Die aus der verstärkten CO2-Emission resultierende Erwärmung zeigt sich auch bei der für Bamberg ermittelten Jahresmitteltemperatur seit 1950 bis 2018. Demnach ist sie von 8,0 auf 9,7 Grad angewachsen.

 

Der Klimawandel ist zweifellos einer der größten Herausforderungen unserer Zeit, der wir uns stellen müssen, und der auch in Bamberg mess- und beobachtbare Veränderungen mit sich bringt. Die klimatischen Veränderungen haben bereits heute Folgen für Mensch und Umwelt, die sich in der Zukunft noch verstärken werden.

 

Auf diese Veränderungen müssen sich die Kommunen einstellen und langfristig planend in den städtischen Handlungsfeldern berücksichtigen.

 

Die im Ausgangsantrag beantragte Feststellung des Klimanotstandes muss gleichwohl genauer hinterfragt werden. Klimanotstand ist kein eingeführter Rechtsbegriff. Normalerweise ist Notstand eine Situation, in der alles andere untergeordnet ist. Diese Situation findet sich auch in den Kommunen, die diesen „Klimanotstand“ ausgerufen haben, nicht, aber es soll eine gewisse Dringlichkeit von Maßnahmen ausgedrückt werden. Entscheidend ist aber, wie die jeweilige Kommune inhaltlich mit dem Klimaschutz umgeht.

Das Umweltbundesamt nimmt dahingehend Stellung, dass eine rechtliche Wirkung per se mit der Ausrufung nicht verbunden ist. Anders als an den anderen Stellen im Recht, an denen der Begriff Notstand verwendet werde, gehe es beim Klimaschutz nicht um eine „unmittelbare Gefährdung“ . Eine solche Lage wird man auch bei möglicherweise bestehenden klimapolitischen Defiziten nicht erkennen können.

 

Der Umgang mit dem Klimawandel bedarf einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema, Schwarzmalerei ist kein guter Ratgeber. Die Stadt Bamberg hat zusammen mit dem Landkreis Bamberg die Klimaallianz Bamberg im September 2008 gegründet und Grundlagen zur Umsetzung von ökologischen Zielen geschaffen. Klimaschutzziele wurden definiert, Beschlüsse zur Umsetzung gefasst, Umsetzungsmaßnahmen ausgeführt.

 

Bamberg ist in Sachen Klimaschutz/ - Wandel auf einem guten Weg. Die Schwierigkeiten sind zwar bekannt. Eine Notfallrhetorik ist hier unzweifelhaft aber nicht zielführend. Daher ist die Ausrufung des Klimanotstandes und eine entsprechende Resolution nach Ansicht der Verwaltung nicht sinnvoll und auch nicht erforderlich. Wichtig und entscheidend ist vielmehr das Handeln vor Ort. Hierzu bedarf es des gesamtgesellschaftlichen Konsenses und Willen zum Handeln zwischen Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft.

 

Zur Erreichung des übergeordneten Ziels Anpassung an den Klimawandel der Stadt Bamberg wird dem Stadtrat ein KlimaAktionsplan vorgestellt. Hierfür werden 2 Arten der Klimawandelanpassung genutzt. Zum einen die schrittweise (inkrementelle) Anpassung d.h. durch Systemverbesserung/Optimierung z.B. Optimierung des Wasserabflusses durch Rückhaltesysteme oder die strukturelle (transformative) Anpassung d.h. Systemveränderung, also umfassende Neuausrichtung. Im Klimaaktionsplan stellen wir 11 Ziele und Maßnahmen vor, die zum Teil bereits in der Planung/Umsetzung sind. Auch die Stadtgesellschaft wird zur Mitarbeit aufgefordert und  über die neuen Medien zur Interaktion eingeladen und kann in den angedachten Formaten ihren sinnvollen Beitrag zur Bewältigung des Klimawandels beitragen.

 

  1. Erstellung eines  Klimaanpassungskonzeptes

bereits seit Juli 2019 in Umsetzung.

Durchführung erste Workshops mit Behördenvertretern und Bürgern zur Überprüfung der Wirkungsketten.

geplant Workshop mit Bürgermeistern.

Anfang 2020 Vorstellung von Anpassungsmaßnahmen und Diskussion in Workshops mit Stadt, Landkreis, Experten und Bürgerschaft.

 

  1. Bestellung eines Klimaschutzmanagers

im Umweltamt (Nutzung Förderprogramm Klimaschutzmanager) zur Umsetzung der im Anpassungskonzept erarbeiteten Maßnahmen.

Aufgabe ist es, die im Klimaschutzteilkonzept „Klimaanpassungskonzept Klimaallianz Bamberg“ formulierten Maßnahmen im Rahmen eines Arbeitsplans umzusetzen. Der/die Klimaschutzmanager/-in wird vorrangig in enger Zusammenarbeit mit den Kommunen der Klimaallianz an der Entwicklung von Programmen und Strategien zur Umsetzung von Maßnahmen der sich aus der Studie resultierenden Gesamtstrategie tätig sein. Dies bedeutet die Bearbeitung von exemplarischen Anpassungsmaßnahmen aus den einzelnen Handlungsfeldern anhand der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels in der Region. Dies kann je nach identifiziertem Betroffenheitsraum unterschiedliche Anpassungsstrategien erfordern.

 

  1. Stadtplanung

Entwicklung städtebaulicher Konzepte im Sinn von Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Schaffen kompakter sowie lokalklimatisch vorteilhafter Bau- und Siedlungsformen in Verbindung mit einer energieoptimierten Gebäudegestaltung durch Anpassung an die klimatischen Bedingungen

Nutzung von Konversionsflächen als Chance zur städtischen Klimaverbesserung.

Stadtplanung eröffnet Chancen und Möglichkeiten, wie durch eine klimaoptimierte Planung.

Auswirkungen der Klimaänderung verträglich gestaltet werden können.

 

  1. Stadtgrün und Biodiversität

- Grünumbau, d.h. Verbesserung und Anpassung der städtischen Grünstruktur im Hinblick auf  die Herausforderungen des Klimawandels

- da ein Flächenmäßiger Grünausgleich schwer erreichbar ist, ist durch den Grünordnungsplan ein volumenmäßiger Ausgleich durch Dach- und Fassadenbegrünungen zu schaffen. Das Umweltamt lässt zur Zeit Luftbilder von Befliegungen auswerten, um das Potential möglicher geeigneter Dachflächen zu ermitteln. Das Ergebnis wird den Umweltsenat in einer Senatssitzung Mitte 2020 vorgestellt.

- Minimierungsgebot zur Flächenversiegelung.

- Schaffen von Grüninseln als Erholungsorte u.U. ausgestattet mit Trinkbrunnen.

- Entwicklung von weiteren Blühwiesen und Biotopen.


  1. Verkehrsentwicklung

- Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte im VEP.

- Stärkung des Radverkehrs, durch planmäßige Umsetzung der im Fahrradforum  vorgestellten Maßnahmen.

- weitere Ausbau der Elektromobilität im Stadtkonzern, hierzu erfolgt ein gesonderter   Sitzungsvortrag in der Stadtratsvollsitzung am 27.11.19.

  1. Nachhaltiges Bamberg

- Regionalkampagne

- Fairtrade Region plastikfreies Bamberg,

- Agenda 2030 etc., Aktionen die bereits jeweils in Sitzungsberichten thematisiert  wurden.

 

  1. Minderung gesundheitlicher Belastungen und Förderung des Wohlbefindens der Bewohner unter veränderten klimatischen Rahmenbedingungen unter Einbindung der Gesundheitsämter- Schaffen von Grüninseln als Rast-/Erholungsorte u.U. ausgestattet mit Trinkbrunnen- Errichtung von Trinkbrunnen an öffentlichen Plätzen.

 

  1. Einrichtung eines Umweltbeirates als beratendes Gremium für den Stadtrat bzw. Umweltsenat

Vertreter aus NGO´s, Universität, Wirtschaft und Stadtgesellschaft sein. Einen entsprechenden Vorschlag wird die Verwaltung bis zum Frühjahr 2020 erarbeiten.

 

  1. Schaffung einer Informations- / Austauschplattform

in Verbindung mit bereits vorhandenen Formaten.

 

  1. Weiterführung und Intensivierung der energetischen Sanierung von städtischen Liegenschafen.

 

  1. Evaluierung der Klimaschutzmaßnahme in periodischen Abständen.

Konkret soll alle 5 Jahre eine CO2-Bilanz (Endenergiebilanz) für den Bereich der Stadt Bamberg erstellt werden.

 

Die Stadt Bamberg erkennt an, dass die Folgen und regionalen Auswirkungen des Klimawandels bereits in der Region feststellbar sind. Mit dem Aktionsplan soll das für die Stadt selbstverpflichtende Signal gesetzt werden, dass die Belange aus Klimaschutz und Klimaanpassung eine immer bedeutendere Beachtung beim Handeln der Stadt Bamberg in allen Bereichen findet.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.

 

  1. Der Umweltsenat beauftragt die Stadtverwaltung, die jeweiligen Punkte des Aktionsplanes in ihrer Zuständigkeit umzusetzen.

 

  1. Das Umweltreferat wird mit der Erstellung eines jährlichen Berichtes über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen beauftragt.

 

  1. Die Anträge von Herrn Stadtrat Schwimmbeck vom 18.06.2019 und von Frau Stadträtin Reinfelder vom 20.08.2019 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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